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Die Hand eines Kindes, das ein buntes Windrad in den Himmel hält

Was ist das CBAM der EU?

Das CO2-Grenzausgleichssystem der EU (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) zielt darauf ab, die Verlagerung von CO2-Emissionen zu reduzieren und die weltweite Dekarbonisierung im Handel zu unterstützen.

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Warum die EU das CBAM eingeführt hat

Das CBAM der EU ist Teil der umfassenderen Klimainitiative und des Green Deal der EU. Durch die CO2-Bepreisung von Einfuhren bestimmter energieintensiver Güter soll das CBAM sicherstellen, dass für importierte Produkte dieselben CO2-Kosten anfallen wie Produkte, die innerhalb der EU hergestellt werden und der CO2-Bepreisung im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EU-EHS) unterliegen. Das schafft gleiche Wettbewerbsbedingungen für Hersteller inner- und außerhalb der EU und fördert weltweit sauberere Produktionsverfahren.

Ziel des CBAM ist primär die Verhinderung der Verlagerung von CO2-Emissionen, zu der es dann kommt, wenn Unternehmen ihre Produktion in Länder mit weniger strengen Umweltvorschriften verlagern und damit die globalen Klimaziele untergraben. Durch den Ausgleich der CO2-Kosten zwischen in der EU produzierten und in die EU importierten Waren soll das CBAM weltweit Anreize für umweltfreundlichere Herstellungsverfahren schaffen, die ehrgeizigen Klimaziele der EU unterstützen und Wettbewerbsnachteile für europäische Unternehmen verhindern.

So funktioniert das CBAM der EU

CBAM funktioniert so, dass Importeure die mit ihren importierten CBAM-Gütern verknüpften Emissionen melden und dann CO2-Zertifikate in Höhe dieser Emissionen erwerben und abgeben müssen. Der Preis dieser Zertifikate entspricht dem CO2-Preis, der gezahlt worden wäre, wenn die Waren im Geltungsbereich des EU-Emissionshandelssystems hergestellt worden wären. Dieser Mechanismus stellt sicher, dass importierte Produkte mit vergleichbaren CO2-Kosten belastet werden wie Produkte, die innerhalb der EU hergestellt werden. Das fördert einen fairen Wettbewerb und schafft Anreize zur Emissionsminderung.

In der Praxis erlegt CBAM beiden am Handel beteiligten Parteien Pflichten auf:

Wenn keine verifizierten Emissionen verfügbar sind, müssen die Meldenden die von der EU bereitgestellten Standardwerte verwenden, die konservativ angesetzt wurden, um Anreize für eine genaue Berichterstattung zu schaffen.

Wer ist vom EU-CBAM betroffen?

Primär betroffene Gruppen:

Betroffene Sektoren:

Diese Sektoren wurden aufgrund ihrer hohen Emissionsintensität und des Risikos einer Verlagerung von CO2-Emissionen ausgewählt. Bis 2034 werden weitere Sektoren hinzukommen.

Aktualisierter Regulierungsumfang:

Im Rahmen des EU-Omnibus-Vorschlags wurden die Schwellenwerte für die Compliance von einem Geldwert auf Emissionsmengen und Produktmengen umgestellt. Bei einer Genehmigung gilt das CBAM dann für Unternehmen mit einem der folgenden Importvolumina:

Dies ersetzt den bisherigen Schwellenwert von 150 € Warenwert. Die Änderung vereinfacht die Compliance und nimmt kleinere Importeure von der Regelung aus, wodurch die Zahl der betroffenen Unternehmen um etwa 90 % sinkt, aber weiterhin etwa 99 % der Emissionen im Rahmen des CBAM erfasst werden.

Piktogramm eines Fernglases

Was sind Scope-1-, Scope-2- und Scope-3-Emissionen?

Erfahren Sie, wie Emissionen kategorisiert und gemessen werden. Dieses Wissen ist für die CBAM-Compliance und eine umfassendere Nachhaltigkeitsberichterstattung unerlässlich.

Orientierung zum Thema Emissionen

Anforderungen und Zeitplan für die CBAM-Berichterstattung

CBAM wird schrittweise eingeführt, damit Unternehmen Zeit haben, sich auf die neuen Anforderungen einzustellen. Mit jeder Phase werden schrittweise strengere Verpflichtungen sowohl hinsichtlich der Berichterstattung als auch der finanziellen Compliance eingeführt.

Übergangsphase (1. Oktober 2023–31. Dezember 2025)

Während dieses Zeitraums müssen EU-Importeure (Anmelder) vierteljährliche Berichte vorlegen, in denen die in ihren importierten CBAM-Gütern eingebetteten Treibhausgasemissionen detailliert aufgeführt sind. Es sind noch keine Finanztransaktionen erforderlich, aber eine genaue und zeitnahe Berichterstattung ist obligatorisch.

Diese Phase soll Unternehmen Zeit geben, sich auf die endgültige Umsetzung vorzubereiten, indem sie Berichtssysteme aufbauen, Lieferanten einbinden und sicherstellen, dass Emissionsdaten verfügbar und überprüfbar sind.

