Jährliches Dokument nach § 10 WpPG
Geschäftsjahr 2007
Nach § 10 des Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) sind börsennotierte Unternehmen
verpflichtet, mindestens einmal jährlich bestimmte kapitalmarktrelevante Informationen,
die sie in den vorausgegangenen zwölf Monaten veröffentlicht oder dem Publikum zur
Verfügung gestellt haben, in einem Dokument zusammenfassen und dem Publikum
zugänglich zu machen (sog. Jährliches Dokument).
Im
Geschäftsjahr 2007 hat die SAP AG die nachfolgend aufgelisteten Informationen
veröffentlicht:
* Sollten die angegebenen Links nicht zur Verfügung stehen, so können die
entsprechenden Unterlagen auch von der SAP AG, Investor Relations (E-Mail:
investor@sap.com) kostenlos angefordert werden.
Hinweis: Dieses Jährliche Dokument beinhaltet Veröffentlichungen,
deren Informationen mittlerweile veraltet sein können.