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Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD)

Alles, was Unternehmen über die CSRD der EU wissen müssen

Die CSRD ist eine EU-Verordnung, die Unternehmen zur Berichterstattung über ihre sozialen und ökologischen Auswirkungen verpflichtet.

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Was ist die CSRD der EU?

Die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) ist eine Verordnung, nach der alle Unternehmen, die entweder einen wesentlichen Teil ihrer Geschäftstätigkeit in der Europäischen Union ausüben oder dort einen wesentlichen Teil ihres Umsatzes erzielen, Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten (ESG) offenlegen müssen. Die CSRD wurde im April 2021 von der Europäischen Kommission offiziell verabschiedet und vereinfacht und stärkt frühere Berichterstattungsinitiativen. Dieser kohärente Ansatz zielt darauf ab, die regulatorischen Verpflichtungen von Unternehmen zu vereinfachen und gleichzeitig ihre Rechenschaftspflicht und Transparenz zu verbessern.

Diese Vorschriften sind Teil des European Green Deal – einer Reihe von Maßnahmen, die auf den Aufbau einer modernen, ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen europäischen Wirtschaft abzielen. Im Kern erkennt diese Initiative an, dass durch den Klimawandel eine wirtschaftliche Krise droht. Neben Naturkatastrophen und globalen Konflikten haben instabile Umweltbedingungen einen chronischen Ressourcen- und Arbeitskräftemangel, die Zerstörung von Infrastruktur und Marktstörungen zur Folge. Das macht Nachhaltigkeit zu einem zentralen Faktor für eine resiliente Wirtschaft der Zukunft.

Die CSRD der EU setzt zudem neue Impulse für die globale Verantwortung von Unternehmen gegenüber Gesellschaft und Umwelt. Führungskräfte im Bereich Unternehmensnachhaltigkeit haben jetzt die Möglichkeit, Nachhaltigkeitsinnovationen voranzutreiben und die CSRD-Compliance in einen Wettbewerbsvorteil zu verwandeln.

Warum wurde die CSRD ins Leben gerufen?

Die CSRD ersetzt und verschärft die bisherige Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen (Nonfinancial Reporting Directive, NFRD) der EU. Seit 2018 verpflichtet die NFRD große Unternehmen zur Offenlegung nichtfinanzieller Informationen zu sozialen und ökologischen Themen. In der Praxis wies der bestehende Rahmen jedoch in wesentlichen Punkten Mängel auf:

Zusammen schmälerte dies die tatsächliche Wirksamkeit der NFRD und hatten erhebliche Lücken in der Rechenschaftspflicht zur Folge. Die CSRD erweitert den Geltungsbereich der NFRD und konkretisiert deren Berichtsstandards.

Unterschiede zwischen CSRD und NFRD

Zu den Neuerungen der CSRD gehören:

Wer muss die CSRD der EU einhalten?

Die verpflichtende CSRD-Compliance hängt von der Größe und den Finanzerträgen eines Unternehmens ab. Im Februar 2025 veröffentlichte die Europäische Kommission den EU-Omnibus-Vorschlag zur Aktualisierung der Mindestkriterien. Die vorgeschlagenen Regeln betreffen jetzt nur noch Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten, die in der EU tätig sind. Kleine und mittelständische Unternehmen sind davon ausgenommen. Stattdessen folgen sie dem freiwilligen Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (Voluntary Sustainability Reporting Standard, VSME). Dadurch werden die Regulierungsbemühungen auf die Unternehmen mit den größten sozialen und ökologischen Auswirkungen fokussiert.

Kriterien für die CSRD-Compliance

Die verpflichtende CSRD-Compliance gilt jetzt für:

Börsennotierte Unternehmen mit Sitz in der EU

Große Unternehmen mit börsennotierten Wertpapiere an EU-regulierten Märkten bzw. Unternehmen von öffentlichem Interesse in der EU. Dies umfasst Unternehmen mit Sitz innerhalb oder außerhalb der EU.

