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Corporate Governance

 

Auch im Geschäftsjahr 2004 ergriff die SAP Maßnahmen zur weiteren Optimierung ihrer Corporate Governance. Hierbei galt es insbesondere, neue Anforderungen aus nationalen und internationalen Corporate-Governance-Richtlinien sorgfältig zu analysieren und in die Praxis umzusetzen.

Bei der Umsetzung der nationalen Anforderungen ging es in erster Linie um die Anpassung der Corporate-Governance-Grundsätze der SAP an die im Jahr 2003 veröffentlichten Modifikationen des Deutschen Corporate Governance Kodex. SAP veröffentlichte im April 2004 eine überarbeitete Fassung der unternehmenseigenen Grundsätze und eine daran angepasste Entsprechenserklärung im Internet. Hervorzuheben ist dabei die Änderung der Aktienoptionsbedingungen für Vorstandsmitglieder der SAP: Für unvorhergesehene, außergewöhnliche Ereignisse wurde eine Begrenzung („Cap“) eingeführt.

In zwei Punkten folgte die SAP nicht den neuen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex:

  • Im Konzernabschluss 2003 hatte SAP die Vorstandsvergütung zwar bereits individualisiert veröffentlicht, dabei jedoch noch die Aufteilung der Vergütung auf fixe und variable Komponenten nur für den Vorstand insgesamt angegeben.
  • Da SAP in der Gesamtverantwortung des Vorstands eine wesentliche Grundlage für den Unternehmenserfolg sieht, enthalten weder die Satzung noch die Corporate-Governance-Grundsätze eine Regelung über die Berücksichtigung der persönlichen Leistung der einzelnen Vorstandsmitglieder als Kriterium für die Angemessenheit der Vorstandsvergütung.

In Bezug auf die individualisierte Angabe der Vorstandsvergütung nahm die SAP Anfang 2005 in ihrer Berichterstattung zum Geschäftsjahr 2004 eine weitere Anpassung ihrer Corporate-Governance-Grundsätze vor. Erstmals weist SAP die fixen und variablen Bestandteile der Vergütung individualisiert für jedes Vorstandsmitglied aus. Diese Angaben veröffentlicht SAP jedoch nicht im Konzernanhang, wie in Punkt 4.2.4 des Deutschen Corporate Governance Kodex gefordert, sondern in einem gesonderten Vergütungsbericht, der zusätzlich weitergehende freiwillige Informationen enthält. Dieser Vergütungsbericht ist Bestandteil des Geschäftsberichts und auch auf den Internetseiten der SAP abrufbar.

Darüber hinaus arbeitete SAP weiter an der zeitgerechten Umsetzung der Regelungen des US-amerikanischen Sarbanes-Oxley Act. Hierzu gehörten insbesondere die erweiterte Dokumentation des internen Kontrollsystems und die Vorbereitung auf die erstmalige Prüfung des Kontrollsystems durch den Abschlussprüfer nach den neuen US-amerikanischen Vorschriften.

Gemäß den Corporate-Governance-Bestimmungen der New York Stock Exchange (NYSE) muss jedes ausländische, an der NYSE gelistete Unternehmen auf seinen Internetseiten einen Bericht veröffentlichen, in dem die wesentlichen Unterschiede zwischen seiner Corporate-Governance-Praxis und den Corporate-Governance-Regeln der NYSE dargestellt werden. Um diese Anforderung zu erfüllen, veröffentlichte die SAP im Jahr 2004 erstmals einen so genannten Corporate-Governance-Bericht auf ihrer Internetseite und erläuterte darin ausführlich die Abweichungen der Corporate Governance bei SAP von den NYSE-Regularien.

Die Bestrebungen der SAP um eine vorbildliche Corporate Governance fanden auch bei externen Fachleuten Anerkennung. So kam die Institutional Shareholder Services, Inc. (ISS), ein weltweit führender Anbieter für Corporate-Governance-Services, in einer Analyse der Corporate Governance in internationalen Unternehmen Anfang 2005 zu dem Ergebnis, dass SAP das am besten geführte deutsche Großunternehmen ist.

       
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