Alles, was Unternehmen über die CSRD der EU wissen müssen
Die CSRD ist eine EU-Verordnung, die Unternehmen zur Berichterstattung über ihre sozialen und ökologischen Auswirkungen verpflichtet.
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Was ist die CSRD der EU?
Die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) ist eine Verordnung, nach der alle Unternehmen, die entweder einen wesentlichen Teil ihrer Geschäftstätigkeit in der Europäischen Union ausüben oder dort einen wesentlichen Teil ihres Umsatzes erzielen, Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten (ESG) offenlegen müssen. Die CSRD wurde im April 2021 von der Europäischen Kommission offiziell verabschiedet und vereinfacht und stärkt frühere Berichterstattungsinitiativen. Dieser kohärente Ansatz zielt darauf ab, die regulatorischen Verpflichtungen von Unternehmen zu vereinfachen und gleichzeitig ihre Rechenschaftspflicht und Transparenz zu verbessern.
Diese Vorschriften sind Teil des European Green Deal – einer Reihe von Maßnahmen, die auf den Aufbau einer modernen, ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen europäischen Wirtschaft abzielen. Im Kern erkennt diese Initiative an, dass durch den Klimawandel eine wirtschaftliche Krise droht. Neben Naturkatastrophen und globalen Konflikten haben instabile Umweltbedingungen einen chronischen Ressourcen- und Arbeitskräftemangel, die Zerstörung von Infrastruktur und Marktstörungen zur Folge. Das macht Nachhaltigkeit zu einem zentralen Faktor für eine resiliente Wirtschaft der Zukunft.
Die CSRD der EU setzt zudem neue Impulse für die globale Verantwortung von Unternehmen gegenüber Gesellschaft und Umwelt. Führungskräfte im Bereich Unternehmensnachhaltigkeit haben jetzt die Möglichkeit, Nachhaltigkeitsinnovationen voranzutreiben und die CSRD-Compliance in einen Wettbewerbsvorteil zu verwandeln.
Warum wurde die CSRD ins Leben gerufen?
Die CSRD ersetzt und verschärft die bisherige Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen (Nonfinancial Reporting Directive, NFRD) der EU. Seit 2018 verpflichtet die NFRD große Unternehmen zur Offenlegung nichtfinanzieller Informationen zu sozialen und ökologischen Themen. In der Praxis wies der bestehende Rahmen jedoch in wesentlichen Punkten Mängel auf:
- Unzureichende Berichterstattung
Es wurden keine formellen Berichtsstandards vorgegeben. Die Unternehmen hatten die volle Entscheidungsfreiheit darüber, was sie aufnehmen wollten. Dies führte häufig dazu, dass wichtige Nachhaltigkeitsinformationen in den Berichten fehlten. - Inkonsistente Formate
Die NFRD hat keine digitalen Berichtsformate vorgeschrieben. Viele veröffentlichten ihre Berichte stattdessen als PDF-Dateien. Dies erschwerte die Konsolidierung der Daten in Datenbanken zum Austausch und zur tiefergehenden Analyse. - Begrenzter Geltungsbereich
Die NFRD gilt nur für große Unternehmen von öffentlichem Interesse in der EU, darunter börsennotierte Unternehmen, Banken und Versicherungsgesellschaften mit mehr als 500 Beschäftigten. Dadurch blieben große Teile des Marktes unberücksichtigt.
Zusammen schmälerte dies die tatsächliche Wirksamkeit der NFRD und hatten erhebliche Lücken in der Rechenschaftspflicht zur Folge. Die CSRD erweitert den Geltungsbereich der NFRD und konkretisiert deren Berichtsstandards.