Nicht börsennotierte Unternehmen mit Sitz in der EU

Große Unternehmen mit Sitz in Europa, die nicht an EU-regulierten Märkten notiert sind. Die Berechnungen der Schwellenwerte für Finanz- und Mitarbeiterzahlen müssen alle Nicht-EU-Niederlassungen und Tochtergesellschaften einschließen.

Um in den Geltungsbereich der CSRD zu fallen, müssen diese Unternehmen folgende Merkmale aufweisen:

Nicht-EU-Unternehmen mit umfangreichen Aktivitäten in der EU

Dazu gehören große außereuropäische Muttergesellschaften mit einer bedeutenden Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung in der EU. Die Berechnung der Schwellenwerte für Finanz- und Mitarbeiterzahlen muss sowohl EU- als auch Nicht-EU-Geschäfte einschließen.

Um in den Geltungsbereich der CSRD zu fallen, müssen diese Unternehmen folgende Merkmale aufweisen:

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Auswirkungen der CSRD der EU auf Unternehmen weltweit

Der Geltungsbereich der CSRD ist technisch auf die EU beschränkt, aber die Auswirkungen in der realen Welt sind global. Die verpflichtende Compliance gilt für alle großen Unternehmen mit einer bedeutenden Präsenz in der EU, unabhängig davon, ob sie dort ihren Hauptsitz haben. Schätzungsweise 10.000 Unternehmen würden in diesen Anwendungsbereich fallen, basierend auf den neuen Schwellenwerten für Finanz- und Mitarbeiterzahlen, die im noch ausstehenden Omnibus-Paket festgelegt sind.

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung geht auch über die internen Abläufe hinaus. Unternehmen müssen direkte und indirekte Geschäftsbeziehungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette offenlegen. Dadurch wird die Wirkung der CSRD auf praktisch alle internationalen Märkte und Branchen ausgeweitet, was zu einer Umgestaltung der globalen Lieferkette führen könnte. Zu den am stärksten betroffenen Branchen zählen Energiewirtschaft, Bergbau und Metallverarbeitung, Transportwesen, industrielle Fertigung, Lebensmittel- und Getränkeindustrie, Textilindustrie, Versorgungswirtschaft, Immobilienwirtschaft, Einzelhandel, Technologie und Gesundheitswesen.

Die CSRD gibt anderen Regierungsbehörden eine neue Orientierung für Nachhaltigkeitsstandards und könnte damit andere Vorschriften beeinflussen. Die höhere Qualität der ESG-Daten ermöglicht es Investoren und Kunden außerdem, ethisch einwandfreie Unternehmen zu finden und zu unterstützen.

EU-Unternehmen und Nicht-EU-Unternehmen im Vergleich

Die CSRD-Berichtspflichten bleiben für EU- und Nicht-EU-Unternehmen gleich, sofern sie die jeweiligen Schwellenwerte erreichen. EU-Muttergesellschaften müssen Aktivitäten ihrer Nicht-EU-Einheiten in ihren Nachhaltigkeitsberichten berücksichtigen. Große Unternehmen mit Sitz im Ausland müssen ebenfalls Nachhaltigkeitsberichte über ihre gesamte Geschäftstätigkeit konsolidieren, selbst wenn nur eine ihrer Niederlassungen oder Tochtergesellschaften ihren Sitz in der EU hat.

Warum ist die Einhaltung der CSRD wichtig?

Alle Unternehmen innerhalb der regulatorischen Schwellenwerte sind gesetzlich zur Einhaltung verpflichtet. Über die rechtlichen Auswirkungen hinaus hat die Nichteinhaltung für Unternehmen jedoch auch indirekte Konsequenzen – und bietet konkrete Chancen für die Einführung von Nachhaltigkeitsberichten.

Die finanziellen Auswirkungen der Nichteinhaltung

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Langfristige Vorteile der CSRD-Berichterstattung

Wann müssen Unternehmen die CSRD der EU einhalten?

