Corporate Governance:
Satzung
Die Satzung einer Aktiengesellschaft ist bereits bei Gründung anzulegen. Sie regelt die gesellschaftsrechtlichen Grundlagen des Unternehmens und muss den vom Gesetz festgelegten Mindestanforderungen entsprechen.
Die Satzung der SAP regelt unter anderem den Gegenstand des Unternehmens, die Höhe des Grundkapitals, die Struktur des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie die gewählte Aktiengattung.
Die Satzung darf auch Regelungen enthalten, die über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen, sofern diese mit dem Gesetz vereinbar sind. SAP hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.
Inhaltliche Änderungen der Satzung können nur von der Hauptversammlung beschlossen werden, wobei jeweils eine Mehrheit von drei Viertel der anwesenden Stimmen erforderlich ist.
Satzung der SAP AG in der Fassung vom 19. Mai 2009 (PDF, 137 kB)