Unterschiede zwischen CSRD und NFRD
Zu den Neuerungen der CSRD gehören:
- Erweiterter Geltungsbereich
Anstatt nur börsennotierte und im öffentlichen Interesse stehende Unternehmen abzudecken, verpflichtet die CSRD jetzt alle großen Unternehmen, die in der EU tätig sind und eine bestimmte Größe überschreiten, zur Einhaltung der Vorschriften. - Doppelte Wesentlichkeit
Unternehmen müssen jetzt sowohl über ihre Auswirkungen auf Mensch und Umwelt berichten als auch darüber, welche finanziellen Risiken und Chancen soziale und ökologische Fragen für sie entstehen lassen. - EU-Taxonomie
Die Berichterstattung erfolgt nun gemäß der EU-Taxonomie, die klare Kriterien für die Klassifizierung der Nachhaltigkeit wirtschaftlicher Aktivitäten für Investoren definiert. - Obligatorische ESRS
Alle Nachhaltigkeitsberichte müssen den Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standards, ESRS) entsprechen. Diese legen fest, welche Informationen und ESG-Kennzahlen Unternehmen in ihren Berichten offenlegen müssen. - Anpassung an die SFDR
Die CSRD-Berichterstattung erfordert nun Daten, die zur Einhaltung der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten (Sustainable Finance Disclosure Regulation, SFDR) erforderlich sind, die Finanzmarktteilnehmer und ‑berater zur Offenlegung von ESG-Informationen gegenüber Anlegern verpflichtet. - Digitales Format
Unternehmen müssen Berichte in einem standardisierten ESEF/XHTML-Format veröffentlichen, damit sich Nachhaltigkeitsdaten tabellarisch in einer zentralen Datenbank darstellen lassen. - Externe Prüfung
Die CSRD schreibt vor, dass unabhängige Prüfer die Nachhaltigkeitsberichte von Unternehmen auf ihre Richtigkeit und Transparenz überprüfen.
Wer muss die CSRD der EU einhalten?
Die verpflichtende CSRD-Compliance hängt von der Größe und den Finanzerträgen eines Unternehmens ab. Im Februar 2025 veröffentlichte die Europäische Kommission den EU-Omnibus-Vorschlag zur Aktualisierung der Mindestkriterien. Die vorgeschlagenen Regeln betreffen jetzt nur noch Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten, die in der EU tätig sind. Kleine und mittelständische Unternehmen sind davon ausgenommen. Stattdessen folgen sie dem freiwilligen Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (Voluntary Sustainability Reporting Standard, VSME). Dadurch werden die Regulierungsbemühungen auf die Unternehmen mit den größten sozialen und ökologischen Auswirkungen fokussiert.
Kriterien für die CSRD-Compliance
Die verpflichtende CSRD-Compliance gilt jetzt für:
Börsennotierte Unternehmen mit Sitz in der EU
Große Unternehmen mit börsennotierten Wertpapiere an EU-regulierten Märkten bzw. Unternehmen von öffentlichem Interesse in der EU. Dies umfasst Unternehmen mit Sitz innerhalb oder außerhalb der EU.
Nicht börsennotierte Unternehmen mit Sitz in der EU
Große Unternehmen mit Sitz in Europa, die nicht an EU-regulierten Märkten notiert sind. Die Berechnungen der Schwellenwerte für Finanz- und Mitarbeiterzahlen müssen alle Nicht-EU-Niederlassungen und Tochtergesellschaften einschließen.
Um in den Geltungsbereich der CSRD zu fallen, müssen diese Unternehmen folgende Merkmale aufweisen:
- Mindestens 1.000 Beschäftigte
- Ein Nettoumsatz von mindestens 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von mindestens 25 Millionen Euro
Nicht-EU-Unternehmen mit umfangreichen Aktivitäten in der EU
Dazu gehören große außereuropäische Muttergesellschaften mit einer bedeutenden Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung in der EU. Die Berechnung der Schwellenwerte für Finanz- und Mitarbeiterzahlen muss sowohl EU- als auch Nicht-EU-Geschäfte einschließen.
Um in den Geltungsbereich der CSRD zu fallen, müssen diese Unternehmen folgende Merkmale aufweisen:
- Insgesamt mindestens 1.000 Beschäftigte in ihren Niederlassungen und Tochtergesellschaften in der EU
- Ein Nettoumsatz von 450 Millionen Euro in der EU
- Eine EU-Niederlassung mit einem Umsatz von 50 Millionen Euro oder eine EU-Tochtergesellschaft mit einem Nettoumsatz von 50 Millionen Euro oder Vermögenswerten in Höhe von 25 Millionen Euro
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Auswirkungen der CSRD der EU auf Unternehmen weltweit
Der Geltungsbereich der CSRD ist technisch auf die EU beschränkt, aber die Auswirkungen in der realen Welt sind global. Die verpflichtende Compliance gilt für alle großen Unternehmen mit einer bedeutenden Präsenz in der EU, unabhängig davon, ob sie dort ihren Hauptsitz haben. Schätzungsweise 10.000 Unternehmen würden in diesen Anwendungsbereich fallen, basierend auf den neuen Schwellenwerten für Finanz- und Mitarbeiterzahlen, die im noch ausstehenden Omnibus-Paket festgelegt sind.
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung geht auch über die internen Abläufe hinaus. Unternehmen müssen direkte und indirekte Geschäftsbeziehungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette offenlegen. Dadurch wird die Wirkung der CSRD auf praktisch alle internationalen Märkte und Branchen ausgeweitet, was zu einer Umgestaltung der globalen Lieferkette führen könnte. Zu den am stärksten betroffenen Branchen zählen Energiewirtschaft, Bergbau und Metallverarbeitung, Transportwesen, industrielle Fertigung, Lebensmittel- und Getränkeindustrie, Textilindustrie, Versorgungswirtschaft, Immobilienwirtschaft, Einzelhandel, Technologie und Gesundheitswesen.
Die CSRD gibt anderen Regierungsbehörden eine neue Orientierung für Nachhaltigkeitsstandards und könnte damit andere Vorschriften beeinflussen. Die höhere Qualität der ESG-Daten ermöglicht es Investoren und Kunden außerdem, ethisch einwandfreie Unternehmen zu finden und zu unterstützen.
EU-Unternehmen und Nicht-EU-Unternehmen im Vergleich
Die CSRD-Berichtspflichten bleiben für EU- und Nicht-EU-Unternehmen gleich, sofern sie die jeweiligen Schwellenwerte erreichen. EU-Muttergesellschaften müssen Aktivitäten ihrer Nicht-EU-Einheiten in ihren Nachhaltigkeitsberichten berücksichtigen. Große Unternehmen mit Sitz im Ausland müssen ebenfalls Nachhaltigkeitsberichte über ihre gesamte Geschäftstätigkeit konsolidieren, selbst wenn nur eine ihrer Niederlassungen oder Tochtergesellschaften ihren Sitz in der EU hat.
Warum ist die Einhaltung der CSRD wichtig?
Alle Unternehmen innerhalb der regulatorischen Schwellenwerte sind gesetzlich zur Einhaltung verpflichtet. Über die rechtlichen Auswirkungen hinaus hat die Nichteinhaltung für Unternehmen jedoch auch indirekte Konsequenzen – und bietet konkrete Chancen für die Einführung von Nachhaltigkeitsberichten.
Die finanziellen Auswirkungen der Nichteinhaltung
- Geldstrafen
Je nach EU-Mitgliedstaat können bei Nichteinhaltung Geldstrafen verhängt werden. In Frankreich beispielsweise drohen Unternehmen Geldstrafen von bis zu 18.750 Euro, wenn sie die vorgeschriebenen Nachhaltigkeitsberichte nicht veröffentlichen. - Prozess- und Prüfkosten
Die Nichteinhaltung der CSRD setzt Unternehmen Prozess- und Prüfkosten aus, was zu kostspieligen Rechtsstreitigkeiten und Ermittlungen führen kann. - Finanzielle Einschränkungen
Unternehmen können bei Verstößen Einschränkungen ihrer Geschäftsmöglichkeiten erfahren. Mögliche Szenarien sind unter anderem der Ausschluss von Ausschreibungen für öffentliche Aufträge. - Reputationsrisiken
Auf Kunden und Investoren könnten nicht konforme Unternehmen nachlässig und instabil wirken. Dies könnte letztendlich das Ansehen eines Unternehmens in der Öffentlichkeit schädigen und sinkende Gewinne und Aktienkurse zur Folge haben.
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Langfristige Vorteile der CSRD-Berichterstattung
- Höhere Effizienz
Die strengeren Berichtsstandards der CSRD verschaffen Unternehmen einen klareren Überblick über ihre gesamte Wertschöpfungskette. Dies liefert wertvolle Erkenntnisse für die Schaffung effizienterer Abläufe. Unternehmen können Abfall besser reduzieren, Ressourcen maximieren und neue Märkte erschließen. - Markenimage
Verbraucher bevorzugen zunehmend Marken, die sich für Umwelt und Soziales engagieren. Die öffentliche ESG-Berichterstattung bietet Unternehmen neue Möglichkeiten, ihr Engagement für Nachhaltigkeit unter Beweis zu stellen und ihr Markenimage zu stärken. - Wettbewerbsvorteile
Eine verbesserte Wahrnehmung durch die Verbraucher aufgrund einer soliden ESG-Berichterstattung kann den Marktanteil eines Unternehmens steigern, Talente anziehen und zu einer Bevorzugung in Geschäftsbeziehungen führen. - Finanzielle Chancen
Immer mehr Investoren berücksichtigen ESG-Faktoren in ihren Entscheidungsprozessen. Starke Nachhaltigkeitsmerkmale können für diese Kapitalgeber attraktiv sein. So ergab beispielsweise der Global Investor Survey 2024 von PwC, dass für 72 % der Investoren das Management von Nachhaltigkeitsrisiken und ‑chancen durch ein Unternehmen ein wichtiger Faktor bei ihren Investitionsentscheidungen ist. Umweltbewusste Unternehmen kommen auch eher für öffentliche Aufträge mit Nachhaltigkeitsvorgaben in Frage.