Die EU hat die Fristen für die CSRD-Compliance gestaffelt, um den Unternehmen Zeit zur Anpassung zu geben. Im April 2025 verabschiedete das Europäische Parlament auch die „Stop-the-Clock“-Maßnahme des EU-Omnibus-Vorschlags, mit der die Vorbereitungsfristen nochmals verlängert wurden. Die Anpassungen befreien zudem kleinere Unternehmen, die aufgrund der höheren Schwellenwerte des Omnibus-Pakets wahrscheinlich ohnehin von der Meldepflicht befreit wären, von der Berichterstattung. Nachstehend sind die neuen Fristen für die CSRD-Compliance für Unternehmen aufgeführt, die die vorgeschlagenen Schwellenwerte erreichen:

Was Unternehmen wissen müssen, um CSRD-konform zu bleiben

Gemäß der CSRD müssen Unternehmen offenlegen, wie Nachhaltigkeitsaspekte ihre Geschäftstätigkeit beeinflussen und welche Auswirkungen ihre Tätigkeiten auf Mensch und Umwelt haben. Der neue EU-Omnibus-Vorschlag führt jedoch zu einer gewissen Rechtsunsicherheit, da er vor seiner endgültigen Verabschiedung noch verhandelt und möglicherweise geändert wird. Unternehmen müssen informiert und flexibel bleiben, um sich an diese veränderten Anforderungen anzupassen.

Offenlegungspflichten

Um die aktuellen CSRD-Vorschriften einzuhalten, müssen Unternehmen die zwölf ESRS-Offenlegungsstandards befolgen, die vier Schlüsselbereiche abdecken:

Allgemeine Informationen

Umweltstandards

Soziale Standards

Governance-Standards

Vier Schritte zur Gewährleistung der CSRD-Compliance

Wenn der EU-Omnibus-Vorschlag angenommen wird, sollten Unternehmen die folgenden Schritte einleiten, um die neuen CSRD-Anforderungen zu erfüllen:

  1. Durchführung einer Lückenanalyse
    Analysieren Sie den aktuellen Berichtsprozess und identifizieren Sie fehlende Bereiche, die nicht in Einklang mit den neuen CSRD-Standards stehen. Untersuchen Sie, welche Komponenten die Kriterien der EU-Taxonomie und des ESRS nicht erfüllen. Überprüfen Sie das System auf Fehlerquellen, um eine genaue ESG-Datenaggregation sicherzustellen.
  2. Erstellen klarer Ziele und Aktionspläne
    Legen Sie klare Nachhaltigkeitsziele fest, die den CSRD-Anforderungen entsprechen oder diese übertreffen. Definieren Sie konkrete Ziele und Zeitpläne, um den Erfolg zu messen, und legen Sie Kennzahlen fest, um die Leistung zu verfolgen.
  3. Verbesserung der Datenerfassung und ‑verarbeitung
    Die CSRD verschärft die Reporting-Standards im Hinblick auf umweltbezogener Daten auf breiter Front. Erfüllen Sie diese neuen Qualitätsanforderungen mit einer leistungsstarken Architektur für das Datenmanagement in allen internen Abläufen und den zugehörigen Lieferketten. Dies trägt dazu bei, dass zentrale Kennzahlen wie CO2-Emissionen, Energieverbrauch, Produktlebenszyklen und Abfall genau verfolgt werden können.
  4. Einbindung von Stakeholdern
    Wirkungsvolle Reformen erfordern eine intensive Zusammenarbeit entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Die Unternehmensleitung sollte mit Investoren, Beschäftigten und Partnern in der Lieferkette zusammenarbeiten, um die Überwachung und Prozesse im Bereich Nachhaltigkeit zu koordinieren.

