LkSG-Bericht der SAP Deutschland SE & Co. KG: Einblicke in die Umsetzung der Sorgfaltspflichten für Menschenrechte und Umwelt
Bericht erstellt am: 26.04.2024
Bericht zum LkSG
(Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz)
Berichtszeitraum von 01.01.2023 bis 31.12.2023
Name der Organisation: SAP Deutschland SE & Co. KG
Anschrift: Hasso-Plattner-Ring 7, 69190 Walldorf
Inhaltsverzeichnis
A. Strategie & Verankerung 1
A1. Überwachung des Risikomanagements & Verantwortung der Geschäftsleitung 1
A2. Grundsatzerklärung über die Menschenrechtsstrategie 3
A3. Verankerung der Menschenrechtsstrategie innerhalb der eigenen Organisation 7
B. Risikoanalyse und Präventionsmaßnahmen 12
B1. Durchführung, Vorgehen und Ergebnisse der Risikoanalyse 12
B2. Präventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich 21
B3. Präventionsmaßnahmen bei unmittelbaren Zulieferern 24
B4. Präventionsmaßnahmen bei mittelbaren Zulieferern 26
B5. Kommunikation der Ergebnisse 29
B6. Änderungen der Risikodisposition 30
C. Feststellung von Verletzungen und Abhilfemaßnahmen 31
C1. Feststellung von Verletzungen und Abhilfemaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich 31
C2. Feststellung von Verletzungen und Abhilfemaßnahmen bei unmittelbaren Zulieferern 33
C3. Feststellung von Verletzungen und Abhilfemaßnahmen bei mittelbaren Zulieferern 34
D. Beschwerdeverfahren 37
D1. Einrichtung oder Beteiligung an einem Beschwerdeverfahren 37
D2. Anforderungen an das Beschwerdeverfahren 41
D3. Umsetzung des Beschwerdeverfahrens 43
E. Überprüfung des Risikomanagements 45
Bericht zum LkSG
(Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz)
Berichtszeitraum von 01.01.2023 bis 31.12.2023
Name der Organisation: SAP Deutschland SE & Co. KG
Anschrift: Hasso-Plattner-Ring 7, 69190 Walldorf
Inhaltsverzeichnis
A. Strategie & Verankerung 1
A1. Überwachung des Risikomanagements & Verantwortung der Geschäftsleitung 1
A2. Grundsatzerklärung über die Menschenrechtsstrategie 3
A3. Verankerung der Menschenrechtsstrategie innerhalb der eigenen Organisation 7
B. Risikoanalyse und Präventionsmaßnahmen 12
B1. Durchführung, Vorgehen und Ergebnisse der Risikoanalyse 12
B2. Präventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich 21
B3. Präventionsmaßnahmen bei unmittelbaren Zulieferern 24
B4. Präventionsmaßnahmen bei mittelbaren Zulieferern 26
B5. Kommunikation der Ergebnisse 29
B6. Änderungen der Risikodisposition 30
C. Feststellung von Verletzungen und Abhilfemaßnahmen 31
C1. Feststellung von Verletzungen und Abhilfemaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich 31
C2. Feststellung von Verletzungen und Abhilfemaßnahmen bei unmittelbaren Zulieferern 33
C3. Feststellung von Verletzungen und Abhilfemaßnahmen bei mittelbaren Zulieferern 34
D. Beschwerdeverfahren 37
D1. Einrichtung oder Beteiligung an einem Beschwerdeverfahren 37
D2. Anforderungen an das Beschwerdeverfahren 41
D3. Umsetzung des Beschwerdeverfahrens 43
E. Überprüfung des Risikomanagements 45
Seite 1
A. Strategie & Verankerung
A1. Überwachung des Risikomanagements & Verantwortung der Geschäftsleitung
Welche Zuständigkeiten für die Überwachung des Risikomanagements waren im
Berichtszeitraum festgelegt?
Zum 1. Januar 2023 hat SAP eine Menschenrechtsbeauftragte sowie ihre Stellvertretung ernannt.
Diese beiden Mitarbeiterinnen sind Teil des Corporate Sustainability Teams und arbeiten mit einem
Steering Committee zusammen, das die Einbettung der Sorgfaltspflichten in ihren jeweiligen
Prozessen mit Ressourcen und strategischer Anbindung unterstützt.
