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AKTIONÄRSFREUNDLICHE HAUPTVERSAMMLUNG

Das deutsche Aktiengesetz sieht vor, dass die Aktionäre ihre Rechte in der Hauptversammlung selbst wahrnehmen oder einen Bevollmächtigten ihrer Wahl beauftragen können. Die SAP möchte die Aktionäre bei der Ausübung ihrer Rechte so weit wie möglich unterstützen und hat ihnen deshalb im Jahr 2003 erstmals angeboten, ihr Stimmrecht durch einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben zu lassen.

Zudem hat die SAP als eine der ersten deutschen Aktiengesellschaften mit Inhaberaktien ihren Anteilseignern ermöglicht, die Hauptversammlung einschließlich der Generaldebatte im Internet zu verfolgen und Weisungen zur Stimmrechtsausübung bis zum Beginn der Abstimmung auch online abzugeben.


UMSETZUNG DES SARBANES-OXLEY ACT


Da die Aktien der SAP an der New Yorker Börse notiert sind, unterliegt die SAP neben dem deutschen Aktienrecht auch den US-amerikanischen Kapitalmarktgesetzen. Mit dem im Juli 2002 in Kraft getretenen Sarbanes-Oxley Act wurde in den USA ein Gesetz erlassen, das den Anlegerschutz verbessern und das Vertrauen der Investoren in die Integrität der Kapitalmärkte wiederherstellen soll. Die SAP hat sich bereits frühzeitig mit diesen Regelungen befasst und zahlreiche Maßnahmen ergriffen, umdie verschiedenen Anforderungen an die Corporate Governance und die Berichterstattung börsennotierter Unternehmen zu erfüllen. Die intensive Auseinandersetzung mit den Anforderungen des Sarbanes-Oxley Act und deren Umsetzung stand auch im Jahr 2003 im Mittelpunkt der Corporate-Governance- Maßnahmen der SAP.

Bereits im Dezember 2002 hat die SAP ein so genanntes Disclosure Committee eingerichtet und ist damit einer der zentralen Empfehlungen der US-amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde zur Umsetzung des Sarbanes-Oxley Act nachgekommen. Dieses Gremium beurteilt die Kapitalmarktrelevanz neuer Informationen, sorgt für eine rechtzeitige Erfüllung von Veröffentlichungspflichten und unterstützt damit den internen Kontrollprozess der Finanzberichterstattung. Im Geschäftsjahr 2003 kam das Disclosure Committee zu acht Sitzungen zusammen.

Eine der wesentlichen Forderungen des Sarbanes-Oxley Act ist die Einrichtung und Überprüfung interner Kontrollprozesse, die verhindern, dass fehlerhafte oder unzureichende Informationen Eingang in die externe Berichterstattung finden. Die Unternehmensleitung muss jährlich eine Erklärung zur Effizienz dieser internen Kontrollen abgeben. Die SAP hat daher im Jahr 2003 die Dokumentation ihrer internen Kontrollen erweitert und zu diesem Zweck die eigens entwickelte Sarbanes-Oxley-Softwarelösung eingesetzt.

Darüber hinaus hat die SAP ein Zertifizierungsverfahren eingeführt, das sowohl die Unternehmensleitungen der Tochtergesellschaften der SAP als auch sämtliche Mitglieder des Vorstands und der Erweiterten Geschäftsleitung verpflichtet, die Ordnungsmäßigkeit ihrer Geschäftsführung gegenüber dem Vorstandssprecher und dem Finanzvorstand zu bestätigen. Diese Bescheinigungen bilden die Grundlage der Zertifizierung, die nach dem Sarbanes-Oxley Act vom Vorstandssprecher und Finanzvorstand abzugeben ist. Darin werden die richtige, vollständige und ordnungsmäßige Darstellung der Finanzberichterstattung und die Effektivität des internen Kontrollsystems im Jahresbericht 20-F bestätigt.

Eine zentrale Rolle bei der Umsetzung der Bestimmungen des Sarbanes-Oxley Act kommt dem Audit Committee, also dem Bilanzprüfungsausschuss, zu. Dieses Gremium bereitet den Vorschlag des Aufsichtsrats zur Wahl des Abschlussprüfers vor, überwacht die Beauftragung des Abschlussprüfers mit Prüfungs- und prüfungsfremden Leistungen, nimmt anonyme Beschwerden über Rechnungslegung und Abschlussprüfung von Mitarbeitern entgegen und verarbeitet Informationen zu möglichen Betrugsfällen. Damit geht das Audit Committee über die durch das deutsche Aktiengesetz vorgegebenen Pflichten eines Bilanzprüfungsausschusses hinaus. Der Sarbanes-Oxley Act verlangt im Jahresbericht einen Hinweis darauf, ob ein Mitglied des Bilanzprüfungsausschusses als „Finanzexperte“ einzustufen ist. Gemäß der Definition der US-amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde muss dieser über Kenntnisse und Erfahrungen in den Bereichen Abschlussprüfung, Rechnungslegung und interne Kontrollen verfügen sowie mit der Arbeit eines Bilanzprüfungsausschusses vertraut sein. Wilhelm Haarmann erfüllt diese Voraussetzungen und gilt damit als „Finanzexperte“ im Bilanzprüfungsausschuss der SAP AG.
       
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