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(24) Schwebende Rechtsstreitigkeiten und Schadenersatzansprüche

Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Rechten an geistigem Eigentum

Im September 2006 reichten i2 Technologies US Inc. und i2 Technologies Inc. mit Sitz in den USA (nachfolgend zusammen „i2“) eine Klage gegen uns in den USA ein. i2 behauptet, dass Produkte und Leistungen der SAP einen oder mehrere Ansprüche in sieben Patenten von i2 verletzen. i2 hat die SAP auf Zahlung eines nicht konkretisierten Schadenersatzes und eine dauerhafte Unterlassung verklagt. Wir haben unsere Klageerwiderung im Dezember 2006 eingereicht. Die Gerichtsverhandlung wurde für November 2008 festgesetzt. 

Im Oktober 2006 reichte Sky Technologies LLC mit Sitz in den USA („Sky“) eine Klage gegen uns und Oracle in den USA ein. Sky behauptet, dass Produkte und Leistungen der SAP einen oder mehrere Ansprüche seiner fünf Patente verletzen. Die Klage lautet auf die Zahlung eines nicht konkretisierten Schadenersatzes und eine dauerhafte Unterlassung. Wir haben unsere Klageerwiderung im Januar 2007 eingereicht. Im Juni 2007 fand ein Gerichtstermin, in dem über die Auslegung der Patentansprüche gesprochen (Markman hearing) wurde, statt. Die Gerichtsverhandlung ist für Oktober 2008 anberaumt.

Im Januar 2007 reichte die deutsche CSB-Systems AG („CSB“) eine Klage gegen uns in Deutschland ein. CSB behauptet, dass Produkte und Leistungen der SAP einen oder mehrere Ansprüche eines deutschen Patents und eines Gebrauchsmusters der CSB verletzen. Die Klage lautet auf die Zahlung eines vorläufigen Schadenersatzes in Höhe von 1 Mio. € und eine dauerhafte Unterlassung. CSB kann die Schadenersatzforderung im Rahmen des Verfahrens erhöhen. Im Juli 2007 hat die SAP ihre Klageerwiderung eingereicht, mit der auch die Nichtigkeit des Patents und das Löschungsverfahren des Gebrauchsmusters beantragt worden sind. Die Gerichtsverhandlung hinsichtlich des Verletzungsvorwurfs ist auf den April 2009 verlegt worden. Gerichtstermine hinsichtlich der Nichtigkeits- und Löschungsverfahren sind noch nicht festgesetzt worden.

Im März 2007 reichten die Oracle Corporation mit Sitz in den USA und einige ihrer Tochtergesellschaften („Oracle“) eine Klage gegen TomorrowNow Inc. und ihre Mutterunternehmen SAP America Inc. und SAP AG („SAP“) in den USA ein. Im Juni 2007 hat Oracle die Klage geändert. Gemäß der geänderten Klage werden Urheberrechtsverstöße, Verstöße gegen den Federal Computer Fraud and Abuse Act und den California Computer Data Access and Fraud Act sowie unlauterer Wettbewerb, vorsätzliche und fahrlässige Störung in Aussicht stehender wirtschaftlicher Vorteile und zivilrechtliche Verschwörung behauptet. In der Klage wird behauptet, dass die SAP proprietäre und urheberrechtlich geschützte Softwareprodukte und anderes vertrauliches Material, das Oracle zur Dienstleistungserbringung für eigene Kunden entwickelt hat, unerlaubt kopiert und sich widerrechtlich angeeignet hat. Die Klage lautet auf den Erlass einer vorläufigen Verfügung auf Unterlassung und die Zahlung eines nicht konkretisierten Schadenersatzes einschließlich der Zahlung eines Strafschadenersatzes. Im Juli 2007 haben die SAP und TomorrowNow ihre Klageerwiderung eingereicht. Der Gerichtstermin ist für Februar 2009 terminiert worden. Ebenfalls im Juni 2007 wurde die SAP davon in Kenntnis gesetzt, dass das US-Justizministerium eine Untersuchung hinsichtlich der genannten Punkte begonnen und von der SAP und TomorrowNow Unterlagen angefordert hat. SAP und TomorrowNow kooperieren und beantworten die ursprünglichen und zusätzlichen Fragen und Dokumentenanforderungen des Justizministeriums.