A. Strategie & Verankerung
A1. Überwachung des Risikomanagements & Verantwortung der Geschäftsleitung
Welche Zuständigkeiten für die Überwachung des Risikomanagements waren im
Berichtszeitraum festgelegt?
Zum 1. Januar 2023 hat SAP eine Menschenrechtsbeauftragte sowie ihre Stellvertretung ernannt.
Diese beiden Mitarbeiterinnen sind Teil des Corporate Sustainability Teams und arbeiten mit einem
Steering Committee zusammen, das die Einbettung der Sorgfaltspflichten in ihren jeweiligen
Prozessen mit Ressourcen und strategischer Anbindung unterstützt.
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Seite 2
A. Strategie & Verankerung
A1. Überwachung des Risikomanagements & Verantwortung der Geschäftsleitung
Hat die Geschäftsleitung einen Berichtsprozess etabliert, der gewährleistet, dass sie regelmäßig -
mindestens einmal jährlich - über die Arbeit der für die Überwachung des Risikomanagements
zuständigen Person informiert wird?
Es wird bestätigt, dass die Geschäftsleitung einen Berichtsprozess etabliert hat, der i. S. d. § 4 Abs. 3
LkSG gewährleistet, dass sie regelmäßig - mindestens einmal jährlich - über die Arbeit der für die
Überwachung des Risikomanagements zuständigen Person informiert wird.
Bestätigt
Beschreiben Sie den Prozess, der mindestens einmal im Jahr bzw. regelmäßig die
Berichterstattung an die Geschäftsleitung mit Blick auf das Risikomanagement sicherstellt.
Die Geschäftsleitung der SAP Deutschland SE & Co. KG erhält von der
Menschenrechtsbeauftragten mindestens jährlich einen schriftlichen Bericht, der über die
Umsetzung des Risikomanagements und sonstiger Anforderungen aus dem LkSG informiert. Zu
spezifischen Fragestellungen tauschen sich einzelne Mitglieder der Geschäftsleitung zusätzlich mit
der Menschenrechtsbeauftragten aus.
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A. Strategie & Verankerung
A1. Überwachung des Risikomanagements & Verantwortung der Geschäftsleitung
Hat die Geschäftsleitung einen Berichtsprozess etabliert, der gewährleistet, dass sie regelmäßig -
mindestens einmal jährlich - über die Arbeit der für die Überwachung des Risikomanagements
zuständigen Person informiert wird?
Es wird bestätigt, dass die Geschäftsleitung einen Berichtsprozess etabliert hat, der i. S. d. § 4 Abs. 3
LkSG gewährleistet, dass sie regelmäßig - mindestens einmal jährlich - über die Arbeit der für die
Überwachung des Risikomanagements zuständigen Person informiert wird.
Bestätigt
Beschreiben Sie den Prozess, der mindestens einmal im Jahr bzw. regelmäßig die
Berichterstattung an die Geschäftsleitung mit Blick auf das Risikomanagement sicherstellt.
Die Geschäftsleitung der SAP Deutschland SE & Co. KG erhält von der
Menschenrechtsbeauftragten mindestens jährlich einen schriftlichen Bericht, der über die
Umsetzung des Risikomanagements und sonstiger Anforderungen aus dem LkSG informiert. Zu
spezifischen Fragestellungen tauschen sich einzelne Mitglieder der Geschäftsleitung zusätzlich mit
der Menschenrechtsbeauftragten aus.
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A. Strategie & Verankerung
A2. Grundsatzerklärung über die Menschenrechtsstrategie
Liegt eine Grundsatzerklärung vor, die auf Grundlage der im Berichtszeitraum durchgeführten
Risikoanalyse erstellt bzw. aktualisiert wurde?
Die Grundsatzerklärung wurde hochgeladen
www.sap.de/menschenrechte oder https://www.sap.com/documents/2016/01/a8c6d366-577c-
0010-82c7-eda71af511fa.html
A. Strategie & Verankerung
A2. Grundsatzerklärung über die Menschenrechtsstrategie
Liegt eine Grundsatzerklärung vor, die auf Grundlage der im Berichtszeitraum durchgeführten
Risikoanalyse erstellt bzw. aktualisiert wurde?
