SAP Bericht nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) 2024
Bericht erstellt am: 25.04.2025
Bericht zum LkSG
(Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz)
Berichtszeitraum von 01.01.2024 bis 31.12.2024
Name der Organisation: SAP SE
Anschrift: Dietmar-Hopp-Allee 16, 69190 Walldorf
Inhaltsverzeichnis
A. Strategie & Verankerung 1
A1. Überwachung des Risikomanagements & Verantwortung der Geschäftsleitung 1
A2. Grundsatzerklärung über die Menschenrechtsstrategie 3
A3. Verankerung der Menschenrechtsstrategie innerhalb der eigenen Organisation 7
B. Risikoanalyse und Präventionsmaßnahmen 11
B1. Durchführung, Vorgehen und Ergebnisse der Risikoanalyse 11
B2. Präventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich 18
B3. Präventionsmaßnahmen bei unmittelbaren Zulieferern 23
B5. Kommunikation der Ergebnisse 25
B6. Änderungen der Risikodisposition 26
C. Feststellung von Verletzungen und Abhilfemaßnahmen 27
C1. Feststellung von Verletzungen und Abhilfemaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich 27
C2. Feststellung von Verletzungen und Abhilfemaßnahmen bei unmittelbaren Zulieferern 30
C3. Feststellung von Verletzungen und Abhilfemaßnahmen bei mittelbaren Zulieferern 31
D. Beschwerdeverfahren 32
D1. Einrichtung oder Beteiligung an einem Beschwerdeverfahren 32
D2. Anforderungen an das Beschwerdeverfahren 36
D3. Umsetzung des Beschwerdeverfahrens 38
E. Überprüfung des Risikomanagements 40
Bericht zum LkSG
(Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz)
Berichtszeitraum von 01.01.2024 bis 31.12.2024
Name der Organisation: SAP SE
Anschrift: Dietmar-Hopp-Allee 16, 69190 Walldorf
Inhaltsverzeichnis
A. Strategie & Verankerung 1
A1. Überwachung des Risikomanagements & Verantwortung der Geschäftsleitung 1
A2. Grundsatzerklärung über die Menschenrechtsstrategie 3
A3. Verankerung der Menschenrechtsstrategie innerhalb der eigenen Organisation 7
B. Risikoanalyse und Präventionsmaßnahmen 11
B1. Durchführung, Vorgehen und Ergebnisse der Risikoanalyse 11
B2. Präventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich 18
B3. Präventionsmaßnahmen bei unmittelbaren Zulieferern 23
B5. Kommunikation der Ergebnisse 25
B6. Änderungen der Risikodisposition 26
C. Feststellung von Verletzungen und Abhilfemaßnahmen 27
C1. Feststellung von Verletzungen und Abhilfemaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich 27
C2. Feststellung von Verletzungen und Abhilfemaßnahmen bei unmittelbaren Zulieferern 30
C3. Feststellung von Verletzungen und Abhilfemaßnahmen bei mittelbaren Zulieferern 31
D. Beschwerdeverfahren 32
D1. Einrichtung oder Beteiligung an einem Beschwerdeverfahren 32
D2. Anforderungen an das Beschwerdeverfahren 36
D3. Umsetzung des Beschwerdeverfahrens 38
E. Überprüfung des Risikomanagements 40
Seite 1
A. Strategie & Verankerung
A1. Überwachung des Risikomanagements & Verantwortung der Geschäftsleitung
Welche Zuständigkeiten für die Überwachung des Risikomanagements waren im
Berichtszeitraum festgelegt?
Zum 1. Januar 2023 hat SAP eine Menschenrechtsbeauftragte sowie ihre Stellvertretung ernannt.
Diese beiden Mitarbeiterinnen sind Teil des Corporate Sustainability Teams und arbeiten mit einem
Steering Committee zusammen, das die Einbettung der Sorgfaltspflichten in ihren jeweiligen
Prozessen mit Ressourcen und strategischer Anbindung unterstützt.
A. Strategie & Verankerung
A1. Überwachung des Risikomanagements & Verantwortung der Geschäftsleitung
Welche Zuständigkeiten für die Überwachung des Risikomanagements waren im
Berichtszeitraum festgelegt?
Zum 1. Januar 2023 hat SAP eine Menschenrechtsbeauftragte sowie ihre Stellvertretung ernannt.
Diese beiden Mitarbeiterinnen sind Teil des Corporate Sustainability Teams und arbeiten mit einem
Steering Committee zusammen, das die Einbettung der Sorgfaltspflichten in ihren jeweiligen
Prozessen mit Ressourcen und strategischer Anbindung unterstützt.
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Seite 2
A. Strategie & Verankerung
A1. Überwachung des Risikomanagements & Verantwortung der Geschäftsleitung
Hat die Geschäftsleitung einen Berichtsprozess etabliert, der gewährleistet, dass sie regelmäßig -
mindestens einmal jährlich - über die Arbeit der für die Überwachung des Risikomanagements
zuständigen Person informiert wird?
Es wird bestätigt, dass die Geschäftsleitung einen Berichtsprozess etabliert hat, der i. S. d. § 4 Abs. 3
LkSG gewährleistet, dass sie regelmäßig - mindestens einmal jährlich - über die Arbeit der für die
Überwachung des Risikomanagements zuständigen Person informiert wird.
Bestätigt
Beschreiben Sie den Prozess, der mindestens einmal im Jahr bzw. regelmäßig die
Berichterstattung an die Geschäftsleitung mit Blick auf das Risikomanagement sicherstellt.
