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Sonstige Betriebsrisiken

  • Unser geistiges Eigentum schützen wir durch zahlreiche Maßnahmen. Dazu gehören beispielsweise die Anmeldung von Patenten und Marken, die Eintragung von Urheberrechten sowie die Umsetzung von Verfahren und Prozessen zum Schutz unserer Betriebsgeheimnisse. Darüber hinaus ergreifen wir, falls erforderlich, rechtliche Maßnahmen gegenüber Dritten, die unserer Ansicht nach unsere Rechte an geistigem Eigentum verletzen. Unsere Lizenz- und Vertraulichkeitsvereinbarungen enthalten entsprechende Bestimmungen. Es lässt sich jedoch nicht garantieren, dass diese Maßnahmen zum Schutz unserer Innovationen ausreichen, um Dritte an einer Verletzung unserer Rechte an geistigem Eigentum zu hindern. Eine solche Verletzung könnte Schäden verursachen, die rechtlich nicht effektiv geahndet werden können. So bieten beispielsweise die Rechtsordnungen und Gerichte einiger Länder, in denen wir unsere Software vertreiben, keine effektiven Rechtsmittel, um unsere Rechte an geistigem Eigentum durchzusetzen. 
  • Jede Software enthält zahlreiche Komponenten oder Module für unterschiedliche Funktionen. Einige dieser Funktionen können mit Rechten an geistigem Eigentum verbunden sein. Wir achten die Rechte Dritter an geistigem Eigentum. Im Rahmen unseres Patentprogramms sind wir bereits im Besitz von zahlreichen Patenten und haben diverse Patente für unsere Innovationen angemeldet. Dennoch gibt es keine Garantie dafür, dass wir künftig nicht durch die Patente Dritter von der Nutzung bestimmter Technologien ausgeschlossen werden oder dass wir zur Nutzung dieser Technologien nicht auf ungünstige Lizenzvereinbarungen eingehen oder hohe Lizenzgebühren zahlen müssen. In der Vergangenheit haben uns Dritte der Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum beschuldigt und könnten dies auch in Zukunft tun.
  • Im Jahr 2007 wurden mehrere Klagen gegen SAP eingereicht. Für weitere Angaben zu schwebenden Rechtsstreitigkeiten und geltend gemachten Schadenersatzansprüchen verweisen wir auf den Anhang im Konzernabschluss, Textziffer (24). Wir sind der Meinung, dass diese Vorgänge auf unsere Geschäftstätigkeit, Vermögens- und Ertragslage sowie unseren Cashflow keinen wesentlichen Einfluss haben werden. Allerdings beinhaltet jedes Gerichtsverfahren potenzielle Risiken und zieht potenziell signifikante Prozesskosten nach sich. Deshalb können wir nicht mit vollkommener Sicherheit ausschließen, dass diese Vorgänge die Geschäftstätigkeit, die Vermögens- und Ertragslage sowie den Cashflow der SAP erheblich negativ beeinflussen. Der endgültige Ausgang aller laufenden Verfahren ist nicht mit Sicherheit vorhersehbar. Wir halten es für wahrscheinlich, zunehmend solchen Klagen ausgesetzt zu sein. Die rechtliche Auseinandersetzung mit begründeten oder unbegründeten Ansprüchen dieser Art kann sehr zeitaufwendig sein und häufig hohe Prozesskosten verursachen. Solche Verfahren können außerdem zur Folge haben, dass die Auslieferung unserer Produkte verzögert wird, der Vertrieb unserer Produkte oder Services gerichtlich untersagt wird, wichtige Produkte umfassend oder teilweise neu entwickelt werden müssen und/oder dass wir auf Lizenzvereinbarungen eingehen und entsprechende Lizenzgebühren zahlen müssen, die unsere Ergebnisentwicklung signifikant belasten. Es kann sogar sein, dass solche Lizenzvereinbarungen nicht zu Bedingungen abgeschlossen werden können, die für uns akzeptabel sind.
  • Als Softwareunternehmen legt SAP besonderen Wert auf den Schutz von vertraulichen Informationen und geistigem Eigentum. In diesem Zusammenhang besteht die Gefahr, dass Personen sich unbefugt Zutritt zu unseren Gebäuden und dadurch Zugriff auf schützenswerte Informationen verschaffen, um diese zum Nachteil von SAP zu nutzen. Wir haben eine Reihe von physischen und organisatorischen Maßnahmen etabliert, wie beispielsweise mehrstufige Zugangskontrollen, Kameraüberwachung in allen kritischen Bereichen sowie den Einsatz von Sicherheitsdiensten, um einem unbefugten Zutritt gezielt entgegenzuwirken. Aus diesem Grund schätzen wir das Risiko eines Informationsverlustes durch unberechtigten Zutritt mit wesentlichem Einfluss auf unsere Geschäftsergebnisse als gering ein.
