Corporate-Governance-Grundsätze der SAP
Bereits im Oktober 2001 hatte SAP eigene Corporate-Governance-Grundsätze veröffentlicht. Diese wurden kontinuierlich überprüft und – soweit erforderlich – an den zwischenzeitlich erlassenen DCGK und dessen Änderungen und Ergänzungen angepasst. Bei der letzten jährlichen Überprüfung im Oktober 2007 sind wir zu dem Ergebnis gelangt, dass sich die unternehmensinternen Corporate-Governance-Grundsätze inzwischen in ihren wesentlichen Inhalten mit dem DCGK decken oder durch zwischenzeitlich eingetretene Gesetzesänderungen und Entwicklungen in der Praxis obsolet geworden sind. Durch den Erlass und die stetige Weiterentwicklung des DCGK sowie durch die zunehmende Dichte der gesetzlichen Regelungen ist letztendlich die Notwendigkeit zur Aufstellung unternehmenseigener Corporate-Governance-Grundsätze entfallen. Im Sinne der transparenten und insbesondere für ausländische Anleger verständlichen Corporate-Governance-Kommunikation haben wir uns deshalb entschieden, unsere unternehmenseigenen Corporate-Governance-Grundsätze nicht fortzuführen. Zukünftig soll allein der DCGK im Mittelpunkt der Corporate-Governance-Kommunikation der SAP stehen. Die Aktionäre der SAP werden über die Einhaltung der Empfehlungen und Anregungen des DCGK wie bisher jährlich in ausführlicher Form im Rahmen dieses Corporate-Governance-Berichts und der Entsprechenserklärung zum DCGK informiert.
Empfehlungen des DCGK
Die im Jahr 2007 neu in den DCGK aufgenommenen Empfehlungen bzw. die Ergänzungen bestehender Empfehlungen betreffen neben der Bildung eines Nominierungsausschusses im Aufsichtsrat im Wesentlichen die Anforderungen an die Geschäftsordnung des Vorstands. Dies sind insbesondere Anforderungen im Hinblick auf das Prinzip der Gesamtverantwortung und die erforderlichen Beschlussmehrheiten sowie die Art und Weise, in der sich der Aufsichtsrat und der Prüfungsausschuss (Audit Committee) mit Compliance-Themen befassen.
Der Vorstand hat im Unternehmen verschiedene Kontrollsysteme eingerichtet, welche die Einhaltung von Recht und Gesetz („Compliance“) durch die SAP, ihre Organe und Mitarbeiter sicherstellen. In dem unternehmensweit bekannt gemachten Code of Business Conduct wurden den Mitarbeitern Grundsätze und Werte an die Hand gegeben, an denen ihr tägliches Verhalten nach innen und außen zu messen ist. Innerhalb des Aufsichtsrats befasst sich insbesondere der Prüfungsausschuss mit der Überwachung der internen Kontrollsysteme zur Sicherstellung der Compliance. Um die Umsetzung der neuen Empfehlung in Ziffer 5.3.2 DCGK zu dokumentieren, wurde der Bereich Compliance nun klarstellend in den Zuständigkeitskatalog der Geschäftsordnung des Prüfungsausschusses aufgenommen.
Ferner hat der Aufsichtsrat in seiner turnusmäßigen Sitzung im Oktober 2007 die Bildung eines Nominierungsausschusses gemäß der Empfehlung in Ziffer 5.3.3 DCGK beschlossen. Dieser Nominierungsausschuss ist, wie vom DCGK empfohlen, ausschließlich mit Vertretern der Anteilseignerseite besetzt. Er hat die Aufgabe, Anforderungsprofile für Aufsichtsratsmitglieder unter Berücksichtigung von Struktur, Größe und Zusammensetzung des Aufsichtsrats der SAP zu erarbeiten und das nationale und internationale Umfeld im Hinblick darauf zu beobachten, welche Persönlichkeiten als Kandidaten für eine Wahl der Anteilseignerseite zur Verfügung stehen.
Die Regelungen der Geschäftsordnung des Vorstands zum Prinzip der Gesamt- und der Ressortverantwortung sowie die Bestimmungen der Satzung der SAP über die geltenden Mehrheitserfordernisse entsprachen bereits in der Vergangenheit der jetzt neu gefassten Empfehlung der Ziffer 4.2.1 DCGK.
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