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CORPORATE GOVERNANCE
Die im gesamten SAP-Konzern
gelebten Grundsätze für eine verantwortungsvolle, auf Wertschöpfung
ausgerichtete Führung und Kontrolle des Unternehmens
manifestieren sich in den regelmäßig aktualisierten
Corporate-Governance-Grundsätzen der SAP. Die vertrauensvolle
Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat stellt
einen integralen Bestandteil der Unternehmenskultur der
SAP dar.
Darüber hinaus müssen gemäß § 161 AktG der
Vorstand und der Aufsichtsrat börsennotierter Gesellschaften
mit der Abgabe einer Entsprechenserklärung belegen, inwiefern
den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher
Corporate Governance Kodex entsprochen wurde. Die SAP AG
hat mit ihrer Entsprechenserklärung vom 9. Mai 2003 konstatiert,
dass die Corporate-Governance-Grundsätze der SAP mit
wenigen Abweichungen dem Kodex entsprechen. Die Entsprechenserklärung
sowie die Corporate-Governance-Grundsätze
der SAP sind auf der unternehmenseigenen Website unter
www.sap.de verfügbar.
Der Aufsichtsrat hat sich auch im vergangenen
Geschäftsjahr sorgfältig mit dem Thema Corporate
Governance beschäftigt, umden hohen Anforderungen der
eigenen Corporate-Governance-Grundsätze nachzukommen.
Neben dem jährlichen Bericht der Compliance-Beauftragten
für Insiderrecht sowie für Corporate Governance, dem Bericht
über die Spendenaktivitäten der SAP, der Verabschiedung eines
neuen Katalogs zustimmungspflichtiger Geschäfte und der
Änderung der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats wurden insbesondere
die Vergütung des Aufsichtsrats und die Optimierung
der Prozesse der Aufsichtsratsarbeit intensiv behandelt.
Auch die jährliche Evaluierung der Aufsichtsratstätigkeit
wurde dabei erörtert.
Seitens der Aufsichtsratsmitglieder wurden im
vergangenen Geschäftsjahr keine Anfragen zur Annahme von
Mandaten in konkurrierenden Unternehmen gestellt.
Den gesetzlichen Anforderungen der Meldeverpflichtungen
zu den Directors’ Dealings gemäß § 15a WpHG
wurde vollständig und unverzüglich entsprochen.
Sichtbares Zeichen des Engagements der Aufsichtsratsmitglieder
war die außerordentlich hohe Präsenz der
Aufsichtsratsmitglieder bei allen Sitzungen des Aufsichtsrats
innerhalb des Geschäftsjahres.
Mit der Erfüllung der Anforderungen des
Sarbanes-Oxley Act, denen die SAP als in den USA börsennotiertes
Unternehmen unterliegt, hat sich der Aufsichtsrat
ebenfalls eingehend befasst. Durch die Umsetzung einer Reihe
von Regelungen wurde diesen Anforderungen vollständig entsprochen.
So wurden unter anderem interne Kontrollprozesse
weltweit verbessert, Maßnahmen zur Kontrolle der Erbringung
von Nichtprüfungsleistungen durch den Abschlussprüfer
ergriffen und ein System interner Zertifizierungen und
Ordnungsmäßigkeitsbestätigungen implementiert. Mit Hilfe
dieses Systems werden die richtige, vollständige und ordnungsgemäße
Darstellung der Finanzberichterstattung sowie die
Effektivität des internen Kontrollsystems belegt, welche vom
Vorstandssprecher und vom Finanzvorstand zertifiziert werden müssen.
Neben der Ausweitung der externen Berichterstattung
zu zusätzlichen Angaben bei den Pro-forma-Zahlen
wurde außerdem ein so genannter Whistleblower-Prozess eingeführt.
Damit wurde für Mitarbeiter der SAP die Möglichkeit
geschaffen, den Bilanzprüfungsausschuss anonymisiert auf
etwaige Missstände hinsichtlich der ordnungsgemäßen Bilanzierung
hinzuweisen. Darüber hinaus wurde ein Disclosure
Committee eingerichtet, welches den internen Kontrollprozess
der Finanzberichterstattung unterstützt, indem es die Wesentlichkeit
und Richtigkeit neuer Informationen beurteilt und die
Einhaltung von Veröffentlichungspflichten gewährleistet. Ein
weiterer Schwerpunkt lag auf der Einführung von Verhaltensgrundsätzen
für Mitarbeiter (Code of Business Conduct), die
im gesamten SAP-Konzern gelten. Damit verdeutlicht die SAP
die hohen Ansprüche an das Verhalten ihrer Mitarbeiter und
kommuniziert die Integrität des Geschäftsverhaltens der SAP.
PERSONELLE VERÄNDERUNGEN IM AUFSICHTSRAT UND
IM VORSTAND DER SAP AG
Mit Hasso Plattner hat sich der
letzte Gründer der SAP im vergangenen Geschäftsjahr aus dem
operativen Geschäft verabschiedet: Hasso Plattner hat zur
Hauptversammlung am 9. Mai 2003 seine Mandate als Mitglied
des Vorstands und als Vorstandssprecher der SAP AG niedergelegt.
Auf Vorschlag des Aufsichtsrats wurde Hasso
Plattner auf der Hauptversammlung von den Aktionären als
Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat gewählt.
Nachdem Dietmar Hopp anschließend als
Vorsitzender des Aufsichtsrats zurückgetreten ist, wurde Hasso
Plattner vom Aufsichtsrat zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats
bestimmt.
Im Rahmen des Wechsels von Hasso Plattner
in den Aufsichtsrat ist das langjährige Aufsichtsratsmitglied
Klaus-Dieter Laidig aus diesem Gremiumausgeschieden. Der
Aufsichtsrat bedankt sich bei Klaus-Dieter Laidig sehr herzlich
für die engagierte und konstruktive Zusammenarbeit im
Interesse der SAP.
Erstmals wird das Unternehmen nun nicht
mehr von einem Gründer geleitet. Henning Kagermann, der
bisher zusammen mit Hasso Plattner die Funktion des Vorstandssprechers
innehatte, nimmt fortan diese Position allein
wahr. Der Führungswechsel ist aus Sicht des Finanzmarktes,
der Kunden und Mitarbeiter als sehr gut geplant und reibungslos
durchgeführt wahrgenommen worden. Der Aufsichtsrat
ist auch deshalb der Überzeugung, dass der Vorstand unter der
Führung von Henning Kagermann auch nach dem Ausscheiden
von Hasso Plattner aktuellen und künftigen Herausforderungen
bestens gewachsen ist.
Außerdem wurde in der Sitzung des Aufsichtsrats
im Juli 2003 auf Vorschlag des Personalausschusses
das Mandat von Peter Zencke als Vorstand der SAP AG bis zum
31. Dezember 2006 verlängert. |
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