SAP Bericht nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) 2024

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Bericht erstellt am: 25.04.2025Bericht zum LkSG(Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz)Berichtszeitraum von 01.01.2024 bis 31.12.2024Name der Organisation: SAP SEAnschrift: Dietmar-Hopp-Allee 16, 69190 WalldorfInhaltsverzeichnisA. Strategie & Verankerung 1A1. Überwachung des Risikomanagements & Verantwortung der Geschäftsleitung 1A2. Grundsatzerklärung über die Menschenrechtsstrategie 3A3. Verankerung der Menschenrechtsstrategie innerhalb der eigenen Organisation 7B. Risikoanalyse und Präventionsmaßnahmen 11B1. Durchführung, Vorgehen und Ergebnisse der Risikoanalyse 11B2. Präventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich 18B3. Präventionsmaßnahmen bei unmittelbaren Zulieferern 23B5. Kommunikation der Ergebnisse 25B6. Änderungen der Risikodisposition 26C. Feststellung von Verletzungen und Abhilfemaßnahmen 27C1. Feststellung von Verletzungen und Abhilfemaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich 27C2. Feststellung von Verletzungen und Abhilfemaßnahmen bei unmittelbaren Zulieferern 30C3. Feststellung von Verletzungen und Abhilfemaßnahmen bei mittelbaren Zulieferern 31D. Beschwerdeverfahren 32D1. Einrichtung oder Beteiligung an einem Beschwerdeverfahren 32D2. Anforderungen an das Beschwerdeverfahren 36D3. Umsetzung des Beschwerdeverfahrens 38E. Überprüfung des Risikomanagements 40
Seite 1A. Strategie & VerankerungA1. Überwachung des Risikomanagements & Verantwortung der GeschäftsleitungWelche Zuständigkeiten für die Überwachung des Risikomanagements waren imBerichtszeitraum festgelegt?Zum 1. Januar 2023 hat SAP eine Menschenrechtsbeauftragte sowie ihre Stellvertretung ernannt.Diese beiden Mitarbeiterinnen sind Teil des Corporate Sustainability Teams und arbeiten mit einemSteering Committee zusammen, das die Einbettung der Sorgfaltspflichten in ihren jeweiligenProzessen mit Ressourcen und strategischer Anbindung unterstützt.
Seite 2A. Strategie & VerankerungA1. Überwachung des Risikomanagements & Verantwortung der GeschäftsleitungHat die Geschäftsleitung einen Berichtsprozess etabliert, der gewährleistet, dass sie regelmäßig -mindestens einmal jährlich - über die Arbeit der für die Überwachung des Risikomanagementszuständigen Person informiert wird?Es wird bestätigt, dass die Geschäftsleitung einen Berichtsprozess etabliert hat, der i. S. d. § 4 Abs. 3LkSG gewährleistet, dass sie regelmäßig - mindestens einmal jährlich - über die Arbeit der für dieÜberwachung des Risikomanagements zuständigen Person informiert wird.BestätigtBeschreiben Sie den Prozess, der mindestens einmal im Jahr bzw. regelmäßig dieBerichterstattung an die Geschäftsleitung mit Blick auf das Risikomanagement sicherstellt.Der gesamte Vorstand der SAP SE erhält von der Menschenrechtsbeauftragten mindestens jährlicheinen schriftlichen Bericht, der über die Umsetzung des Risikomanagements und sonstigerAnforderungen aus dem LkSG informiert. Zu spezifischen Fragestellungen tauschen sich einzelneVorstandsmitglieder zusätzlich mit der Menschenrechtsbeauftragten aus.
Seite 3A. Strategie & VerankerungA2. Grundsatzerklärung über die MenschenrechtsstrategieLiegt eine Grundsatzerklärung vor, die auf Grundlage der im Berichtszeitraum durchgeführtenRisikoanalyse erstellt bzw. aktualisiert wurde?Die Grundsatzerklärung wurde hochgeladenwww.sap.de/menschenrechte oder https://www.sap.com/documents/2016/01/a8c6d366-577c-0010-82c7-eda71af511fa.html
Seite 4A. Strategie & VerankerungA2. Grundsatzerklärung über die MenschenrechtsstrategieWurde die Grundsatzerklärung für den Berichtszeitraum kommuniziert?Es wird bestätigt, dass die Grundsatzerklärung gegenüber Beschäftigten, gegebenenfalls demBetriebsrat, der Öffentlichkeit und den unmittelbaren Zulieferern, bei denen im Rahmen derRisikoanalyse ein Risiko festgestellt wurde, kommuniziert worden ist.BestätigtBitte beschreiben Sie, wie die Grundsatzerklärung an die jeweiligen relevanten Zielgruppenkommuniziert wurde.Nach ihrer Verabschiedung wurde die Grundsatzerklärung per Mail direkt an alle Mitarbeitenden– einschließlich Führungskräfte und Zeitarbeitskräfte – und alle unmittelbaren Zuliefererweltweit kommuniziert. Begleitend wurde die Kommunikation an Mitarbeitende über Intranet,interne Social Media, Newsletter und andere Kanäle verstärkt.Der Öffentlichkeit ist die Grundsatzerklärung über unsere Webseite www.sap.de/menschenrechtezugänglich. Für unmittelbare Zulieferer ist sie auch über das Lieferantenportal unterhttps://www.sap.com/about/agreements/sap-supplier-portal/code-of-conduct.html zugänglich.Zudem haben wir für alle internen und externen Zielgruppen im SAP News Center die neuesteFassung der Grundsatzerklärung in einem Beitrag publik gemacht.