Marken von SAP und Tochterunternehmen von SAP können gemäß den Grundsätzen des angemessenen Gebrauchs zum Erläutern der Kompatibilität mit Programmen und Anwendungen verwendet werden. Entwickler, Partner, Kunden und sonstige Dritte sind jedoch nicht berechtigt, Logos oder Marken von SAP oder einer Tochtergesellschaft von SAP in den Namen ihrer Produkte, Unternehmen oder Domänen einzubinden. In den folgenden Richtlinien wird diese wichtige Unterscheidung definiert. Diese Richtlinien sollen Dritte und die SAP-Mitarbeiter, die mit Dritten zusammenarbeiten, bei der richtigen Verwendung von Marken unterstützen.
Aufzeigen der Produktkompatibilität
Beim Aufzeigen der Produktkompatibilität muss eine eindeutige Unterscheidung zwischen den Produkten bzw. Services der Entwickler, Kunden oder Partner und den Produkten bzw. Services von SAP und den Tochtergesellschaften von SAP gegeben sein. Mit den folgenden Wendungen kann auf die Kompatibilität mit SAP-Software verwiesen werden:
Beispiele für einen ordnungsgemäßen Verweis auf die Kompatibilität:
Wichtiger Hinweis: Bei der Erwähnung in einem Kompatibilitätshinweis in einem Titel oder auf einer Produktverpackung müssen "SAP", "R/3", "mySAP", "mySAP.com", "xApps", "xApp" und andere Marken von SAP in eindeutig kleinerer Schrift als der Name bzw. Titel des Drittprodukts auf oder in Verpackungen, Marketingmaterialien oder Dokumentationen aufgeführt werden.
Geschäftspartner
Geschäftspartnern von SAP und den Tochtergesellschaften von SAP, beispielsweise Beratern oder Implementierungspartnern, kann die Verwendung gewisser Logos für Partner von SAP oder SAP-Tochtergesellschaften gestattet werden, die auf den Charakter ihrer Geschäftsbeziehungen zu SAP oder den Tochtergesellschaften von SAP hinweisen. Die Verwendung von Partnerlogos wird in den vorliegenden Richtlinien sowie in den Vereinbarungen zur jeweiligen Geschäftspartnerschaft und diesbezüglichen Richtlinien geregelt.
Untersagte Verwendung durch Dritte
Wie für SAP und die Tochtergesellschaften von SAP gelten auch für Dritte grammatische Richtlinien (siehe Stilistische Vorgaben). Dritte müssen außerdem die folgenden Nutzungsbeschränkungen beachten:
Produktbeschreibung
Beschreibungen der Produkte von SAP und den Tochtergesellschaften von SAP müssen den Tatsachen entsprechen. Darstellungen müssen dem Produkt von SAP oder den Tochtergesellschaften von SAP gerecht werden und dürfen SAP oder die Tochtergesellschaft nicht herabsetzen.
Produktdesign
Ahmen Sie weder die Verpackungsgestaltung noch das Logo oder das geschäftliche Auftreten von SAP oder einer der Tochtergesellschaften von SAP in einer Weise nach, die in der breiten Öffentlichkeit zu Missverständnissen führen könnte.
Selbsttest
Zur Sicherheit sollten sich Dritte stets die folgenden Fragen stellen, um festzustellen, ob ein Produktname, eine Verpackung oder eine Werbung ein Problem für SAP oder eine der Tochtergesellschaften von SAP darstellen könnte:
Wenn eine dieser Fragen bejaht werden kann, fordern SAP und die Tochtergesellschaften von SAP eine Änderung des Produktnamens, der Verpackung oder der Werbung in einer Weise, die eine Einhaltung der Richtlinien für die richtige Verwendung gewährleistet.