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Code of Business Conduct

Mit unseren Geschäftsgrundsätzen für Mitarbeiter und Vorstände (Code of Business Conduct) haben wir den Anspruch, den wir an das Verhalten unserer Mitarbeiter und Vorstände stellen, verdeutlicht und gleichzeitig die wesentlichen Prinzipien unseres Geschäftsverhaltens gegenüber Kunden, Partnern und Aktionären bekannt gemacht. SAP versteht die Geschäftsgrundsätze als Maßstab für die Zusammenarbeit und das Miteinander mit Kunden, Partnern, Lieferanten, Aktionären und Wettbewerbern. Mit der Umsetzung dieser Richtlinien im geschäftlichen Alltag bekennen wir uns zugleich zum Engagement gegen jede Form von unlauterem Wettbewerb, Korruption und Irreführung. 

Compliance

Der Vorstand sorgt für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der unternehmensinternen Verhaltensrichtlinien bei SAP und deren Konzerntochtergesellschaften. Zur Überwachung dieser Verhaltensrichtlinien sind konzernweit Compliance-Verantwortliche eingesetzt. Außerdem hat SAP zur Bündelung der konzernweiten Compliance-Aktivitäten ein dem Konzern-Compliance-Beauftragten zugeordnetes Compliance-Team gebildet. Dieses Team hat die Aufgabe, die unternehmensinternen Richtlinien – wie den Code of Business Conduct und die Third Party Sales Commission Policy – turnusmäßig zu prüfen und falls erforderlich zu aktualisieren, Schulungen abzuhalten und an der Weiterentwicklung der Kontrollmechanismen zur Einhaltung der unternehmensinternen Richtlinien mitzuwirken. Das Compliance-Team koordiniert außerdem die Zusammenarbeit aller Compliance-Verantwortlichen im SAP-Konzern 

Im Geschäftsjahr 2007 wurde eine vom Compliance-Team entwickelte Schulungsmaßnahme gestartet, die 2008 fortgesetzt wird. Ziel der Schulungsmaßnahme ist es, allen betroffenen Mitarbeitern die notwendigen Kenntnisse über einzuhaltende gesetzliche Bestimmungen und die geltenden Geschäftsgrundsätze der SAP zu vermitteln – beginnend bei den Führungskräften der SAP-Konzerngesellschaften über die Bereichsleiter auf den nachgeordneten Ebenen bis hin zu den im konzernweiten Vertrieb tätigen Mitarbeitern. Über die vom Vorstand auf dem Gebiet der Compliance eingerichteten Kontrollmechanismen und die Arbeit der Compliance-Organisation werden der Aufsichtsrat und insbesondere der Prüfungsausschuss regelmäßig durch den Vorstand und durch Mitglieder des Compliance-Teams informiert.

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