Wann müssen Unternehmen die CSRD der EU einhalten?
Die EU hat die Fristen für die CSRD-Compliance gestaffelt, um den Unternehmen Zeit zur Anpassung zu geben. Im April 2025 verabschiedete das Europäische Parlament auch die „Stop-the-Clock“-Maßnahme des EU-Omnibus-Vorschlags, mit der die Vorbereitungsfristen nochmals verlängert wurden. Die Anpassungen befreien zudem kleinere Unternehmen, die aufgrund der höheren Schwellenwerte des Omnibus-Pakets wahrscheinlich ohnehin von der Meldepflicht befreit wären, von der Berichterstattung. Nachstehend sind die neuen Fristen für die CSRD-Compliance für Unternehmen aufgeführt, die die vorgeschlagenen Schwellenwerte erreichen:
- Große börsennotierte Unternehmen mit Sitz in der EU
Fortsetzung der Berichtspflicht für das Geschäftsjahr 2025 - Große nicht börsennotierte Unternehmen mit Sitz in der EU
Vorbereitung auf die Berichtspflicht im Jahr 2028 für Daten des Geschäftsjahres 2027 - Nicht-EU-Unternehmen mit umfangreichen Aktivitäten in der EU
Vorbereitung auf die Berichtspflicht auf Konzernebene im Jahr 2029 für Daten des Geschäftsjahres 2028
Was Unternehmen wissen müssen, um CSRD-konform zu bleiben
Gemäß der CSRD müssen Unternehmen offenlegen, wie Nachhaltigkeitsaspekte ihre Geschäftstätigkeit beeinflussen und welche Auswirkungen ihre Tätigkeiten auf Mensch und Umwelt haben. Der neue EU-Omnibus-Vorschlag führt jedoch zu einer gewissen Rechtsunsicherheit, da er vor seiner endgültigen Verabschiedung noch verhandelt und möglicherweise geändert wird. Unternehmen müssen informiert und flexibel bleiben, um sich an diese veränderten Anforderungen anzupassen.
Offenlegungspflichten
Um die aktuellen CSRD-Vorschriften einzuhalten, müssen Unternehmen die zwölf ESRS-Offenlegungsstandards befolgen, die vier Schlüsselbereiche abdecken:
Allgemeine Informationen
- Allgemeine Anforderungen
Befolgen von Berichterstattungskriterien, einschließlich Details zu Wertschöpfungskettendaten, doppelten Wesentlichkeitsprüfungen und Due-Diligence-Verfahren - Allgemeine Standards
Offenlegen von Informationen zu den Pflichtthemenbereichen, darunter Nachhaltigkeits-Governance, Strategien, Risiko- und Chancenmanagement sowie Kennzahl‑ und Zielverfolgung des Unternehmens
Umweltstandards
- Klimawandel
Darlegung von Klimarisiken und Plänen zu deren Minderung, einschließlich Anreizprogrammen, Leistungszielen und Kennzahlen zur Reduzierung des Energieverbrauchs sowie direkter und indirekter Treibhausgasemissionen - Umweltverschmutzung
Untersuchung der Auswirkungen der Umweltverschmutzung auf Wasser, Luft und Boden und Offenlegen von potenziellen Risiken, Präventivmaßnahmen sowie entsprechenden Zielen und Kennzahlen - Wasser und Meeresressourcen
Angabe des Wasserverbrauchs und der damit verbundenen Auswirkungen auf die Meeresressourcen sowie Daten zur Auswertung von Minderungsstrategien - Biodiversität und Ökosysteme
Bewerten von Risiken und Kennzahlen für Biodiversität und Ökosysteme sowie Verfahren und Ergebnisse zu deren Minderung - Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Messen des Zu- und Abflusses von Ressourcen, Erstellen von Abfall- und Lebenszyklusmanagementplänen und Offenlegung der Ergebnisse
Soziale Standards
- Belegschaft
Bereitstellung von Informationen zu den Bedingungen für Beschäftigte, darunter Löhne, Sozialleistungen, Kompetenzentwicklung, Kennzahlen zu Gesundheit und Sicherheit, Diversität und Work-Life-Balance - Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
Darlegen von Richtlinien, Prozessen und Sorgfaltspflichten zum Schutz der Rechte von Arbeitskräften entlang der gesamten Wertschöpfungskette - Betroffene Communitys
Bewerten der Auswirkungen auf die wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Rechte der betroffenen Communitys sowie des Erfolgs von Beteiligungs- und Abhilfemaßnahmen - Verbraucher und Endbenutzer
