CORPORATE GOVERNANCE
Corporate-Governance-Grundsätze
Infolge der stetigen Weiterentwicklung des Deutschen Corporate
Governance Kodex (DCGK) entschieden wir uns im
Jahr 2007, unsere unternehmenseigenen Corporate-Governance-Grundsätze nicht mehr fortzuführen. Die Corporate
Governance der SAP als deutsches börsennotiertes Unternehmen
orientiert sich – neben den zwingenden Gesetzesregelungen
– deshalb an den Bestimmungen des DCGK in
seiner jeweils aktuellen Fassung. Darüber hinaus erfüllt die
SAP weitere Bestimmungen, die für sie als an der New Yorker
Börse (New York Stock Exchange, NYSE) notiertes
deutsches Unternehmen gelten. Ausführliche Informationen
über die Einhaltung der Empfehlungen und Anregungen des
DCGK finden sich insbesondere in der jährlich abzugebenden
Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG und im
Corporate-Governance-Bericht. Die jüngste Entsprechenserklärung
der SAP AG wurde am 31. Oktober 2008 abgegeben
und ist auf den Internetseiten der SAP unter www.sap.com/corpgovernance und www.sap.de/corpgovernance veröffentlicht.
Empfehlungen
Aus der von Vorstand und Aufsichtsrat am 31. Oktober 2008
abgegebenen Entsprechenserklärung ist ersichtlich, dass
wir von den insgesamt 84 Empfehlungen des DCGK in der
Fassung vom 6. Juni 2008 fünf nicht befolgen. Unsere in der Entsprechenserklärung erklärten Ausnahmen
von den Empfehlungen des DCGK lauten:
- Keine Festlegung von Altersgrenzen für Vorstands- und
Aufsichtsratsmitglieder
- Keine Vereinbarung eines Selbstbehalts beim Abschluss
von D&O-Versicherungen
- Kein genereller Ausschluss des Wechsels von Vorstandsvorsitzendem
oder Vorstandsmitglied in den Aufsichtsratsvorsitz
oder den Vorsitz eines Aufsichtsratsausschusses
- Keine Berücksichtigung der persönlichen Leistung bei
der Bemessung der variablen Vergütung der Vorstandsmitglieder
- Keine Festlegung eines Abfindungs-Caps beim Abschluss
von Vorstandsverträgen für den Fall vorzeitiger Beendigung
der Vorstandstätigkeit (abweichend von einer im
Juni 2008 neu aufgenommenen Kodexempfehlung)
Die Gründe für die Abweichungen sind im Corporate-Governance-Bericht und in der Entsprechenserklärung genannt.
Den übrigen im Jahr 2008 neu in den DCGK aufgenommenen
Empfehlungen werden wir entsprechen:
Halbjahres- und etwaige Quartalsfinanzberichte werden
seit dem dritten Quartal 2008 vom Aufsichtsrat oder von seinem
Prüfungsausschuss vor der Veröffentlichung mit
dem Vorstand erörtert, das Vergütungssystem für den Vorstand
einschließlich
der wesentlichen Vertragselemente
wird künftig durch den Aufsichtsrat als Gesamtgremium
beschlossen und regelmäßig überprüft und es sind Begrenzungen
der Abfindungszahlungen (Abfindungs-Caps)
an Vorstände für den Fall des Kontrollwechsels („Change
of Control“) vorgesehen.
Anregungen
Mit nur zwei Ausnahmen folgen wir allen Anregungen des
aktuellen DCGK. Wie im Vorjahr haben wir von der Festlegung
einer erfolgsorientierten Vergütung für Aufsichtsräte
abgesehen, die sich auf den langfristigen Unternehmenserfolg
gemäß Ziffer 5.4.7 Absatz 2 DCGK bezieht. SAP hat
Zweifel, ob der langfristige Unternehmenserfolg für die
Aufsichtsratsvergütung die richtige Grundlage ist und für
die Aufsichtsräte eine bessere Motivationslage im Hinblick
auf das Unternehmen herbeiführt. Bei der SAP ist daher die
variable Vergütung an die Dividende gekoppelt und die Vergütungshöhe
damit ohne Weiteres aus der Satzungsregelung
über die Aufsichtsratsvergütung ableitbar. Unserer Ansicht
nach wird auf diese Art und Weise eine transparente
und angemessene Vergütung der Aufsichtsräte gewährleistet,
die den gesetzlichen Zuständigkeiten der Aufsichtsräte
entspricht. Abweichend zum Vorjahr und von Ziffer 2.3.3
DCGK können den von der Gesellschaft bestellten Stimmrechtsvertretern
im Verlauf der Hauptversammlung 2009
keine Vollmachten oder Weisungen erteilt werden.
Internationale Vorgaben
Angesichts der eingangs erwähnten Notierung an der NYSE
unterliegt SAP bestimmten US-amerikanischen Kapitalmarktgesetzen
sowie besonderen Regeln der US-amerikanischen
Börsenaufsicht Securities and Exchange Commission (SEC)
und der NYSE. SAP erfüllt deshalb auch die Bestimmungen
der „Corporate Governance Standards“ der NYSE
und des US-amerikanischen Sarbanes-Oxley Act (SOX).
So ergab speziell die Prüfung unseres für den bei der SEC
einzureichenden US-GAAP-Konzernabschluss rechnungslegungsrelevanten
internen Kontrollsystems gemäß Section
404 SOX durch unseren Abschlussprüfer KPMG bis zum 10. März 2009 keine Anhaltspunkte dafür, dass es
zum 31. Dezember 2008 nicht funktionsfähig war. SAP
hat entsprechend den „Corporate Governance Standards“
der NYSE offengelegt, inwiefern die deutschen Corporate-Governance-Vorschriften sich von den Regelungen unterscheiden,
die für an der NYSE notierte US-Unternehmen
gelten. Der nur in englischer Sprache verfügbare „Report
on Significant Differences From NYSE Corporate Governance
Rules“ (Bericht über die wesentlichen Abweichungen
von den Corporate-Governance-Regeln der NYSE)
ist auf den Internetseiten der SAP unter www.sap.com/corpgovernance und www.sap.de/corpgovernance veröffentlicht.