Jährliches Dokument nach § 10 WpPG
Geschäftsjahr 2008
Nach § 10 des Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) sind börsennotierte Unternehmen verpflichtet, einmal jährlich bestimmte kapitalmarktrelevante Informationen, die sie in den vorausgegangenen zwölf Monaten veröffentlicht oder dem Publikum zur Verfügung gestellt haben, in einem Dokument zusammenfassen und dem Publikum zugänglich zu machen (sog. Jährliches Dokument).
Im
Geschäftsjahr 2008 hat die SAP AG die nachfolgend aufgelisteten Informationen
veröffentlicht:
* Sollten die angegebenen Links nicht zur Verfügung stehen, so können die entsprechenden Unterlagen auch von der SAP AG, Investor Relations (E-Mail:
investor@sap.com) kostenlos angefordert werden.
Hinweis: Dieses Jährliche Dokument beinhaltet Veröffentlichungen,
deren Informationen mittlerweile veraltet sein können. Eine Pflicht zur Aktualisierung der Informationen durch die SAP AG besteht nicht.