Offenlegen der Auswirkungen auf Verbraucher und Endbenutzer in der Wertschöpfungskette unter Berücksichtigung von Aspekten wie Datenschutz, Gesundheit und Sicherheit, Diskriminierung und Kinderschutz
Governance-Standards
- Geschäftskodex
Offenlegen von Informationen zur Unternehmensethik, darunter die Zusammensetzung und Vergütung der Geschäftsleitung, Unternehmensrichtlinien und ‑kultur, Lieferanten- und Stakeholderbeziehungen, Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung, Zahlungsverhalten und Lobbyarbeit
Vier Schritte zur Gewährleistung der CSRD-Compliance
Wenn der EU-Omnibus-Vorschlag angenommen wird, sollten Unternehmen die folgenden Schritte einleiten, um die neuen CSRD-Anforderungen zu erfüllen:
- Durchführung einer Lückenanalyse
Analysieren Sie den aktuellen Berichtsprozess und identifizieren Sie fehlende Bereiche, die nicht in Einklang mit den neuen CSRD-Standards stehen. Untersuchen Sie, welche Komponenten die Kriterien der EU-Taxonomie und des ESRS nicht erfüllen. Überprüfen Sie das System auf Fehlerquellen, um eine genaue ESG-Datenaggregation sicherzustellen. - Erstellen klarer Ziele und Aktionspläne
Legen Sie klare Nachhaltigkeitsziele fest, die den CSRD-Anforderungen entsprechen oder diese übertreffen. Definieren Sie konkrete Ziele und Zeitpläne, um den Erfolg zu messen, und legen Sie Kennzahlen fest, um die Leistung zu verfolgen. - Verbesserung der Datenerfassung und ‑verarbeitung
Die CSRD verschärft die Reporting-Standards im Hinblick auf umweltbezogener Daten auf breiter Front. Erfüllen Sie diese neuen Qualitätsanforderungen mit einer leistungsstarken Architektur für das Datenmanagement in allen internen Abläufen und den zugehörigen Lieferketten. Dies trägt dazu bei, dass zentrale Kennzahlen wie CO2-Emissionen, Energieverbrauch, Produktlebenszyklen und Abfall genau verfolgt werden können. - Einbindung von Stakeholdern
Wirkungsvolle Reformen erfordern eine intensive Zusammenarbeit entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Die Unternehmensleitung sollte mit Investoren, Beschäftigten und Partnern in der Lieferkette zusammenarbeiten, um die Überwachung und Prozesse im Bereich Nachhaltigkeit zu koordinieren.
Den Übergang von NFRD zu CSRD meistern
Auf den ersten Blick haben Unternehmen, die bereits die bisherigen NFRD-Vorschriften befolgen, einen Vorsprung. Alle Unternehmen stehen jedoch aufgrund der strengeren Vorschriften der CSRD vor einem großen Transformationsprozess. Berücksichtigen Sie bei der Überarbeitung Ihrer ESG-Strategien und ‑Prozesse folgende Faktoren:
- Doppelte Wesentlichkeit
Nachhaltigkeitsberichte müssen jetzt neuen Anforderungen der doppelten Wesentlichkeit genügen. Das bedeutet, dass sowohl über soziale und ökologische Auswirkungen berichtet wird als auch darüber, welche finanziellen Risiken und Chancen soziale und ökologische Fragen für das Unternehmen entstehen lassen. - Standardisierte Berichterstattung
Unternehmen können nicht mehr selbst entscheiden, was sie in ihren Nachhaltigkeitsberichten veröffentlichen und was nicht. Stellen Sie sicher, dass sich die Datenpunkte und Prozesse für die Berichterstattung mit der EU-Taxonomie und den ESRS-Kriterien decken. - Breiterer Geltungsbereich
Die CSRD-Kennzahlen decken einen größeren Bereich ab als die NFRD. Beispielsweise müssen Unternehmen neuerdings direkte und indirekte Emissionen erfassen. Alle Nachhaltigkeitsdaten müssen auch die gesamte Wertschöpfungskette abdecken. - Externe Prüfung
Die CSRD-Reporting-Vorgaben sehen jetzt auch eine externe Prüfung vor. Arbeiten Sie mit externen Prüfern zusammen, um die Richtigkeit der Nachhaltigkeitsdaten zu validieren.
