Corporate Governance bei SAP
Die Corporate Governance der SAP als deutsches börsennotiertes Unternehmen orientiert sich – neben den zwingenden Gesetzesregelungen – in erster Linie an den Bestimmungen des DCGK in seiner jeweils aktuellen Fassung. Darüber hinaus erfüllt SAP weitere Bestimmungen, die für sie als an der New York Stock Exchange (NYSE) notiertes deutsches Unternehmen gelten. Dazu gehören Bestimmungen der „Corporate Governance Standards“ der NYSE und des Sarbanes-Oxley Act.
Vorstand
Der Vorstand der SAP AG besteht im Zeitpunkt dieses Berichts aus sieben Mitgliedern. Er leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung. Bei der Ausübung seiner Leitungsmacht ist der Vorstand dem Unternehmensinteresse und der Steigerung des nachhaltigen Unternehmenswertes verpflichtet. Die von ihm entwickelte strategische Ausrichtung der SAP stimmt er mit dem Aufsichtsrat ab und sorgt für die konzernweite Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und für ein angemessenes Risikomanagement und Risikocontrolling.
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat der SAP AG umfasst 16 Mitglieder und ist paritätisch mit Vertretern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer besetzt. Bei den Vorschlägen zur Wahl der Aufsichtsratsmitglieder wird darauf geachtet, dass diese über die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Der Aufsichtsrat führt in angemessenen Abständen, in der Regel im Oktober eines Jahres, eine Überprüfung der Effizienz seiner Tätigkeit durch. Da die aktuelle Amtsperiode der amtierenden Aufsichtsratsmitglieder erst mit Ablauf der Hauptversammlung am 10. Mai 2007 begonnen hat, wurde die nächste Effizienzprüfung im Februar 2008 durchgeführt. Damit sollte den neu gewählten Aufsichtsratsmitgliedern Gelegenheit gegeben werden, ihre Effizienzbewertung auf der Basis einer ausreichenden Anzahl von Aufsichtsrat- und Ausschusssitzungen abzugeben.
Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat
Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohle des Unternehmens eng zusammen. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle relevanten Fragen der Unternehmensplanung, der Geschäftsentwicklung einschließlich eventueller Abweichungen im Geschäftsverlauf, der Risikolage und des Risikomanagements. Der Aufsichtsrat hat für Geschäfte von grundlegender Bedeutung Zustimmungsvorbehalte festgelegt. Eingehende Informationen zur Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat sowie zur Arbeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse können Sie dem Bericht des Aufsichtsrats im vorliegenden Geschäftsbericht entnehmen.
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