Endgültige Phase (ab 1. Januar 2026)

In der endgültigen Phase müssen CBAM-Zertifikate jährlich erworben und abgegeben werden, um die mit importierten Waren verifizierten verknüpften Emissionen widerzuspiegeln. Allerdings haben mehrere wichtige Updates Einfluss auf Zeitplan und Umfang:

Diese Änderungen unterstreichen die Notwendigkeit zuverlässiger Emissionsdaten, einer proaktiven Einbindung der Lieferanten und integrierter Systeme zur Unterstützung der Verifizierung, Nachverfolgung und finanziellen Compliance.

Wie können sich Unternehmen auf die CBAM-Compliance vorbereiten?

Die Vorbereitung auf CBAM geht über das reine Abhaken von Vorgaben hinaus – es ist eine Chance, durch bessere Daten, stärkere Lieferantenbeziehungen und eine beschleunigte Dekarbonisierung langfristigen Wert zu schaffen. Die EU hat zwar einige Fristen verlängert und den Anwendungsbereich auf größere Importeure beschränkt, doch es besteht weiterhin Handlungsbedarf. Um CBAM effektiv zu verwalten, sollten Unternehmen Folgendes beachten:

1. Umfang und Relevanz verstehen

Stellen Sie zunächst fest, ob Ihr Unternehmen Waren importiert, die unter die derzeitige CBAM-Regelung fallen – Zement, Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemittel, Strom und Wasserstoff –, wobei im Laufe der Zeit weitere Sektoren hinzukommen werden. Wenn ja, überprüfen Sie, ob Sie den Importgrenzwert überschreiten.

2. Regulatorische Datenbasis aufbauen

Die CBAM-Compliance hängt von genauen, standardisierten und überprüfbaren Emissionsdaten ab. Die meisten Unternehmen fangen nicht bei Null an – aber nur wenige verfügen über durchgängige Transparenz oder Konsistenz über alle Systeme und Lieferketten hinweg. Erstellen Sie eine Datenbasis, die auf ERP-, Beschaffungs-, Logistik- und Nachhaltigkeitssystemen basiert, um sicherzustellen, dass Emissionen auf Produkt- und Lieferungsebene nachverfolgt und gemeldet werden können. Einen umfassenderen Rahmen für die Aufbereitung von Nachhaltigkeitsdaten finden Sie im Leitfaden zur ESG-Berichterstattung.

3. Lieferanten einbinden und sensibilisieren

Arbeiten Sie mit Lieferanten zusammen, um genaue Daten zu eingebetteten Emissionen zu sammeln und die Einführung saubererer Technologien zu fördern.​ Lieferanten außerhalb der EU müssen in der Lage sein, verifizierte, eingebettete Emissionen gemäß der EU-Methode zu berechnen und offenzulegen. Das bedeutet:

4. In Tools für Automatisierung und Überprüfbarkeit investieren

Eine manuelle Berichterstattung mag kurzfristig ausreichen, ist jedoch nicht nachhaltig – insbesondere angesichts der zunehmenden Komplexität der Vorschriften. Automatisierung hilft, Fehler zu minimieren, Kosten zu senken und die Bereitschaft für Audits sicherzustellen. Halten Sie Ausschau nach Tools, die Folgendes bieten:

5. Compliance an der Dekarbonisierungsstrategie ausrichten

CBAM ist nicht nur eine Reporting-Herausforderung, sondern auch eine Chance für die Dekarbonisierung. Unternehmen, die die in ihre Produkte eingebetteten Emissionen reduzieren, können ihre Zertifikatskosten senken und sich einen Wettbewerbsvorteil auf dem EU-Markt verschaffen.

Dies ist besonders wichtig für Nicht-EU-Wirtschaftsteilnehmer, die Gefahr laufen, den Marktzugang zu verlieren, wenn sie keine Nachweise für niedrige CO2-Emissionen vorlegen können. Der Nachweis von Emissionsminderungen kann zu einem Alleinstellungsmerkmal werden und Türen zu neuen Kundenbeziehungen öffnen.

6. Agil und informiert bleiben

Bleiben Sie über die sich weiterentwickelnden CBAM-Vorschriften auf dem Laufenden und passen Sie Ihre Compliance-Strategien entsprechend an. Der jüngste EU-Omnibus-Vorschlag sieht angepasste Fristen, De-minimis-Schwellenwerte und weitere Änderungen vor. Je nachdem, ob der Vorschlag angenommen wird oder nicht, können weitere Änderungen folgen. Die Einhaltung der Compliance erfordert, dass man über Aktualisierungen der Richtlinien auf dem Laufenden bleibt und Systeme, Prozesse und Datenstrategien schnell anpassen kann.

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Wie SAP die CBAM-Compliance unterstützt

Bei der Umsetzung von CBAM geht es nicht nur darum, regulatorische Anforderungen zu erfüllen, sondern auch um die Schaffung einer Grundlage für langfristige Nachhaltigkeit, finanzielle Verantwortlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit auf dem Markt. Die SAP-Suite mit Tools für Nachhaltigkeit wurde entwickelt, um Unternehmen dabei zu unterstützen, alle drei Ziele zu erreichen.