Verwaltung von Nachhaltigkeitsdaten für ein verlässliches CSRD-Reporting
Unternehmen benötigen eine robuste Grundlage für das ESG-Datenmanagement und die Berichterstattung, um die vorgeschriebenen CSRD-Offenlegungspflichten zu erfüllen. Diese neue Komplexität erfordert digitale Tools, die über einfache Dashboards hinausgehen. Zukunftssichere Systeme benötigen eine bessere Datentransparenz, ‑integration und ‑analyse. Berücksichtigen Sie bei der Erstellung eines Ökosystems für Nachhaltigkeitsdaten die folgenden Aspekte:
- Zentralisierte Echtzeitdaten
Eine fundierte CSRD-Berichterstattung beginnt mit umfassenden Primärdaten. Ein zentralisiertes Datenmanagement optimiert diesen Prozess, indem ESG-Daten aus Quellen entlang der gesamten Wertschöpfungskette importiert und harmonisiert werden, sodass eine konsolidierte Leistungsübersicht entsteht. Das System kann auch die Datengenauigkeit validieren, indem es automatisch Prüfungen auf Fehler, Inkonsistenzen und unvollständige Informationen vornimmt. - Kennzahlenverfolgung
Die CSRD-Berichterstattung erfordert präzise Kennzahlen zur Messung der Nachhaltigkeitsleistung. Ein Kennzahlenmanagement kann diesen Prozess vereinfachen, indem es die Datenerfassung, ‑klassifizierung und ‑berechnung über verschiedene Geschäftsbereiche hinweg automatisiert. Vordefinierte Datenmodelle sorgen ihrerseits dafür, dass die Kennzahlen im Einklang mit den CSRD-Anforderungen stehen. KI-Mapping-Tools verbessern zudem Kernkennzahlen wie die Verfolgung des CO2-Fußabdrucks. - Eingebettete Analyse
Daten werden erst im Kontext wertvoll. Eingebettete KI-fähige Analysen helfen dabei, aussagekräftige Leistungsdaten zu gewinnen, Trends zu erkennen und Verbesserungspotenziale zu identifizieren. Die Kennzahlen lassen sich anschließend mit CSRD-Vorgaben vergleichen, sodass die Unternehmensleitung realistische Ziele und Strategien festlegen kann. Tools für generative KI können auch automatisch ESG-Berichte in CSRD-konformen Formaten erstellen und so manuelle Aufgaben reduzieren. - Änderungsprotokollmanagement
Die Überprüfung erfordert systemweite Transparenz, weil externe Auditoren sowohl Daten als auch Datenquellen bewerten müssen. Systeme für das Änderungsprotokollmanagement unterstützen diesen Prozess, indem sie alle Aktualisierungen, Änderungen und Anpassungen entlang der Wertschöpfungskette verfolgen. Diese Dokumentation ermöglicht eine klare Rückverfolgbarkeit während des gesamten Prozesses. - EU-Taxonomieklassifizierung
Die Integration eines EU-Taxonomie-Managementsystems kann den Klassifizierungsprozess vereinfachen. Anhand von Berechnungsmodellen kann ein durchgängiges System bewerten, ob bestimmte wirtschaftliche Tätigkeiten der EU-Taxonomie entsprechen. Das schließt die Überprüfung der Aktivitäten anhand der Kriterien zur Vermeidung erheblicher Schäden und der Mindestschutzvorgaben ein.