Der gesamte Vorstand der SAP SE erhält von der Menschenrechtsbeauftragten mindestens jährlich
einen schriftlichen Bericht, der über die Umsetzung des Risikomanagements und sonstiger
Anforderungen aus dem LkSG informiert. Zu spezifischen Fragestellungen tauschen sich einzelne
Vorstandsmitglieder zusätzlich mit der Menschenrechtsbeauftragten aus.
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A. Strategie & Verankerung
A1. Überwachung des Risikomanagements & Verantwortung der Geschäftsleitung
Hat die Geschäftsleitung einen Berichtsprozess etabliert, der gewährleistet, dass sie regelmäßig -
mindestens einmal jährlich - über die Arbeit der für die Überwachung des Risikomanagements
zuständigen Person informiert wird?
Es wird bestätigt, dass die Geschäftsleitung einen Berichtsprozess etabliert hat, der i. S. d. § 4 Abs. 3
LkSG gewährleistet, dass sie regelmäßig - mindestens einmal jährlich - über die Arbeit der für die
Überwachung des Risikomanagements zuständigen Person informiert wird.
Bestätigt
Beschreiben Sie den Prozess, der mindestens einmal im Jahr bzw. regelmäßig die
Berichterstattung an die Geschäftsleitung mit Blick auf das Risikomanagement sicherstellt.
Der gesamte Vorstand der SAP SE erhält von der Menschenrechtsbeauftragten mindestens jährlich
einen schriftlichen Bericht, der über die Umsetzung des Risikomanagements und sonstiger
Anforderungen aus dem LkSG informiert. Zu spezifischen Fragestellungen tauschen sich einzelne
Vorstandsmitglieder zusätzlich mit der Menschenrechtsbeauftragten aus.
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A. Strategie & Verankerung
A2. Grundsatzerklärung über die Menschenrechtsstrategie
Liegt eine Grundsatzerklärung vor, die auf Grundlage der im Berichtszeitraum durchgeführten
Risikoanalyse erstellt bzw. aktualisiert wurde?
Die Grundsatzerklärung wurde hochgeladen
www.sap.de/menschenrechte oder https://www.sap.com/documents/2016/01/a8c6d366-577c-
0010-82c7-eda71af511fa.html
A. Strategie & Verankerung
A2. Grundsatzerklärung über die Menschenrechtsstrategie
Liegt eine Grundsatzerklärung vor, die auf Grundlage der im Berichtszeitraum durchgeführten
Risikoanalyse erstellt bzw. aktualisiert wurde?
Die Grundsatzerklärung wurde hochgeladen
www.sap.de/menschenrechte oder https://www.sap.com/documents/2016/01/a8c6d366-577c-
0010-82c7-eda71af511fa.html
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A. Strategie & Verankerung
A2. Grundsatzerklärung über die Menschenrechtsstrategie
Wurde die Grundsatzerklärung für den Berichtszeitraum kommuniziert?
Es wird bestätigt, dass die Grundsatzerklärung gegenüber Beschäftigten, gegebenenfalls dem
Betriebsrat, der Öffentlichkeit und den unmittelbaren Zulieferern, bei denen im Rahmen der
Risikoanalyse ein Risiko festgestellt wurde, kommuniziert worden ist.
Bestätigt
Bitte beschreiben Sie, wie die Grundsatzerklärung an die jeweiligen relevanten Zielgruppen
kommuniziert wurde.
Nach ihrer Verabschiedung wurde die Grundsatzerklärung per Mail direkt an alle Mitarbeitenden
– einschließlich Führungskräfte und Zeitarbeitskräfte – und alle unmittelbaren Zulieferer
weltweit kommuniziert. Begleitend wurde die Kommunikation an Mitarbeitende über Intranet,
interne Social Media, Newsletter und andere Kanäle verstärkt.
Der Öffentlichkeit ist die Grundsatzerklärung über unsere Webseite www.sap.de/menschenrechte
zugänglich. Für unmittelbare Zulieferer ist sie auch über das Lieferantenportal unter
https://www.sap.com/about/agreements/sap-supplier-portal/code-of-conduct.html zugänglich.
Zudem haben wir für alle internen und externen Zielgruppen im SAP News Center die neueste
Fassung der Grundsatzerklärung in einem Beitrag publik gemacht.
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A. Strategie & Verankerung
A2. Grundsatzerklärung über die Menschenrechtsstrategie
Wurde die Grundsatzerklärung für den Berichtszeitraum kommuniziert?
Es wird bestätigt, dass die Grundsatzerklärung gegenüber Beschäftigten, gegebenenfalls dem
Betriebsrat, der Öffentlichkeit und den unmittelbaren Zulieferern, bei denen im Rahmen der
Risikoanalyse ein Risiko festgestellt wurde, kommuniziert worden ist.
Bestätigt
Bitte beschreiben Sie, wie die Grundsatzerklärung an die jeweiligen relevanten Zielgruppen
kommuniziert wurde.
Nach ihrer Verabschiedung wurde die Grundsatzerklärung per Mail direkt an alle Mitarbeitenden
– einschließlich Führungskräfte und Zeitarbeitskräfte – und alle unmittelbaren Zulieferer
weltweit kommuniziert. Begleitend wurde die Kommunikation an Mitarbeitende über Intranet,
interne Social Media, Newsletter und andere Kanäle verstärkt.
Der Öffentlichkeit ist die Grundsatzerklärung über unsere Webseite www.sap.de/menschenrechte
zugänglich. Für unmittelbare Zulieferer ist sie auch über das Lieferantenportal unter
https://www.sap.com/about/agreements/sap-supplier-portal/code-of-conduct.html zugänglich.
Zudem haben wir für alle internen und externen Zielgruppen im SAP News Center die neueste
Fassung der Grundsatzerklärung in einem Beitrag publik gemacht.