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BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS

An die SAP AG, Walldorf

Wir haben den von der SAP AG, Walldorf, aufgestellten Konzernabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Kapitalflussrechnung, Aufstellung der erfassten Erträge und Aufwendungen und Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2007 geprüft. Die Aufstellung des Konzernabschlusses nach den Accounting Principles Generally Accepted in the United States of America (US-GAAP) liegt in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss abzugeben. Ergänzend wurden wir beauftragt zu beurteilen, ob der zu dem Konzernabschluss nach US-GAAP freiwillig erstellte Konzernlagebericht abgesehen von der zutreffenden Verwendung von US-GAAP-Finanzdaten mit dem von der SAP AG gemäß §§ 290 und 315 HGB aufgestellten Konzernlagebericht übereinstimmt. 

Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie der Auditing Standards Generally Accepted in the United States of America (US-GAAS) vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der US-GAAP vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. 

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. 

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse vermittelt der Konzernabschluss unter Beachtung der US-GAAP ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der zu dem Konzernabschluss nach US-GAAP freiwillig erstellte Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem nach den US-GAAP aufgestellten Konzernabschluss und stimmt abgesehen von der zutreffenden Verwendung von US-GAAP-Finanzdaten mit dem von der SAP AG gemäß §§ 290 und 315 HGB aufgestellten Konzernlagebericht überein, zu dem wir einen uneingeschränkten gesetzlichen Bestätigungsvermerk erteilt haben. Danach vermittelt der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. 

Mannheim, den 19. März 2008

KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft
Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 

Dr. Schindler  Walter
Dr. Schindler
Wirtschaftsprüfer
Walter
Wirtschaftsprüfer