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(5) Umsatzerlöse

Softwareerlöse resultieren aus den Lizenzgebühren, die wir aus dem Verkauf oder der Lizenzierung von Software an Kunden erhalten. Supporterlöse verkörpern den Umsatz, den wir durch Kundensupport und nicht spezifizierte Softwareupgrades, -updates und -erweiterungen generieren. SAP verkauft Kundensupport sowie nicht spezifizierte Softwareupgrades, -updates und -erweiterungen nicht separat. Dementsprechend unterscheiden wir auch innerhalb der Softwareerlöse und der softwarebezogenen Erlöse bzw. innerhalb der Softwarekosten und der softwarebezogenen Kosten nicht zwischen den Komponenten Kundensupport und nicht spezifizierte Softwareupgrades, -updates und -erweiterungen.

Subskriptionen sowie andere softwarebezogene Serviceerlöse beinhalten die Erlöse aus Subskriptionen, Softwareverpachtung, On-Demand-Lösungen sowie anderen softwarebezogenen Dienstleistungen. Die Subskriptionserlöse stammen aus Verträgen mit einer Software- und einer Supportkomponente. Laut solchen Vereinbarungen erhält der Kunde für gewöhnlich das Nutzungsrecht für die aktuelle Software sowie nicht näher bestimmte künftige Produkte. Für einen bestimmten Zeitraum – in der Regel fünf Jahre – erhalten wir monatlich eine festgelegte Gebühr. Die Softwareverpachtungserlöse stammen aus Softwareverpachtungsverträgen, die auch Software- und Supportelemente umfassen können. Hier erhält der Kunde allerdings nur ein Nutzungsrecht für aktuelle Produkte. Die Erlöse aus unserem On-Demand-Angebot beinhalten beispielsweise die SAP-CRM-On-Demand-Lösung, alle künftigen On-Demand-Erlöse aus unserem neuen Mittelstandsprodukt SAP Business ByDesign sowie Erlöse aus Hostingverträgen, die der Kunde nicht jederzeit bzw. nicht ohne eine beträchtliche Vertragsstrafe kündigen kann. Im Bereich der softwarebezogenen Dienste stammen unsere Erlöse aus softwarebezogenen Verträgen mit Erlösaufteilung, zum Beispiel unsere Erlösanteile aus gemeinschaftlich entwickelten Produkten. Daher setzen sich die Erlöse aus Software und softwarebezogenen Diensten aus den Softwareerlösen, Supporterlösen und unseren Erlösen aus Subskriptionen und anderen softwarebezogenen Diensten zusammen.

Die Beratungserlöse stammen hauptsächlich aus der Implementierungsunterstützung von Kunden im Zusammenhang mit der Installation und Konfiguration unserer Softwareprodukte. Schulungserlöse umfassen Ausbildungsveranstaltungen für Kunden und Partner zur Nutzung unserer Softwareprodukte und zu verwandten Themen. 

Zu den Erlösen aus sonstigen Serviceleistungen gehören Ertragsströme aus nicht obligatorischem Hosting und Application Management Services (AMS) sowie Empfehlungsgebühren. Die Erlöse aus nicht obligatorischem Hosting basieren auf Hostingverträgen, bei denen die Kunden die Hostingvereinbarung jederzeit kündigen und die Software an ihren Standort verlagern können, ohne aus diesem Grund eine wesentliche Strafe zahlen zu müssen. Unsere Application Management Services helfen, Anwendungen nach ihrer Implementierung zu unterstützen, zu optimieren und zu verbessern. So wird die Verfügbarkeit und Performance der Geschäftsprozesse von Kunden gewährleistet, die sich für eine SAP-zentrierte IT-Lösung entschieden haben. Empfehlungsgebühren basieren auf Provisionen von Partnern, an die wir Kunden weiterempfohlen haben. Die Erlöse des Postens Beratungs-, Schulungs- und sonstige Serviceerlöse beinhalten unsere Beratungs- und Schulungsleistungen sowie die Erlöse aus den Sonstigen Serviceerlösen. 

Sonstige Erlöse resultieren primär aus Marketingveranstaltungen. 

Die Aufgliederungen der Umsatzerlöse nach Segmenten und Regionen stellen wir unter Textziffer (28) dar. 

Der Posten Passive Rechnungsabgrenzung umfasst hauptsächlich erhaltene Vorauszahlungen für Supportservices und Abgrenzungen von Softwareerlösen. Je nach Verursachung erfolgt die Auflösung der Abgrenzungen von Softwareerlösen durch Realisierung als Software-, Support - oder Serviceumsatz. Für den kurzfristigen Anteil der Rechnungsabgrenzungsposten erwarten wir eine Auflösung innerhalb der nächsten zwölf Monate. Eine Auflösung der Rechnungsabgrenzungsposten kann zu dem Zeitpunkt erfolgen, zu dem die grundlegenden Voraussetzungen der Umsatzrealisierung erfüllt sind (siehe Textziffer (3)).