Ganz gleich, ob Sie als Anmelder für die Emissionsberichterstattung verantwortlich sind oder als Wirtschaftsteilnehmer mit kohlenstoffarmen Produkten einen Wettbewerbsvorteil erzielen möchten – SAP-Lösungen vereinfachen komplexe Prozesse und erschließen in jeder Phase neue Wertpotenziale.

Vorteile für SAP-Kunden

SAP verfolgt einen hochintegrierten, ERP-zentrierten Ansatz. Das bedeutet, dass Kunden, die SAP S/4HANA nutzen, von bestehenden Stammdaten, Transaktionsdatensätzen und der nativen Integration mit Tools für Nachhaltigkeit profitieren können. Das macht sich mit einer robusteren Compliance-Strategie und niedrigeren Gesamtbetriebskosten bezahlt. SAP-Lösungen unterstützen Sie in folgenden Punkten:

FAQs

Was ist CBAM?
Das CO2-Grenzausgleichssystem (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) ist ein politisches Instrument der EU, das einen CO2-Preis auf Einfuhren bestimmter Waren erhebt, um weltweit faire Klimaschutzmaßnahmen zu fördern.
Gilt CBAM für Fertigerzeugnisse?
Derzeit gilt es vor allem für Rohstoffe und Grundgüter. Die CBAM-Verordnung listet explizit die KN-Codes auf, die für CBAM relevant sind. Das können „einfache Güter“ wie Zementklinker oder Rohaluminium sein, aber auch „komplexe Güter“ wie Schrauben oder Eisenbahnschienen aus Eisen oder Stahl. Der Umfang kann sich im Laufe der Zeit erweitern.
Wie wird CBAM berechnet?

Die CBAM-Berechnungen umfassen zwei wichtige Schritte – einen, der vom Nicht-EU-Wirtschaftsteilnehmer durchgeführt wird, und einen, der vom EU-Anmelder durchgeführt wird –, die jeweils spezifische Anforderungen gemäß EU-Recht erfüllen müssen.

  1. Berechnung der eingebetteten Emissionen durch den Wirtschaftsteilnehmer: Nicht-EU-Hersteller (Wirtschaftsteilnehmer) sind für die Berechnung der eingebetteten Treibhausgasemissionen (THG) in ihren exportierten CBAM-Gütern verantwortlich. Dies muss nach der EU-Methode erfolgen, die sich von internationalen Frameworks wie dem GHG Protocol unterscheiden kann. Die Daten müssen von einer akkreditierten dritten Stelle überprüft werden, um von den EU-Behörden akzeptiert zu werden.

  2. Berechnung der Zertifikate durch den Anmelder: EU-Importeure (Anmelder) müssen berechnen, wie viele CBAM-Zertifikate sie pro Jahr erwerben und abgeben müssen. Dies wird bestimmt durch:

    • Gesamte eingebettete Emissionen in den importierten Gütern
    • Bereits außerhalb der EU gezahlte CO2-Preise (z. B. Steuern oder Emissionsabgaben), die abgezogen werden können
    • Kostenlose Zuteilungen im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EU-EHS) an EU-Hersteller derselben Güter, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten

Zusammen sorgen diese Schritte dafür, dass importierte Waren vergleichbare CO2-Kosten haben wie in der EU hergestellte Waren – was die Transparenz der Emissionen und einen fairen grenzüberschreitenden Wettbewerb fördert.

Ist CBAM eine Steuer?
CBAM ist technisch gesehen keine Steuer, sondern ein Mechanismus, der den Kauf von Emissionszertifikaten (1 Zertifikat entspricht 1 Tonne CO2e) erfordert und in seiner Funktion einer CO2-Steuer ähnelt.
Wann beginnt CBAM?

CBAM wird in zwei Phasen eingeführt:

  1. Die Übergangsphase begann am 1. Oktober 2023 und verpflichtet Importeure dazu, vierteljährliche Emissionsberichte einzureichen, ohne dass Geldstrafen verhängt werden. Diese Phase läuft bis zum 31. Dezember 2025.

  2. Mit der endgültigen Phase hält die finanzielle Komponente Einzug – Kauf und Abgabe von CBAM-Zertifikaten. Sie startet auf der Grundlage von zwei möglichen Zeitplänen:

    • Ohne den EU-Omnibus-Vorschlag: Die Zertifizierungspflicht beginnt am 1. Januar 2026, und der erste Jahresbericht für das Berichtsjahr 2026 ist bis zum 31. Mai 2027 fällig.
    • Wenn der EU-Omnibus-Vorschlag angenommen wird: Die Zertifikatsverpflichtungen würden am 1. Januar 2027 beginnen, aber Importeure müssten weiterhin Zertifikate für Emissionen aus dem Berichtsjahr 2026 erwerben. Der erste Jahresbericht wäre in diesem Fall bis zum 31. August 2027 fällig.

Das bedeutet, dass sich zwar der Starttermin für den Kauf von Zertifikaten verschieben kann, die Meldepflichten und finanzielle Rechenschaftspflicht für 2026 jedoch in beiden Szenarien bestehen bleiben.

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