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      Home > Führung und Verantwortung > Corporate Governance
       


Verantwortungsvolles und transparentes Handeln bildete für die SAP auch im Jahr 2003 einen der Eckpfeiler ihrer wertorientierten Unternehmensführung. Auf der Grundlage ihrer Corporate-Governance-Grundsätze ergriff die SAP erneut Maßnahmen, um das Vertrauen der Aktionäre, Kunden und Arbeitnehmer in die Unternehmensführung weiter zu festigen. Dabei stand die Umsetzung des Sarbanes-Oxley Act im Mittelpunkt.

WERTORIENTIERTE UNTERNEHMENSFÜHRUNG ALS STANDARD

Das Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat mit allen weiteren Stakeholdern der SAP, also den Kunden, Aktionären, Arbeitnehmern, Partnern, Lieferanten und der Allgemeinheit, ist traditionell von Verantwortungsbewusstsein und Transparenz geprägt. Lange vor In-Kraft-Treten der offiziellen Standards und Empfehlungen verstand die SAP Corporate Governance bereits als ein umfassendes Konzept, das alle unternehmerischen Werte, Prozesse und Ziele einschließt. Vorstand, Aufsichtsrat und Mitarbeiter der SAP sorgen dafür, dass Corporate Governance aktiv im Unternehmen gelebt wird. Der von Vorstand und Aufsichtsrat eingesetzte Corporate-Governance-Beauftragte hat wie in den Vorjahren die Einhaltung der Richtlinien überwacht und dem Aufsichtsrat über die Corporate Governance bei der SAP berichtet.

LAUFENDE ÜBERPRÜFUNG DES REGELWERKS


Die SAP versteht Corporate Governance als einen fortlaufenden Prozess. Daher überprüft sie regelmäßig ihre Corporate-Governance- Grundsätze vor dem Hintergrund neuer Erkenntnisse, Anforderungen, gesetzlicher Vorgaben sowie nationaler und internationaler Standards. So wurden auch die neuen Entwicklungen des Jahres 2003 daraufhin untersucht, ob sie eine Anpassung der Corporate-Governance-Grundsätze notwendig machen. Dazu gehörten insbesondere der US-amerikanische Sarbanes-Oxley Act und die Weiterentwicklungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Die auf dieser Grundlage aktualisierten Corporate-Governance-Grundsätze der SAP werden im Frühjahr 2004 veröffentlicht.


WECHSEL IN VORSTAND UND AUFSICHTSRAT
ENTSPRECHENSERKLÄRUNG 2003 GEMÄSS § 161 AKTG
AKTIONÄRSFREUNDLICHE HAUPTVERSAMMLUNG
UMSETZUNG DES SARBANES-OXLEY ACT
EINFÜHRUNG EINES „CODE OF ETHICS“
UMGANG MIT RISIKEN
       
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