LkSG-Bericht der SAP Deutschland SE & Co. KG: Einblicke in die Umsetzung der Sorgfaltspflichten für Menschenrechte und Umwelt

In diesem Bericht werden die Maßnahmen des Unternehmens zur Identifizierung, Bewertung und Minimierung von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken in der Lieferkette dargelegt. Der Bericht enthält auch Informationen zu den Beschaffungspraktiken des Unternehmens, zum Beschwerdemechanismus und zur Überwachung der Wirksamkeit der Maßnahmen. Dokument herunterladen

Bericht erstellt am: 26.04.2024Bericht zum LkSG(Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz)Berichtszeitraum von 01.01.2023 bis 31.12.2023Name der Organisation: SAP Deutschland SE & Co. KGAnschrift: Hasso-Plattner-Ring 7, 69190 WalldorfInhaltsverzeichnisA. Strategie & Verankerung 1A1. Überwachung des Risikomanagements & Verantwortung der Geschäftsleitung 1A2. Grundsatzerklärung über die Menschenrechtsstrategie 3A3. Verankerung der Menschenrechtsstrategie innerhalb der eigenen Organisation 7B. Risikoanalyse und Präventionsmaßnahmen 12B1. Durchführung, Vorgehen und Ergebnisse der Risikoanalyse 12B2. Präventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich 21B3. Präventionsmaßnahmen bei unmittelbaren Zulieferern 24B4. Präventionsmaßnahmen bei mittelbaren Zulieferern 26B5. Kommunikation der Ergebnisse 29B6. Änderungen der Risikodisposition 30C. Feststellung von Verletzungen und Abhilfemaßnahmen 31C1. Feststellung von Verletzungen und Abhilfemaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich 31C2. Feststellung von Verletzungen und Abhilfemaßnahmen bei unmittelbaren Zulieferern 33C3. Feststellung von Verletzungen und Abhilfemaßnahmen bei mittelbaren Zulieferern 34D. Beschwerdeverfahren 37D1. Einrichtung oder Beteiligung an einem Beschwerdeverfahren 37D2. Anforderungen an das Beschwerdeverfahren 41D3. Umsetzung des Beschwerdeverfahrens 43E. Überprüfung des Risikomanagements 45
Seite 1A. Strategie & VerankerungA1. Überwachung des Risikomanagements & Verantwortung der GeschäftsleitungWelche Zuständigkeiten für die Überwachung des Risikomanagements waren imBerichtszeitraum festgelegt?Zum 1. Januar 2023 hat SAP eine Menschenrechtsbeauftragte sowie ihre Stellvertretung ernannt.Diese beiden Mitarbeiterinnen sind Teil des Corporate Sustainability Teams und arbeiten mit einemSteering Committee zusammen, das die Einbettung der Sorgfaltspflichten in ihren jeweiligenProzessen mit Ressourcen und strategischer Anbindung unterstützt.
Seite 2A. Strategie & VerankerungA1. Überwachung des Risikomanagements & Verantwortung der GeschäftsleitungHat die Geschäftsleitung einen Berichtsprozess etabliert, der gewährleistet, dass sie regelmäßig -mindestens einmal jährlich - über die Arbeit der für die Überwachung des Risikomanagementszuständigen Person informiert wird?Es wird bestätigt, dass die Geschäftsleitung einen Berichtsprozess etabliert hat, der i. S. d. § 4 Abs. 3LkSG gewährleistet, dass sie regelmäßig - mindestens einmal jährlich - über die Arbeit der für dieÜberwachung des Risikomanagements zuständigen Person informiert wird.BestätigtBeschreiben Sie den Prozess, der mindestens einmal im Jahr bzw. regelmäßig dieBerichterstattung an die Geschäftsleitung mit Blick auf das Risikomanagement sicherstellt.Die Geschäftsleitung der SAP Deutschland SE & Co. KG erhält von derMenschenrechtsbeauftragten mindestens jährlich einen schriftlichen Bericht, der über dieUmsetzung des Risikomanagements und sonstiger Anforderungen aus dem LkSG informiert. Zuspezifischen Fragestellungen tauschen sich einzelne Mitglieder der Geschäftsleitung zusätzlich mitder Menschenrechtsbeauftragten aus.
Seite 3A. Strategie & VerankerungA2. Grundsatzerklärung über die MenschenrechtsstrategieLiegt eine Grundsatzerklärung vor, die auf Grundlage der im Berichtszeitraum durchgeführtenRisikoanalyse erstellt bzw. aktualisiert wurde?Die Grundsatzerklärung wurde hochgeladenwww.sap.de/menschenrechte oder https://www.sap.com/documents/2016/01/a8c6d366-577c-0010-82c7-eda71af511fa.html
Seite 4A. Strategie & VerankerungA2. Grundsatzerklärung über die MenschenrechtsstrategieWurde die Grundsatzerklärung für den Berichtszeitraum kommuniziert?Es wird bestätigt, dass die Grundsatzerklärung gegenüber Beschäftigten, gegebenenfalls demBetriebsrat, der Öffentlichkeit und den unmittelbaren Zulieferern, bei denen im Rahmen derRisikoanalyse ein Risiko festgestellt wurde, kommuniziert worden ist.BestätigtBitte beschreiben Sie, wie die Grundsatzerklärung an die jeweiligen relevanten Zielgruppenkommuniziert wurde.Nach ihrer Verabschiedung wurde die Grundsatzerklärung per Mail direkt an alle Mitarbeitenden– einschließlich Zeitarbeitskräfte – und alle unmittelbaren Zulieferer weltweit kommuniziert. FürMitarbeitende haben wir als Teil der internen Kommunikationskampagne die Möglichkeit zumAustausch mit der Menschenrechtsbeauftragten und ihrer Stellvertretung angeboten. Begleitendwurde die Kommunikation an Mitarbeitende über Intranet, interne Social Media, Newsletter undandere Kanäle verstärkt.Der Öffentlichkeit ist die Grundsatzerklärung über unsere Webseite www.sap.de/menschenrechtezugänglich. Für unmittelbare Zulieferer ist sie auch über das Lieferantenportal unterhttps://www.sap.com/about/agreements/sap-supplier-portal/code-of-conduct.html zugänglich.Zudem haben wir für alle internen und externen Zielgruppen im SAP News Center die neuesteFassung der Grundsatzerklärung in einem Beitrag publik gemacht.Vor diesen Kommunikationsmaßnahmen hatten wir den Wirtschaftsausschuss des Betriebsratesüber die Grundsatzerklärung per Mail informiert.