  • Unsere Kernprozesse, wie Anwendungsentwicklung, Vertrieb, Kundenbetreuung und Finanzgeschäfte sind stark von unserer IT-Infrastruktur (zum Beispiel von Netzwerk- oder Betriebssystemen) und unseren IT-Anwendungen (beispielsweise SAP ERP oder SAP CRM) abhängig. Ein sicherer und zuverlässiger IT-Betrieb ist daher eine grundlegende Voraussetzung für unseren geschäftlichen Erfolg. Angriffe durch schädliche Computerprogramme oder Viren, Sabotage durch Hacker, Ausfälle bei Umstellungsprozessen (zum Beispiel Upgrades des Betriebssystems oder einer Anwendung), schwere Naturkatastrophen oder ein Versagen der zugrunde liegenden Technologie (beispielsweise des Internets) können einen Ausfall unserer kritischen Infrastruktur bedingen. Dadurch könnten die Systeme bzw. das Netzwerk der SAP oder der Zugriff auf diese durch Kunden oder Lieferanten unterbrochen werden. Solche Zwischenfälle könnten einen signifikanten Ausfall (Nichtverfügbarkeit), eine Veränderung (Verletzung der Integrität) oder eine Weitergabe (Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht) der Dienstleistungen oder Daten von SAP, Kunden oder Partnern zur Folge haben, die Produktionsausfälle, Wiederherstellungskosten sowie Kundenregressforderungen nach sich ziehen. Dies würde unserer Geschäftstätigkeit erheblichen Schaden zufügen. Allerdings wird unsere IT-Infrastruktur durch eine Vielzahl von Abwehrmaßnahmen geschützt. Zu nennen sind hier unter anderem hochmoderne Firewalls, Virenabwehrsoftware, Software zur Feststellung des Eindringens in Rechnersysteme und Hochverfügbarkeitslösungen für unsere IT-Landschaft einschließlich der Infrastrukturen für Entwicklung und Qualitätssicherung. Die IT-Prozesse werden regelmäßig kontrolliert und sind nach ISO 9001 (Qualitätsmanagement) und ISO 27001 (Managementsystem für Informationssicherheit) zertifiziert. So waren unsere wesentlichen EDV-Systeme im Geschäftsjahr 2007 durchschnittlich zu 99,83% verfügbar.
  • Um unser Geschäft zu erweitern, haben wir in der Vergangenheit sowohl Unternehmen als auch Produkte und Technologien zugekauft. Derartige Erwerbe planen wir auch für die Zukunft. Hierbei setzen wir insbesondere auf die Übernahme von Unternehmen zur gezielten Ergänzung unseres Produktportfolios, wie beispielsweise bei der Akquisition von OutlookSoft und der Akquisition von Business Objects. Zu den in den oben genannten Kategorien beschriebenen Risiken ergeben sich für derartige Transaktionen zusätzliche Risiken aus der Integration des übernommenen Unternehmens und der betreffenden Technologien oder Produkte in unsere vorhandenen Technologien und Produkte, eine mögliche Unterbrechung der laufenden Geschäftstätigkeit, der Verlust von wichtigen Fach- und Führungskräften, die unwissentliche Übernahme wesentlicher Verpflichtungen des übernommenen Unternehmens, mögliche negative Auswirkungen auf die Beziehungen zu Partnerunternehmen, Drittanbietern von Produkten und Technologien oder zu Kunden sowie gesetzliche und hier insbesondere kartellrechtliche Beschränkungen. Hieraus ergibt sich das Risiko einer negativen Auswirkung auf Umsatz und Ertrag. Wir begegnen den Risiken in Bezug auf Akquisitionen durch eine Vielzahl von methodischen und organisatorischen Maßnahmen. Diese reichen von einer ausführlichen technischen, operativen, finanziellen und rechtlichen Due-Diligence-Prüfung des zu erwerbenden Unternehmens oder Wirtschaftsguts und einer vor Abschluss jedes Erwerbs durchgeführten ganzheitlichen Risikobewertung zur Ermittlung wesentlicher Transaktions- und Integrationsrisiken bis zu einer detaillierten standardisierten Integrationsplanung und deren Durchführung durch spezielle Integrationsteams.
  • Wie bereits in der Vergangenheit planen wir auch in der Zukunft, uns als Venture-Capital-Geber an Technologieunternehmen zu beteiligen. Gegenwärtig arbeiten viele dieser Unternehmen noch mit Verlusten und benötigen Kapitalzuführungen durch ihre Investoren. Änderungen des geplanten Geschäftsverlaufs dieser Beteiligungsunternehmen können sich negativ auf deren Ergebnisentwicklung und damit auf den Wert unserer Investitionen auswirken. Darüber hinaus sind Verluste aus Unternehmensbeteiligungen nach deutschem Steuerrecht nur eingeschränkt steuerlich absetzbar, woraus sich negative Auswirkungen auf unsere Steuerquote ergeben können. Das beschriebene Risiko ist jedoch aufgrund des beschränkten Umfangs unserer Venture-Capital-Aktivitäten begrenzt und eine signifikante Auswirkung auf die geplante Ergebnisentwicklung damit unwahrscheinlich. Wir wirken diesem Risiko durch eine Diversifikation unseres Portfolios und ein aktives Investitionsmanagement entgegen.
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