Die Grundsatzerklärung wurde hochgeladen
www.sap.de/menschenrechte oder https://www.sap.com/documents/2016/01/a8c6d366-577c-
0010-82c7-eda71af511fa.html
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A. Strategie & Verankerung
A2. Grundsatzerklärung über die Menschenrechtsstrategie
Wurde die Grundsatzerklärung für den Berichtszeitraum kommuniziert?
Es wird bestätigt, dass die Grundsatzerklärung gegenüber Beschäftigten, gegebenenfalls dem
Betriebsrat, der Öffentlichkeit und den unmittelbaren Zulieferern, bei denen im Rahmen der
Risikoanalyse ein Risiko festgestellt wurde, kommuniziert worden ist.
Bestätigt
Bitte beschreiben Sie, wie die Grundsatzerklärung an die jeweiligen relevanten Zielgruppen
kommuniziert wurde.
Nach ihrer Verabschiedung wurde die Grundsatzerklärung per Mail direkt an alle Mitarbeitenden
– einschließlich Zeitarbeitskräfte – und alle unmittelbaren Zulieferer weltweit kommuniziert. Für
Mitarbeitende haben wir als Teil der internen Kommunikationskampagne die Möglichkeit zum
Austausch mit der Menschenrechtsbeauftragten und ihrer Stellvertretung angeboten. Begleitend
wurde die Kommunikation an Mitarbeitende über Intranet, interne Social Media, Newsletter und
andere Kanäle verstärkt.
Der Öffentlichkeit ist die Grundsatzerklärung über unsere Webseite www.sap.de/menschenrechte
zugänglich. Für unmittelbare Zulieferer ist sie auch über das Lieferantenportal unter
https://www.sap.com/about/agreements/sap-supplier-portal/code-of-conduct.html zugänglich.
Zudem haben wir für alle internen und externen Zielgruppen im SAP News Center die neueste
Fassung der Grundsatzerklärung in einem Beitrag publik gemacht.
Vor diesen Kommunikationsmaßnahmen hatten wir den Wirtschaftsausschuss des Betriebsrates
über die Grundsatzerklärung per Mail informiert.
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A. Strategie & Verankerung
A2. Grundsatzerklärung über die Menschenrechtsstrategie
Wurde die Grundsatzerklärung für den Berichtszeitraum kommuniziert?
Es wird bestätigt, dass die Grundsatzerklärung gegenüber Beschäftigten, gegebenenfalls dem
Betriebsrat, der Öffentlichkeit und den unmittelbaren Zulieferern, bei denen im Rahmen der
Risikoanalyse ein Risiko festgestellt wurde, kommuniziert worden ist.
Bestätigt
Bitte beschreiben Sie, wie die Grundsatzerklärung an die jeweiligen relevanten Zielgruppen
kommuniziert wurde.
Nach ihrer Verabschiedung wurde die Grundsatzerklärung per Mail direkt an alle Mitarbeitenden
– einschließlich Zeitarbeitskräfte – und alle unmittelbaren Zulieferer weltweit kommuniziert. Für
Mitarbeitende haben wir als Teil der internen Kommunikationskampagne die Möglichkeit zum
Austausch mit der Menschenrechtsbeauftragten und ihrer Stellvertretung angeboten. Begleitend
wurde die Kommunikation an Mitarbeitende über Intranet, interne Social Media, Newsletter und
andere Kanäle verstärkt.
Der Öffentlichkeit ist die Grundsatzerklärung über unsere Webseite www.sap.de/menschenrechte
zugänglich. Für unmittelbare Zulieferer ist sie auch über das Lieferantenportal unter
https://www.sap.com/about/agreements/sap-supplier-portal/code-of-conduct.html zugänglich.
Zudem haben wir für alle internen und externen Zielgruppen im SAP News Center die neueste
Fassung der Grundsatzerklärung in einem Beitrag publik gemacht.
Vor diesen Kommunikationsmaßnahmen hatten wir den Wirtschaftsausschuss des Betriebsrates
über die Grundsatzerklärung per Mail informiert.