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Zusagen an den Vorstand für den Fall der Tätigkeitsbeendigung

Altersversorgung

Vorstandsmitglieder erhalten Pensionen von der SAP, wenn sie das Pensionierungsalter von 60 Jahren erreicht und ihre Tätigkeit als Vorstandsmitglied beendet haben (Altersrente) oder bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit vor Erreichen des normalen Pensionierungsalters (Invalidenrente). Außerdem wird bei Tod des ehemaligen Vorstandsmitglieds eine Witwenrente gezahlt. Die Invalidenrente beträgt 100% der erreichten Altersrente und wird maximal bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres gezahlt. Die Witwenrente beträgt 60% der gezahlten Rente oder der Anwartschaft auf Invalidenrente zum Zeitpunkt des Todes. Auf die zugesagten Leistungen besteht ein Rechtsanspruch gegen die Gesellschaft.

Die Höhe der Leistungen ist für die aktiven Vorstandsmitglieder individuell zugesagt worden. Bei vorzeitiger Beendigung des Dienstverhältnisses wird der Rentenanspruch anteilig im Verhältnis der erreichten Betriebszugehörigkeit (Diensteintritt bis Dienstaustritt) zur maximal möglichen Betriebszugehörigkeit ermittelt. 

Zum 1. Januar 2000 führte die SAP AG ein beitragsorientiertes Versorgungssystem ein. Dabei wurde für den Vorstand die bis dahin bestehende leistungsorientierte Altersversorgung abgelöst. Die bis zum 31. Dezember 1999 erworbenen Leistungsansprüche bleiben erhalten. Damit ergeben sich die Leistungen zum einen aus der bis zum 31. Dezember 1999 auf Basis der bisherigen leistungsorientierten Zusage ermittelten erworbenen Anwartschaft sowie zum anderen aus einem gehaltsabhängigen Versorgungsbeitrag für die Zeit ab dem 1. Januar 2000. Dieser Versorgungsbeitrag beträgt 4% der anrechenbaren Bezüge bis zur anrechenbaren Beitragsbemessungsgrenze zuzüglich 14% der anrechenbaren Bezüge oberhalb der anrechenbaren Beitragsbemessungsgrenze. Als anrechenbare Bezüge gelten 90% des Jahreszielgehalts. Anrechenbare Beitragsbemessungsgrenze ist die jeweils gültige jährliche Beitragsbemessungsgrenze (West) in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung.

Für das Vorstandsmitglied Léo Apotheker wurde eine abweichende Vereinbarung getroffen. Der Versorgungsbeitrag für Léo Apotheker, dem nur Altersrentenleistungen zugesagt sind, berücksichtigt dessen Mitgliedschaft in der französischen Sozialversicherung. Für das ehemalige Vorstandsmitglied Shai Agassi besteht eine Anwartschaft im Pensionsplan der SAP America Inc. Der starke Rückgang der Rückstellung im Jahre 2007 basiert darauf, dass die Anwartschaft im Zuge des Ausscheidens von Shai Agassi im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten in den USA abgefunden wurde. Für das Vorstandsmitglied Henning Kagermann wird aufgrund seiner fortgesetzten Vorstandstätigkeit über das 60. Lebensjahr hinaus die Anwartschaft auf Altersrente durch weitere jährliche Finanzierungsbeiträge erhöht.

Die folgende Übersicht zeigt die Veränderung der dynamischen Pensionsverpflichtung („Projected Benefit Obligation“, PBO) insgesamt sowie der Rückstellungen für die gegenüber den Vorstandsmitgliedern bestehenden Pensionsverpflichtungen insgesamt.  

Tsd. € Prof. Dr.
Henning
Kagermann
(Vorstands-
sprecher)
Shai
Agassi
Léo
Apotheker
Dr. Werner
Brandt
Prof. Dr.
Claus E.
Heinrich
Gerhard
Oswald
Dr. Peter
Zencke
Summe
PBO per 1.1.2006 5.592,1 172,0 462,1 529,4 3.252,4 3.525,8 4.127,5 17.661,3
./. Verkehrswert Plan Assets per 1.1.2006
3.952,4 113,6 579,1 313,8 1.512,3 1.732,5 2.559,7 10.763,4
Rückstellung per 1.1.2006 1.639,7 58,4 – 117,0 215,6 1.740,1 1.793,3 1.567,8 6.897,9
Veränderung PBO im Jahr 2006 – 257,4 184,8 – 16,7 63,9 – 237,1 – 241,5 – 251,6 – 755,6
Veränderung Plan Assets
im Jahr 2006
630,1 132,8 24,3 94,4 251,1 282,6 387,3 1.802,6
PBO per 31.12.2006 5.334,7 356,8 445,4 593,3 3.015,3 3.284,3 3.875,9 16.905,7
./. Verkehrswert Plan Assets
per 31.12.2006
4.582,5 246,4 603,4 408,2 1.763,4 2.015,1 2.947,0 12.566,0
Rückstellung per 31.12.2006 752,2 110,4 – 158,0 185,1 1.251,9 1.269,2 928,9 4.339,7
Veränderung PBO im Jahr 2007 530,5 – 320,9 – 22,9 20,4 – 284,4 – 269,5 – 228,4 – 575,2
Veränderung Plan Assets
im Jahr 2007
645,5 – 199,0 27,0 102,5 265,3 301,3 407,9 1.550,5
PBO per 31.12.2007 5.865,2 35,9 422,5 613,7 2.730,9 3.014,8 3.647,5 16.330,5
./. Verkehrswert Plan Assets
per 31.12.2007
5.228,0
47,4
630,4
510,7
2.028,7
2.316,4
3.354,9
14.116,5
Rückstellung per 31.12.2007
637,2
– 11,5
– 207,9
103,0
702,2
698,4
292,6
2.214,0