Best Practices für Nachhaltigkeitsbeauftragte in Unternehmen
Berücksichtigen Sie die folgenden ganzheitlichen Prinzipien bei der Neubewertung Ihrer Nachhaltigkeitsziele und ‑strategien:
- Über Compliance hinausdenken
Bloße Gesten in Bezug auf Nachhaltigkeit reichen für Unternehmen, die in der EU tätig sind, nicht mehr aus. Die CSRD formuliert die Mindeststandards für die Nachhaltigkeit großer Unternehmen. Um sich als nachhaltige und ethische Marken auf dem Markt zu etablieren, müssen Unternehmen ehrgeizigere ESG-Ziele verfolgen. - Die CSRD als Geschäftschance betrachten
Die CSRD wird für die meisten großen Unternehmen immense regulatorische Verpflichtungen mit sich bringen. Wer früh auf den Zug aufspringt, kann jedoch einen Wettbewerbsvorteil erzielen, indem er seine Nachhaltigkeitsverpflichtungen nutzt, um neues Wachstumspotenzial zu erschließen. Betrachten Sie die CSRD-Compliance als strategische Chance, um umweltbewusste Investoren und Verbraucher zu gewinnen und neue Gewinnquellen über Kreislaufmärkte zu erschließen. - Unterstützung durch die Geschäftsleitung sichern
Wenn Nachhaltigkeitsinitiativen nicht den nötigen Rückhalt genießen, hat das heute größere Konsequenzen, weil Unternehmen bei Nichteinhaltung mit hohen Strafen rechnen müssen. Um den Betrieb zukunftssicher zu gestalten, sollte die Unternehmensleitung Nachhaltigkeit in ihre Gesamtstrategie integrieren. Dies erfordert erheblichen Einsatz der Geschäftsleitung, um Initiativen zu koordinieren und die erforderlichen Finanzmittel und personellen Ressourcen sicherzustellen.
Die Zukunft der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die CSRD der EU stellt heute den Goldstandard für Nachhaltigkeitsberichte dar. In naher Zukunft könnten andere regionale Reporting-Richtlinien dieselben zentralen Punkte übernehmen:
- Stärkere Standardisierung
Die Berichterstattung erfordert standardisierte Darstellungsweisen und digitale Formate, damit Stakeholder dieselben Kennzahlen über verschiedene Unternehmen hinweg vergleichen können. - Obligatorische Offenlegungen
Anstatt selektiv günstige Kennzahlen zu präsentieren, müssen Unternehmen vordefinierte Informationskategorien offenlegen, die für eine genaue Bewertung entscheidend sind. - Wirkungsmessungen
Mehr Nachhaltigkeitsberichte erfordern eine doppelte Wesentlichkeit, die tiefere Einblicke in die sozialen und ökologischen Auswirkungen von Unternehmen bietet.
Nächste Schritte zur Vorbereitung auf die CSRD der EU
Der genaue Umfang und die Anforderungen der CSRD stehen noch nicht endgültig fest. Das Europäische Parlament muss noch über ausstehende Änderungen an der CSRD entscheiden. Unternehmen sollten sich inzwischen proaktiv vorbereiten, da sie nach der endgültigen Festlegung und Verabschiedung der gesetzlichen Details nur wenig Zeit für Anpassungen haben werden. Eine frühzeitige Weichenstellung wird Unternehmen auch in eine günstige Position versetzen, um ihre betriebliche Effizienz zu stärken, Investoren anzuziehen und sich neuen Märkten zuzuwenden.
- Durchführung einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse
Verschaffen Sie sich ein ganzheitliches Bild von den ESG-Auswirkungen Ihres Unternehmens. - Organisation des Datenmanagements
Beginnen Sie mit dem Aufbau einer Datenmanagementinfrastruktur, mit der Sie die erforderlichen ESG-Kennzahlen verfolgen und analysieren können. - Beobachtung der Lage
Verfolgen Sie Gesetzesänderungen und Genehmigungen, die sich auf den Geltungsbereich und die Anforderungen der CSRD auswirken könnten.
Video: Der Wert von Cloud ERP mit Blick auf die CSRD im Jahr 2025
Entdecken Sie den Wert von Cloud ERP in einem ERP-zentrierten Ansatz für die verpflichtende CSRD-Berichterstattung in der EU.
Die Herausforderung der CSRD-Berichterstattung
Die Grundlage für eine nachhaltige ERP-Berichterstattung ist ein Cloud-ERP-zentrierter Ansatz.