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WECHSEL IN VORSTAND UND AUFSICHTSRAT
Hasso
Plattner, als letzter der fünf Gründer noch im Vorstand der
SAP, trat mit Beendigung der Hauptversammlung am
9. Mai 2003 als Co-Vorstandssprecher zurück und schied gleichzeitig
aus dem Gremium aus. Der Vorstand der SAP besteht
seither aus sieben Mitgliedern mit Henning Kagermann als
alleinigem Vorstandssprecher.
Ebenfalls am 9. Mai wurde Hasso Plattner
von der SAP-Hauptversammlung in den Aufsichtsrat gewählt,
Klaus-Dieter Laidig schied aus dem Gremium aus. In der
anschließenden Aufsichtsratssitzung wählte der Aufsichtsrat
Hasso Plattner zum Aufsichtsratsvorsitzenden, der damit dieses
Amt von Dietmar Hopp, dem Mitgründer des Unternehmens,
übernahm. Der Aufsichtsrat besteht somit wie im Vorjahr aus
16 Mitgliedern, von denen acht SAP-Arbeitnehmer sind.
Im Zuge dieses Wechsels ergaben sich Änderungen
in der personellen Besetzung der Ausschüsse des
Aufsichtsrats. Einzelheiten über die Tätigkeitsfelder der Ausschüsse
und ihre Besetzung hat die SAP auf ihrer Internetseite
bereitgestellt.
ENTSPRECHENSERKLÄRUNG 2003 GEMÄSS § 161 AKTG
Nach § 161 des deutschen Aktiengesetzes sind börsennotierte
Unternehmen verpflichtet, jährlich zu erklären, welchen
Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex
nicht entsprochen wurde und wird. Die gemeinsame Entsprechenserklärung
von Vorstand und Aufsichtsrat wurde bereits
im Mai 2003 auf den Internetseiten der SAP veröffentlicht. Sie
bezieht sich auf die zu diesem Zeitpunkt aktuelle Fassung des
Deutschen Corporate Governance Kodex vom 7. November
2002. Die modifizierten Empfehlungen, die die Regierungskommission
im Juli 2003 veröffentlichte, werden in der Entsprechenserklärung
2004 Berücksichtigung finden.
Abweichend von der Erklärung des Vorjahres,
enthält die Entsprechenserklärung des Jahres 2003 die Angabe,
dass mit dem Wechsel von Hasso Plattner nunmehr drei ehemalige
Vorstandsmitglieder dem Aufsichtsrat angehören. Zwar
empfiehlt der Deutsche Corporate Governance Kodex, dass
nicht mehr als zwei ehemalige Mitglieder des Vorstands im
Aufsichtsrat vertreten sein sollen. Sowohl der SAP-Vorstand als
auch der SAP-Aufsichtsrat sind jedoch der Ansicht, dass dies
eine unangemessene Einschränkung des Rechts der Aktionäre
bedeutet, die Mitglieder des Aufsichtsrats zu wählen, insbesondere
vor dem Hintergrund, dass alle drei ehemaligen Vorstandsmitglieder
Gründer der SAP AG sind und jeweils direkt
bzw. indirekt mehr als 10% des Grundkapitals der SAP AG
halten. |
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