Risikomanagement
SAP unterliegt gemäß den einschlägigen Regelungen des Aktien- und Handelsrechts besonderen Anforderungen an ein unternehmensinternes Risikomanagement. Daher reicht unser weltweites Risikomanagement von der Risikoplanung über die Risikoermittlung, -analyse, -bearbeitung bis hin zur Risikobehebung. Darüber hinaus dokumentieren wir unternehmensweit einheitlich die SAP-internen Kontrollmechanismen und bewerten regelmäßig deren Effektivität.
SAP ist als an der New Yorker Wertpapierbörse notiertes Unternehmen außerdem zur Einhaltung von Bestimmungen des Sarbanes-Oxley Act verpflichtet. Erstmals im Geschäftsjahr 2006 und erneut im abgelaufenen Geschäftsjahr haben wir eine Prüfung unseres internen Kontrollsystems für die Finanzberichterstattung nach den komplexen Anforderungen der Section 404 des Sarbanes-Oxley Act erfolgreich durchgeführt.
Die KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) als Konzernabschlussprüfer der SAP überprüft sowohl die Einschätzung des Vorstands zur Funktionsfähigkeit des internen Kontrollsystems für die Finanzberichterstattung als auch die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems für die Finanzberichterstattung zum 31. Dezember 2007. Die Prüfung ergab bis zum 19. März 2008 keine Anhaltspunkte dafür, dass es zum 31. Dezember 2007 nicht funktionsfähig war.
Im Rahmen unseres internen Zertifizierungssystems bestätigt das Management unserer Tochtergesellschaften unter anderem die Korrektheit seiner Finanzberichterstattung. Dabei wird insbesondere bestätigt, dass die Finanzdaten (in allen wesentlichen Belangen) ein angemessenes Bild der Vermögens- und Finanzlage, der Ertragslage und der Zahlungsströme der berichtenden Einheit vermitteln. Außerdem muss bestätigt werden, dass das jeweilige Management die eigenen Kontrollsysteme der externen Berichterstattung („Disclosure Controls and Procedures“) überprüft hat und zu dem Ergebnis gekommen ist, dass diese Systeme zum Ende der jeweiligen Berichtsperiode funktionsfähig waren. Diese Bestätigung bildet zusammen mit Ordnungsmäßigkeitsbestätigungen von Vorstandsmitgliedern und Regionalverantwortlichen die Grundlage für die sogenannten Certifications. Diese sind nach den Vorschriften des Sarbanes-Oxley Act vom Vorstandsvorsitzenden und vom Finanzvorstand zu unterzeichnen und mit dem Jahresbericht Form 20-F bei der Securities and Exchange Commission (SEC) einzureichen. In den „Certifications“ bestätigen Vorstandssprecher und Finanzvorstand der SAP, dass die Angaben im Jahresbericht Form 20-F korrekt sind und die Abschlüsse (in allen wesentlichen Belangen) ein angemessenes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der SAP vermitteln. Sie bestätigen außerdem, dass die Funktionsfähigkeit der „Disclosure Controls and Procedures“ bewertet und im Jahresbericht Form 20-F über das Ergebnis dieser Bewertung sowie über eventuell aufgetretene wesentliche Veränderungen derselben berichtet wurde. Unterstützt werden die vorgenannten Prozesse durch eine eigens von der SAP entwickelte Standardsoftware, das sogenannte Management of Internal Controls (MIC). Zu den bei der SAP eingesetzten Kontrollmechanismen zählen über die zuvor dargestellten Prozesse hinaus ein konzernweit einheitliches Berichtswesen und nicht zuletzt die Tätigkeit der Konzernrevision, des Disclosure Committee und des Aufsichtsrats.
Das vorgenannte Disclosure Committee setzt sich aus dem Vorstandssprecher, dem Finanzvorstand sowie weiteren sechs Mitgliedern zusammen. Im Geschäftsjahr 2007 hat das Disclosure Committee insgesamt neunmal getagt. Es hat die Aufgabe, die internen Kontrollprozesse der Finanzberichterstattung zu unterstützen, und berät insbesondere über die Publikationspflichten und Publikationsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Eintritt kapitalmarktrelevanter Ereignisse. Außerdem erörtert das Disclosure Committee Inhalt und Umfang der gesetzlich vorgeschriebenen Adhoc-Mitteilungen, der Presseveröffentlichungen der Gesellschaft und der von SAP turnusmäßig veröffentlichten Berichte. Dazu gehören der jährliche Geschäftsbericht, der Jahresbericht Form 20-F und die Quartalspressemitteilungen und -berichte.
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