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WECHSEL IN VORSTAND UND AUFSICHTSRAT

Hasso Plattner, als letzter der fünf Gründer noch im Vorstand der SAP, trat mit Beendigung der Hauptversammlung am 9. Mai 2003 als Co-Vorstandssprecher zurück und schied gleichzeitig aus dem Gremium aus. Der Vorstand der SAP besteht seither aus sieben Mitgliedern mit Henning Kagermann als alleinigem Vorstandssprecher.

Ebenfalls am 9. Mai wurde Hasso Plattner von der SAP-Hauptversammlung in den Aufsichtsrat gewählt, Klaus-Dieter Laidig schied aus dem Gremium aus. In der anschließenden Aufsichtsratssitzung wählte der Aufsichtsrat Hasso Plattner zum Aufsichtsratsvorsitzenden, der damit dieses Amt von Dietmar Hopp, dem Mitgründer des Unternehmens, übernahm. Der Aufsichtsrat besteht somit wie im Vorjahr aus 16 Mitgliedern, von denen acht SAP-Arbeitnehmer sind. Im Zuge dieses Wechsels ergaben sich Änderungen in der personellen Besetzung der Ausschüsse des Aufsichtsrats. Einzelheiten über die Tätigkeitsfelder der Ausschüsse und ihre Besetzung hat die SAP auf ihrer Internetseite bereitgestellt.

ENTSPRECHENSERKLÄRUNG 2003 GEMÄSS § 161 AKTG

Nach § 161 des deutschen Aktiengesetzes sind börsennotierte Unternehmen verpflichtet, jährlich zu erklären, welchen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex nicht entsprochen wurde und wird. Die gemeinsame Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat wurde bereits im Mai 2003 auf den Internetseiten der SAP veröffentlicht. Sie bezieht sich auf die zu diesem Zeitpunkt aktuelle Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex vom 7. November 2002. Die modifizierten Empfehlungen, die die Regierungskommission im Juli 2003 veröffentlichte, werden in der Entsprechenserklärung 2004 Berücksichtigung finden.

Abweichend von der Erklärung des Vorjahres, enthält die Entsprechenserklärung des Jahres 2003 die Angabe, dass mit dem Wechsel von Hasso Plattner nunmehr drei ehemalige Vorstandsmitglieder dem Aufsichtsrat angehören. Zwar empfiehlt der Deutsche Corporate Governance Kodex, dass nicht mehr als zwei ehemalige Mitglieder des Vorstands im Aufsichtsrat vertreten sein sollen. Sowohl der SAP-Vorstand als auch der SAP-Aufsichtsrat sind jedoch der Ansicht, dass dies eine unangemessene Einschränkung des Rechts der Aktionäre bedeutet, die Mitglieder des Aufsichtsrats zu wählen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass alle drei ehemaligen Vorstandsmitglieder Gründer der SAP AG sind und jeweils direkt bzw. indirekt mehr als 10% des Grundkapitals der SAP AG halten.
       
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