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Umsetzung internationaler Corporate-Governance-Regeln

Aufgrund der Notierung an der NYSE unterliegt SAP bestimmten amerikanischen Kapitalmarktgesetzen sowie besonderen Regeln der amerikanischen Börsenaufsicht SEC und der NYSE.

Neben den oben genannten Anforderungen gemäß Section 404 und den weiteren Anforderungen des Sarbanes-Oxley Act erfüllen wir die in Section 303A.06 NYSE Listed Company Manual geregelten Bestimmungen für „Foreign Private Issuers“. Diese Bestimmungen beziehen sich auf die Einrichtung und Zusammensetzung eines Prüfungsausschusses und damit zusammenhängende Berichtspflichten der SAP gegenüber der NYSE.

Wie bereits in den vergangenen beiden Jahren hat SAP entsprechend den Corporate Governance Standards der NYSE offengelegt, inwiefern die deutschen Corporate-Governance-Vorschriften sich von den Regelungen unterscheiden, die für an der NYSE notierte US-Unternehmen gelten. Der „Bericht über die wesentlichen Abweichungen von den Corporate-Governance-Regeln der NYSE“ ist auf den Internetseiten der SAP unter www.sap.com/corpgovernance und www.sap.de/corpgovernance veröffentlicht. 

Transparenz, Kommunikation und Service für Aktionäre

Aktionäre der SAP können sich auf unserer Internetseite rechtzeitig und umfassend über unser Unternehmen informieren und aktuelle wie auch historische Unternehmensdaten abrufen. Die SAP veröffentlicht dort unter anderem regelmäßig die gesamte Finanzberichterstattung, wesentliche Informationen über die Organe der Gesellschaft, ihre Corporate-Governance-Dokumentation, Fragen- und Antworten-Kataloge zu aktuellen wirtschaftlichen Maßnahmen der SAP, ad-hoc-pflichtige Informationen, Pressemitteilungen sowie gemäß §15a WpHG meldepflichtige Wertpapiergeschäfte (Directors’ Dealings).

Wir bieten unseren Aktionären zudem die Möglichkeit, über das Internet an der Hauptversammlung der SAP teilzunehmen. Weiterhin können Aktionäre auf der Hauptversammlung ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl oder aber durch einen weisungsgebundenen, von der Gesellschaft bestellten Vertreter ausüben lassen. Die gesamte Dokumentation zur Hauptversammlung ist auf der Internetseite der SAP unter www.sap.com/agm und www.sap.de/hauptversammlung für jeden Aktionär rechtzeitig verfügbar.

Rechnungslegung

KPMG ist der von der Hauptversammlung der SAP im Mai 2007 gewählte Abschlussprüfer. Den Einzelabschluss der SAP AG stellen wir gemäß den Vorschriften des HGB auf, den verpflichtenden Konzernabschluss nach Inter national Financial Reporting Standards (IFRS). Zusätzlich stellen wir einen freiwilligen Konzernabschluss nach US-GAAP auf. Die Aufstellung der Jahres- und Konzernabschlüsse liegt in der Verantwortung des Vorstands. Der Jahresabschluss und der pflichtgemäß erstellte Konzernabschluss werden vom Aufsichtsrat gebilligt. 

Angaben zur Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat gemäß Ziffer 3.10 DCGK

Die Empfehlungen des DCGK sehen vor, dass verschiedene Angaben zur Vergütung und zum Aktienbesitz der Vorstände und Aufsichtsräte sowie zu Aktienoptionen und ähnlichen Anreizsystemen im Corporate-Governance-Bericht bzw. im Vergütungsbericht als Teil des Corporate-Governance-Berichts aufgeführt werden. Im nachfolgenden Vergütungsbericht sind diese Angaben ebenso wie die nach den gesetzlichen Regelungen erforderlichen Angaben zur Vergütung der Vorstände und Aufsichtsräte vollständig enthalten. Der Vergütungsbericht ist integraler Bestandteil des geprüften Konzernlageberichts und bildet zugleich einen Teil dieses Corporate-Governance-Berichts. Der Aufsichtsrat hat den Konzernlagebericht, einschließlich des Vergütungsberichts, gebilligt und sich den Inhalt des Vergütungsberichts für die Zwecke der nach dem DCGK erforderlichen Berichterstattung zu Fragen der Corporate Governance und der Vergütung in vollem Umfang zu eigen gemacht. 

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