Im April 2007 reichte die Disc Link Corporation mit Sitz in den USA („Disc Link“) gegen uns und 27 andere Beklagte in den USA eine Klage ein. Disc Link behauptet, dass Produkte der SAP einen oder mehrere Ansprüche eines von Disc Link gehaltenen Patents verletzen. SAP und Disc Link haben den Rechtsstreit einvernehmlich mit Zahlung eines Betrags beigelegt, der nur eine unwesentliche Auswirkung auf unsere Geschäftstätigkeit, Vermögenslage, Ertragslage und unseren Cashflow hat.

Im April 2007 reichte die Versata Software Inc., vormals Trilogy Software Inc., („Versata“) mit Sitz in den USA eine Klage gegen uns in den USA ein. In der Klage behauptet Versata, dass Produkte und Dienstleistungen der SAP einen oder mehrere Ansprüche von fünf von Versata gehaltenen Patenten verletzen. Mit der Klage macht Versata einen nicht konkretisierten Schadenersatz und eine dauerhafte Unterlassung geltend. SAP hat ihre Klageerwiderung im Juli 2007 eingereicht. Ein Gerichtstermin ist für August 2009 festgesetzt worden.

Im Juni 2007 hat die SAP gegen die Emergis Technologies mit Sitz in den USA („Emergis“) bei einem Gericht in den USA eine Feststellungsklage eingereicht. Mit der Feststellungsklage beabsichtigt die SAP, durch das Gericht feststellen zu lassen, dass ein Patent von Emergis unwirksam und nicht durchsetzbar ist und dass Produkte und Dienstleistungen der SAP nicht einen oder mehrere Ansprüche aus diesem Patent verletzen. SAP und Emergis haben den Rechtsstreit einvernehmlich mit Zahlung eines Betrages beigelegt, der nur eine unwesentliche Auswirkung auf unsere Geschäftstätigkeit, Vermögenslage, Ertragslage und unseren Cashflow hat.

Im August 2007 hat die elcommerce. com, Inc. („elcommerce“) mit Sitz in den USA gegen die SAP in den USA eine Klage eingereicht. elcommerce behauptet, dass Produkte und Dienstleistungen der SAP einen oder mehrere Ansprüche eines von elcommerce gehaltenen Patents verletzen. Mit der Klage macht elcommerce einen nicht konkretisierten Schadenersatz und eine dauerhafte Unterlassung geltend. SAP hat ihre Klageerwiderung im Dezember 2007 eingereicht. Ein Gerichtstermin ist noch nicht festgesetzt worden.

Im August 2007 hat die SAP gegen i2 eine Klage in den USA eingereicht. SAP beschuldigt i2, dass deren Produkte einen oder mehrere Ansprüche aus zwei Patenten der SAP verletzen und klagt auf Zahlung eines nicht konkretisierten Schadenersatzes und eine dauerhafte Unterlassung. i2 hat ihre Klageerwiderung im Oktober 2007 eingereicht. Im März 2008 hat die SAP ihre Klage um ein drittes Patent erweitert, nachdem sie bei Gericht den Antrag eingereicht hatte, die Klage entsprechend zu ändern. Der Gerichtstermin wurde für März 2009 festgesetzt.

Im November 2007 hat die Diagnostic Systems Corp. (DSC) mit Sitz in den USA gegen die SAP und andere Beklagte in den USA eine Klage eingereicht. DSC behauptet, dass Produkte und Dienstleistungen der SAP einen oder mehrere Ansprüche eines von DSC gehaltenen Patents verletzen. Mit der Klage macht DSC einen nicht konkretisierten Schadenersatz und eine dauerhafte Unterlassung geltend. SAP hat ihre Klageerwiderung im Dezember 2007 eingereicht. Ein Gerichtstermin ist noch nicht festgesetzt worden.

