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EINFÜHRUNG EINES „CODE OF ETHICS“
Parallel zu den
Einzelmaßnahmen, die die Integrität der Unternehmensorgane
gewährleisten sollen, fordert der Sarbanes-Oxley Act Angaben
darüber, ob ein so genannter Code of Ethics für den Vorstandsvorsitzenden
oder Vorstandssprecher, den Finanzvorstand
sowie bestimmte Führungskräfte im Finanzbereich des Unternehmens
besteht. Dieser Kodex soll zu ehrlichem Verhalten,
dem angemessenen Umgang mit Interessenkonflikten und der
ordnungsgemäßen Finanzberichterstattung anhalten.
Die SAP hat im Jahr 2003 mit dem „Code of
Business Conduct“ Geschäftsgrundsätze veröffentlicht, die
sowohl inhaltlich als auch hinsichtlich des erfassten Personenkreises
die oben genannten Anforderungen erfüllen. Sie stellen
für alle SAP-Mitarbeiter den verbindlichen Maßstab für ihre
geschäftlichen Beziehungen mit Kunden, Partnern, Wettbewerbern
und Lieferanten dar. Mit der Verabschiedung dieser Richtlinien
bekennt sich die SAP gleichzeitig zumEinsatz gegen jede
Form von unlauterem Wettbewerb, Korruption und Irreführung
von Investoren und Kunden. Um rechtlichen und kulturellen
Unterschieden Rechnung zu tragen und umeine stärkere
Identifizierung der Mitarbeiter der Tochterunternehmen
mit den Geschäftsgrundsätzen zu erreichen, hat die SAP keinen
für den Gesamtkonzern einheitlich geltenden Kodex eingeführt.
Vielmehr wurden konzernweite Mindeststandards
in einem Rahmenkonzept festgelegt. Alle SAP-Gesellschaften
haben im Laufe des Jahres 2003 eigene Grundsätze erlassen.
Diese müssen mindestens dem Rahmenkonzept entsprechen,
dürfen jedoch strenger sein und zusätzliche Regelungen enthalten,
um nationale Besonderheiten zu berücksichtigen.
UMGANG MIT RISIKEN
Sowohl der Sarbanes-Oxley Act als
auch das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich
in Deutschland (KonTraG) stellen hohe Anforderungen
an das Risikomanagement-System der SAP. ImRahmen
des wertorientierten Konzernmanagements unterstützt
ein systematisches Risikomanagement die Aufdeckung von
Risiken. Die SAP hat unternehmensweit eine Vielzahl von
Kontrollmechanismen eingeführt, die der Unternehmensleitung
eine rechtzeitige Erkennung und Steuerung sämtlicher
Risiken sowie die Entwicklung effektiver Maßnahmen zur
Risikominimierung ermöglichen sollen. Dazu zählen sowohl
das konzernweit einheitliche Berichtswesen, strukturierte
Management- und Kontrollsysteme und nicht zuletzt die
intensive Tätigkeit der Konzernrevision und des Aufsichtsrats.
Umein konzernweit einheitliches Vorgehen sicherzustellen,
hat der Vorstand die zentrale Abteilung Global Risk Management
eingerichtet. Sie ist dafür zuständig, die im Unternehmen
bereits vorhandenen Risikomanagement-Prozesse zu
koordinieren, zu standardisieren und zu optimieren. |
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