Den Übergang von NFRD zu CSRD meistern

Auf den ersten Blick haben Unternehmen, die bereits die bisherigen NFRD-Vorschriften befolgen, einen Vorsprung. Alle Unternehmen stehen jedoch aufgrund der strengeren Vorschriften der CSRD vor einem großen Transformationsprozess. Berücksichtigen Sie bei der Überarbeitung Ihrer ESG-Strategien und ‑Prozesse folgende Faktoren:

Verwaltung von Nachhaltigkeitsdaten für ein verlässliches CSRD-Reporting

Unternehmen benötigen eine robuste Grundlage für das ESG-Datenmanagement und die Berichterstattung, um die vorgeschriebenen CSRD-Offenlegungspflichten zu erfüllen. Diese neue Komplexität erfordert digitale Tools, die über einfache Dashboards hinausgehen. Zukunftssichere Systeme benötigen eine bessere Datentransparenz, ‑integration und ‑analyse. Berücksichtigen Sie bei der Erstellung eines Ökosystems für Nachhaltigkeitsdaten die folgenden Aspekte:

Best Practices für Nachhaltigkeitsbeauftragte in Unternehmen

Berücksichtigen Sie die folgenden ganzheitlichen Prinzipien bei der Neubewertung Ihrer Nachhaltigkeitsziele und ‑strategien:

  1. Über Compliance hinausdenken
    Bloße Gesten in Bezug auf Nachhaltigkeit reichen für Unternehmen, die in der EU tätig sind, nicht mehr aus. Die CSRD formuliert die Mindeststandards für die Nachhaltigkeit großer Unternehmen. Um sich als nachhaltige und ethische Marken auf dem Markt zu etablieren, müssen Unternehmen ehrgeizigere ESG-Ziele verfolgen.
  2. Die CSRD als Geschäftschance betrachten
    Die CSRD wird für die meisten großen Unternehmen immense regulatorische Verpflichtungen mit sich bringen. Wer früh auf den Zug aufspringt, kann jedoch einen Wettbewerbsvorteil erzielen, indem er seine Nachhaltigkeitsverpflichtungen nutzt, um neues Wachstumspotenzial zu erschließen. Betrachten Sie die CSRD-Compliance als strategische Chance, um umweltbewusste Investoren und Verbraucher zu gewinnen und neue Gewinnquellen über Kreislaufmärkte zu erschließen.
  3. Unterstützung durch die Geschäftsleitung sichern
    Wenn Nachhaltigkeitsinitiativen nicht den nötigen Rückhalt genießen, hat das heute größere Konsequenzen, weil Unternehmen bei Nichteinhaltung mit hohen Strafen rechnen müssen. Um den Betrieb zukunftssicher zu gestalten, sollte die Unternehmensleitung Nachhaltigkeit in ihre Gesamtstrategie integrieren. Dies erfordert erheblichen Einsatz der Geschäftsleitung, um Initiativen zu koordinieren und die erforderlichen Finanzmittel und personellen Ressourcen sicherzustellen.

Die Zukunft der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die CSRD der EU stellt heute den Goldstandard für Nachhaltigkeitsberichte dar. In naher Zukunft könnten andere regionale Reporting-Richtlinien dieselben zentralen Punkte übernehmen:

Nächste Schritte zur Vorbereitung auf die CSRD der EU

Der genaue Umfang und die Anforderungen der CSRD stehen noch nicht endgültig fest. Das Europäische Parlament muss noch über ausstehende Änderungen an der CSRD entscheiden. Unternehmen sollten sich inzwischen proaktiv vorbereiten, da sie nach der endgültigen Festlegung und Verabschiedung der gesetzlichen Details nur wenig Zeit für Anpassungen haben werden. Eine frühzeitige Weichenstellung wird Unternehmen auch in eine günstige Position versetzen, um ihre betriebliche Effizienz zu stärken, Investoren anzuziehen und sich neuen Märkten zuzuwenden.

Video: Der Wert von Cloud ERP mit Blick auf die CSRD im Jahr 2025

dgl
Annalee Dale McWilliams spricht über die CSRD
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Die Herausforderung der CSRD-Berichterstattung

Die Grundlage für eine nachhaltige ERP-Berichterstattung ist ein Cloud-ERP-zentrierter Ansatz.

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