Die folgende Übersicht zeigt den jährlichen Rentenanspruch, den die Vorstandsmitglieder bei Erreichen des Pensionierungsalters von 60 Jahren auf Basis der bis zum 31. Dezember 2007 erworbenen Ansprüche aus den beitragsorientierten und den leistungsorientierten Versorgungssystemen erhalten würden:  

Tsd. € Stand per
31.12.2007
Stand per
31.12.2006
Prof. Dr. Henning Kagermann (Vorstandssprecher) 322,7 1) 289,8
Shai Agassi 13,2 13,5
Léo Apotheker 45,5 45,5
Dr. Werner Brandt 41,0 34,4
Prof. Dr. Claus E. Heinrich 175,2 165,5
Gerhard Oswald 192,8 184,6
Dr. Peter Zencke 216,9 207,2

1)  Aufgrund der Vertragsverlängerung über das 60. Lebensjahr hinaus stellt dieser Wert den Rentenanspruch dar,
   den Henning Kagermann auf Basis der bis zum 31. Dezember 2007 erworbenen Ansprüche nach Auslaufen des
   jetzigen Vorstandsvertrags am 31. Mai 2009 erhalten würde.
 

Für diese Ansprüche besteht eine sofortige vertragliche Unverfallbarkeit. Die tatsächlichen Renten mit 60 Jahren werden bei Fortdauer der Vorstandstätigkeit insbesondere durch künftige Finanzierungsbeiträge höher ausfallen als in der Übersicht dargestellt. 

An ausgeschiedene Vorstandsmitglieder erfolgten im Geschäftsjahr 2007 Pensionszahlungen in Höhe von 743 Tsd. € (2006: 725 Tsd. €). Zum Jahresende bestanden für ausgeschiedene Vorstandsmitglieder dynamische Pensionsverpflichtungen in Höhe von 11.587 Tsd. € (2006: 12.541 Tsd. €). 

Vorzeitige Beendigung des Arbeitsvertrags

Die seit dem 1. Januar 2006 für alle Vorstandsmitglieder einheitlichen Verträge sehen vor, dass die SAP AG im Fall der vorzeitigen Beendigung des jeweiligen Vorstandsvertrags eine Abfindung in Höhe des noch ausstehenden, angemessen abgezinsten Zielgehalts für die gesamte Restlaufzeit des Vertrags zahlt. Der Abfindungsanspruch besteht nicht, sofern das Vorstandsmitglied das Ausscheiden aus den Diensten der SAP zu vertreten hat. 

Bei Erlöschen bzw. Entfallen des Amtes des Vorstandsmitglieds als Vorstand aufgrund oder infolge einer Umwandlungs- und/oder Umstrukturierungsmaßnahme oder im Fall eines „Change of Control“ hat die SAP AG und jedes Vorstandsmitglied innerhalb einer Frist von acht Wochen nach Eintreten des Ereignisses das Recht zur Kündigung des Anstellungsvertrags mit einer Frist von sechs Monaten. Ein „Change of Control“ liegt vor bei Entstehen einer Übernahmeverpflichtung nach WpÜG gegenüber den Aktionären der SAP AG, bei einer Verschmelzung der SAP AG mit einem anderen Unternehmen, bei der die SAP AG der untergehende Rechtsträger ist, oder bei Abschluss eines Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrags mit der SAP AG als abhängigem Unternehmen. Ein weiterer Grund für die vorzeitige Beendigung des Vertrags ist der Widerruf der Bestellung des Vorstandsmitglieds als Vorstand der SAP AG im Zusammenhang mit einem „Change of Control“. 

Für die Dauer des Bestehens des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots von zwölf Monaten erhält das jeweilige Vorstandsmitglied eine Entschädigung in Höhe von 50% seiner zuletzt bezogenen durchschnittlichen vertragsgemäßen Leistungen. Die Entschädigung wird auf etwaige Leistungen der Gesellschaft aus der Altersversorgung angerechnet.

Für Shai Agassi wurden im Rahmen der Auflösung seines Vertrags mit der SAP zum 30. April 2007 entsprechend den oben angeführten Vereinbarungen Zahlungen für die vorzeitige Beendigung des Vertrags und das nachvertragliche Wettbewerbsverbot in Höhe von insgesamt 3.910,4 Tsd. € vereinbart. Eine Anrechnung der Entschädigung für das nachvertragliche Wettbewerbsverbot auf die Leistungen der Gesellschaft aus der Altersversorgung erfolgte nicht.

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