CORPORATE GOVERNANCE
SAP versteht Corporate Governance
als einen ständigen Innovationsprozess. Der Aufsichtsrat beschäftigte sich daher mit der erneuten Anpassung der Corporate-Governance-Grundsätze der SAP, insbesondere vor dem Hintergrund der jüngsten Änderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK). In diesem Zusammenhang behandelte der Aufsichtsrat ebenfalls die Abweichungen vom DCGK in Bezug auf die Vereinbarung von Individualzielen bei der Bemessung der variablen Vergütung für die SAPVorstände und die individualisierte Angabe der variablen und fixen Vergütung für die SAP-Vorstände im Konzernanhang. Die hieraus resultierenden Änderungen der Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG wurden diskutiert und verabschiedet. Darüber hinaus setzte sich der Aufsichtsrat mit bestehenden und geänderten internationalen Corporate-Governance- Standards und ihrer Übertragbarkeit auf das Unternehmen der SAP auseinander. Im Mittelpunkt standen hierbei wiederum die weitere Umsetzung der Regelungen des Sarbanes-Oxley Act und die gemäß den Corporate-Governance-Regeln der New York Stock Exchange (NYSE) auf die SAP anzuwendenden Vorschriften.
Der Corporate-Governance-Beauftragte der SAP überwachte die Einhaltung der Corporate-Governance-Richtlinien der SAP und berichtete dem Aufsichtsrat hierüber regelmäßig.
Am 30. Oktober 2004 trat in Deutschland das neue Anlegerschutzverbesserungsgesetz in Kraft. Mit diesem Gesetz werden die Regelungen des deutschen Insiderrechts im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), insbesondere die Vorschriften über „Directors’ Dealings“, wesentlich verändert. Der Aufsichtsrat hat sich mit diesen gesetzlichen Änderungen auseinander gesetzt und die bei SAP zur Umsetzung der Gesetzesänderungen geplanten Maßnahmen mit dem Vorstand diskutiert. Hierüber hat der Compliance-Beauftragte für Insiderrecht der SAP dem Aufsichtsrat berichtet.
SAP unterliegt gemäß den einschlägigen Regelungen des Aktien- und des Handelsgesetzes besonderen Anforderungen an ein unternehmensinternes Risikomanagement. Daher hat die SAP im Rahmen ihres Konzernmanagements ein
weltweites Risikomanagement eingeführt, das die Risikoplanung, die Risikoidentifizierung, -analyse, -bearbeitung und die Risikobehebung unterstützt. Der Gestaltung des Risikomanagementsystems der SAP gilt das besondere Interesse des Aufsichtsrats. Sein weiterer Ausbau wurde daher eingehend durch diesen behandelt.