Der Vorstand - als Leitungsorgan der Aktiengesellschaft - führt die Geschäfte des Unternehmens und ist im Rahmen der aktienrechtlichen Vorschriften an das Interesse und die geschäftspolitischen Grundsätze des Unternehmens gebunden. Er berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle wesentlichen Fragen der Geschäftsentwicklung, die Unternehmensstrategie sowie über mögliche Risiken.
Der Vorstand kann - gemäß deutschem Aktienrecht - aus einem oder mehreren Mitgliedern bestehen, unabhängig von der Unternehmensgröße. Die Vorstandsmitglieder werden vom Aufsichtsrat bestellt. Die Bestellung erfolgt für höchstens 5 Jahre, wiederholte Bestellungen sind jedoch möglich.
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder der SAP setzt sich aus vier Komponenten zusammen: einem festen Jahresgrundgehalt, einer auf das Geschäftsjahr bezogenen variablen Vergütung (Short Term Incentive,STI), einer mittelfristigen, das heißt auf das Geschäftsjahr und die beiden Folgejahre bezogenenen variablen Vergütung (Mid Term Incentive, MTI) und einer langfristigen, aktienkursbasierten Vergütung (Long Term Incentive, LTI). Für das Geschäftsjahr 2010 betrug die Summe der Vergütung der Vorstandsmitglieder 17.173.900 €, dabei entfallen 6.220.900 € auf die erfolgsunabhängige und 7.033.500 € auf die erfolgsbezogene Vergütung sowie 3.919.500 € auf die aktienbasierte Vergütung.
Detaillierte Informationen zur Vergütung der einzelnen SAP-Vorstandsmitglieder finden sich im Vergütungsbericht der SAP. Darüber hinaus enthält Textziffer (28) des Konzernanhangs Erläuterungen zu den aktienorientierten Vergütungsprogrammen.