Richtlinien für die Nutzung von SAP-Marken
Zusätzliche Informationen zur Verwendung von Marken für Dritte
Marken von SAP und Tochterunternehmen von SAP können gemäß den
Grundsätzen des angemessenen Gebrauchs zum Erläutern der Kompatibilität mit
Programmen und Anwendungen verwendet werden. Entwickler, Partner, Kunden und sonstige Dritte
sind jedoch nicht berechtigt, Logos oder Marken von SAP oder einer Tochtergesellschaft von SAP
in den Namen ihrer Produkte, Unternehmen oder Domänen einzubinden. In den folgenden
Richtlinien wird diese wichtige Unterscheidung definiert. Diese Richtlinien sollen Dritte und
die SAP-Mitarbeiter, die mit Dritten zusammenarbeiten, bei der richtigen Verwendung von Marken
unterstützen.
Aufzeigen der Produktkompatibilität
Beim Aufzeigen der Produktkompatibilität muss eine eindeutige Unterscheidung zwischen
den Produkten bzw. Services der Entwickler, Kunden oder Partner und den Produkten bzw. Services
von SAP und den Tochtergesellschaften von SAP gegeben sein. Mit den folgenden Wendungen kann
auf die Kompatibilität mit SAP-Software verwiesen werden:
- "für die Verwendung mit..."
- "läuft auf..."
- "für..."
- "kompatibel mit..."
Beispiele für einen ordnungsgemäßen Verweis auf die Kompatibilität:
- "ABC-Software für die Verwendung mit SAP®-R/3®-Software"
- "ABC-Software für SAP®-R/3®-Software"
Wichtiger Hinweis: Bei der Erwähnung in einem Kompatibilitätshinweis in einem
Titel oder auf einer Produktverpackung müssen "SAP", "R/3", "mySAP", "mySAP.com", "xApps",
"xApp" und andere Marken von SAP in eindeutig kleinerer Schrift als der Name bzw. Titel des
Drittprodukts auf oder in Verpackungen, Marketingmaterialien oder Dokumentationen
aufgeführt werden.
Geschäftspartner
Geschäftspartnern von SAP und den Tochtergesellschaften von SAP, beispielsweise
Beratern oder Implementierungspartnern, kann die Verwendung gewisser Logos für Partner von
SAP oder SAP-Tochtergesellschaften gestattet werden, die auf den Charakter ihrer
Geschäftsbeziehungen zu SAP oder den Tochtergesellschaften von SAP hinweisen. Die
Verwendung von Partnerlogos wird in den vorliegenden Richtlinien sowie in den Vereinbarungen
zur jeweiligen Geschäftspartnerschaft und diesbezüglichen Richtlinien geregelt.
Untersagte Verwendung durch Dritte
Wie für SAP und die Tochtergesellschaften von SAP gelten auch für Dritte
grammatische Richtlinien (siehe Stilistische Vorgaben). Ditte
müssen außerdem die folgenden Nutzungsbeschränkungen beachten:
- Die Lösungen und Services von SAP und den Tochtergesellschaften von SAP
dürfen ausschließlich mit dem korrekten Markennamen bezeichnet werden. Bezeichnen
Sie beispielsweise "R/3-Software" nicht lediglich als "SAP"-Software, sondern als
"SAP-R/3-Software" bzw. als "R/3-Software".
- Marken von SAP und den Tochtergesellschaften von SAP dürfen nicht in die Namen von
Produkten bzw. Services, Unternehmen, Domänen, Titel von Dokumentation usw. von
Dritten aufgenommen werden. Beispielsweise sind "R/3 Indexer", "SAP R/3 Indexer", "R/3XXX",
"SAPXXX", "XXXR/3" oder andere Abwandlungen von Marken von SAP oder einer der
Tochtergesellschaften von SAP strengstens untersagt.
- Verwenden Sie Marken von SAP oder Tochtergesellschaften von SAP nicht für
EDV-bezogene Waren, selbst wenn eine solche Verwendung als umgangssprachlicher Gebrauch
angesehen werden kann. Formulierungen wie "Unkompliziert wie R/3" oder "Produkt XYZ
erstellt einen ArchiveLink auf Ihrem Computer" für EDV-bezogene Waren sind
beispielsweise untersagt.
- Unterstellen Sie in keinem Falle, dass ein Drittprodukt von SAP oder einer der
Tochtergesellschaften von SAP gefertigt, empfohlen oder unterstützt wird. Beispiel:
Die Bewerbung von Schulungsprogrammen Dritter mit dem Verweis "Autorisierte SAP-Schulung"
ist unzulässig.
Produktbeschreibung
Beschreibungen der Produkte von SAP und den Tochtergesellschaften von SAP müssen den
Tatsachen entsprechen. Darstellungen müssen dem Produkt von SAP oder den
Tochtergesellschaften von SAP gerecht werden und dürfen SAP oder die Tochtergesellschaft
nicht herabsetzen.
Produktdesign
Ahmen Sie weder die Verpackungsgestaltung noch das Logo oder das geschäftliche
Auftreten von SAP oder einer der Tochtergesellschaften von SAP in einer Weise nach, die in der
breiten Öffentlichkeit zu Missverständnissen führen könnte.
Selbsttest
Zur Sicherheit sollten sich Dritte stets die folgenden Fragen stellen, um festzustellen, ob
ein Produktname, eine Verpackung oder eine Werbung ein Problem für SAP oder eine der
Tochtergesellschaften von SAP darstellen könnte:
- Kann der Name des eigenen Produkts oder seine Erwähnung (aus
Kompatibilitätsgründen) den Kunden zu der Annahme führen, dass eine
Verbindung des Produkts gleich welcher Art zu bzw. eine Unterstützung des Produkts
durch SAP oder eine Tochtergesellschaft von SAP besteht?
- Enthält der Name des eigenen Produkts eine Marke von SAP oder einer der
Tochtergesellschaften von SAP?
- Enthalten die eigene Werbung oder sonstige Darstellungen Marken von SAP oder einer der
Tochtergesellschaften von SAP, die über den Verweis auf die Kompatibilität mit
Produkten von SAP und den Tochtergesellschaften von SAP hinausgehen?
- Enthalten die eigenen Darstellungen andere Logos von SAP oder den Tochtergesellschaften
von SAP (oder Abwandlungen dieser Logos)?
- Ähnelt die eigene Verpackungsgestaltung, das eigene Logo oder das eigene
geschäftliche Auftreten denen von SAP und den Tochtergesellschaften von SAP oder
werden darin Marken von SAP oder den Tochtergesellschaften von SAP hervorgehoben?
Wenn eine dieser Fragen bejaht werden kann, fordern SAP und die Tochtergesellschaften von
SAP eine Änderung des Produktnamens, der Verpackung oder der Werbung in einer Weise, die
eine Einhaltung der Richtlinien für die richtige Verwendung gewährleistet.