Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Wir haben den von der SAP AG, Walldorf, aufgestellten
Konzernabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und
Verlustrechnung, Aufstellung der erfassten Erträge
und Aufwendungen, Kapitalflussrechnung und Anhang –
sowie den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom
1. Januar bis 31. Dezember 2008 geprüft. Die Aufstellung
von Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den
IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend
nach § 315 a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen
Vorschriften liegt in der Verantwortung des
Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf
der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine
Beurteilung über den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht
abzugeben.
Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317
HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer
(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung sowie der International
Standards on Auditing (ISA) vorgenommen. Danach ist
die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten
und Verstöße, die sich auf die Darstellung des
durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden
Rechnungslegungsvorschriften und durch
den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit
hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung
der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse
über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche
und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen
über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der
Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen
internen Kontrollsystems sowie Nachweise für
die Angaben im Konzernabschluss und Konzernlagebericht
überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die
Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse
der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen,
der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten
Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze
und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie
die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses
und des Konzernlageberichts. Wir sind der Auffassung,
dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere
Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung
gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss
den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend
nach § 315 a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen
Vorschriften und vermittelt unter Beachtung
dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
des Konzerns. Der Konzernlagebericht steht in Einklang
mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein
zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt
die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend dar.
Mannheim, den 11. März 2009
KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
(vormals
KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft)
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Dr. Schindler
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