Wir bestreiten alle beschriebenen Vorwürfe entschieden. Wir bilden für solche Fälle Rückstellungen, wenn eine Verpflichtung gegenüber Dritten wahrscheinlich entstanden ist und die Höhe des entsprechenden Aufwands zuverlässig schätzbar ist. Derzeit sind wir der Ansicht, dass der Ausgang dieser Klagen, sowohl einzeln als auch insgesamt, keine wesentliche nachteilige Auswirkung auf unsere Geschäftstätigkeit, Vermögenslage, Ertragslage und unseren Cashflow haben wird. Die gebildeten Rückstellungen sind daher auch weder einzeln noch insgesamt wesentlich. Andererseits beinhaltet jedes Gerichtsverfahren potenzielle Risiken und potenziell signifikante Prozesskosten. Deshalb kann nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden, dass diese Vorgänge auf die Geschäftstätigkeit, die Vermögenslage, die Ertragslage und den Cashflow der SAP erheblichen negativen Einfluss haben. Angesichts der mit den Vorgängen verbundenen Unsicherheiten können wir derzeit keine Aussage zur Höhe des möglichen Verlustes machen, der sich bei einem negativen Ausgang dieser Vorgänge einstellen würde. 

Andere Rechtsstreitigkeiten 

Im Oktober 2006 informierte die Systems Applications Consultants (PTY) Limited mit Sitz in Südafrika („Securinfo“) das Management der SAP darüber, dass sie bei dem High Court in Südafrika eine Klage gegen SAP eingereicht hat. Mit der Klage machte Securinfo wegen eines behaupteten Bruches eines Vertriebsvertrags zwischen SAP und Securinfo einen Schadenersatz in Höhe von rund 496 Mio. € und eine Unterlassung des Vertragsbruches geltend. Securinfo hat im Mai 2007 die Klage zurückgenommen.

Im Januar 2008 hat Acorn Systms, Inc. („Acorn“) mit Sitz in den USA gegen die SAP AG und die SAP Global Marketing („SAP“) in den USA eine Klage eingereicht, die im März 2008 geändert worden ist. Mit der Klage wird der SAP Vertragsbruch, Betrug, betrügerische Verleitung zum Vertragsabschluss, fahrlässige Falschdarstellung, widerrechtliche Aneignung von Geschäftsgeheimnissen, Verstöße gegen den Texas Free Enterprise and Antitrust Act von 1983 und unlauterer Wettbewerb vorgeworfen. Mit der Klage wird ein nicht konkretisierter Schadenersatz geltend gemacht, allerdings behauptet Acorn in der Klage, einen Schaden in Höhe von mindestens 116 Mio. US-Dollar erlitten zu haben. SAP hat ihre Klageerwiderung im Februar 2008 eingereicht. 

Im März 2008 hat die SAP beim Handelsgericht in Brüssel rechtliche Schritte gegen Acorn eingeleitet, mit dem die SAP das Gericht ersucht, unter anderem festzustellen, dass die SAP keinen Vertragsbruch begangen und sich keine Geschäftsgeheimnisse von Acorn widerrechtlich angeeignet hat.

Darüber hinaus sind wir im Rahmen unserer gewöhnlichen Geschäftsaktivitäten mit einer Vielfalt von Klagen und Gerichtsverfahren konfrontiert. Wir bilden für solche Fälle Rückstellungen, wenn eine Verpflichtung gegenüber Dritten wahrscheinlich entstanden ist und die Höhe des entsprechenden Aufwands zuverlässig schätzbar ist. Derzeit sind wir der Ansicht, dass der Ausgang dieser Klagen, sowohl einzeln als auch insgesamt, keine wesentliche nachteilige Auswirkung auf unsere Geschäftstätigkeit, Vermögenslage, Ertragslage und unseren Cashflow haben wird. Die gebildeten Rückstellungen sind daher auch weder einzeln noch insgesamt wesentlich. Allerdings sind diese Rechtsstreitigkeiten mit Unsicherheiten behaftet und unsere gegenwärtige Beurteilung kann sich in der Zukunft ändern.