Entsprechenserklärung der SAP
Die Aktionäre der SAP werden über die Einhaltung der Empfehlungen des DCGK jährlich in ausführlicher Form im Rahmen der aktuellen Entsprechenserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz informiert.
Aktuelle Entsprechenserklärung der SAP vom 30. Oktober 2009:
Die Entsprechenserklärung enthält – wie vom Gesetz gefordert – auch die Abweichungen von den Empfehlungen des DCGK.
Frühere Entsprechenserklärungen der SAP: