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      Home > Führung und Verantwortung > Bericht des Aufsichtsrats
       
     
CORPORATE GOVERNANCE

Die im gesamten SAP-Konzern gelebten Grundsätze für eine verantwortungsvolle, auf Wertschöpfung ausgerichtete Führung und Kontrolle des Unternehmens manifestieren sich in den regelmäßig aktualisierten Corporate-Governance-Grundsätzen der SAP. Die vertrauensvolle Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat stellt einen integralen Bestandteil der Unternehmenskultur der SAP dar.

Darüber hinaus müssen gemäß § 161 AktG der Vorstand und der Aufsichtsrat börsennotierter Gesellschaften mit der Abgabe einer Entsprechenserklärung belegen, inwiefern den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex entsprochen wurde. Die SAP AG hat mit ihrer Entsprechenserklärung vom 9. Mai 2003 konstatiert, dass die Corporate-Governance-Grundsätze der SAP mit wenigen Abweichungen dem Kodex entsprechen. Die Entsprechenserklärung sowie die Corporate-Governance-Grundsätze der SAP sind auf der unternehmenseigenen Website unter www.sap.de verfügbar.

Der Aufsichtsrat hat sich auch im vergangenen Geschäftsjahr sorgfältig mit dem Thema Corporate Governance beschäftigt, umden hohen Anforderungen der eigenen Corporate-Governance-Grundsätze nachzukommen. Neben dem jährlichen Bericht der Compliance-Beauftragten für Insiderrecht sowie für Corporate Governance, dem Bericht über die Spendenaktivitäten der SAP, der Verabschiedung eines neuen Katalogs zustimmungspflichtiger Geschäfte und der Änderung der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats wurden insbesondere die Vergütung des Aufsichtsrats und die Optimierung der Prozesse der Aufsichtsratsarbeit intensiv behandelt. Auch die jährliche Evaluierung der Aufsichtsratstätigkeit wurde dabei erörtert.

Seitens der Aufsichtsratsmitglieder wurden im vergangenen Geschäftsjahr keine Anfragen zur Annahme von Mandaten in konkurrierenden Unternehmen gestellt.

Den gesetzlichen Anforderungen der Meldeverpflichtungen zu den Directors’ Dealings gemäß § 15a WpHG wurde vollständig und unverzüglich entsprochen.

Sichtbares Zeichen des Engagements der Aufsichtsratsmitglieder war die außerordentlich hohe Präsenz der Aufsichtsratsmitglieder bei allen Sitzungen des Aufsichtsrats innerhalb des Geschäftsjahres.

Mit der Erfüllung der Anforderungen des Sarbanes-Oxley Act, denen die SAP als in den USA börsennotiertes Unternehmen unterliegt, hat sich der Aufsichtsrat ebenfalls eingehend befasst. Durch die Umsetzung einer Reihe von Regelungen wurde diesen Anforderungen vollständig entsprochen. So wurden unter anderem interne Kontrollprozesse weltweit verbessert, Maßnahmen zur Kontrolle der Erbringung von Nichtprüfungsleistungen durch den Abschlussprüfer ergriffen und ein System interner Zertifizierungen und Ordnungsmäßigkeitsbestätigungen implementiert. Mit Hilfe dieses Systems werden die richtige, vollständige und ordnungsgemäße Darstellung der Finanzberichterstattung sowie die Effektivität des internen Kontrollsystems belegt, welche vom Vorstandssprecher und vom Finanzvorstand zertifiziert werden müssen.

Neben der Ausweitung der externen Berichterstattung zu zusätzlichen Angaben bei den Pro-forma-Zahlen wurde außerdem ein so genannter Whistleblower-Prozess eingeführt. Damit wurde für Mitarbeiter der SAP die Möglichkeit geschaffen, den Bilanzprüfungsausschuss anonymisiert auf etwaige Missstände hinsichtlich der ordnungsgemäßen Bilanzierung hinzuweisen. Darüber hinaus wurde ein Disclosure Committee eingerichtet, welches den internen Kontrollprozess der Finanzberichterstattung unterstützt, indem es die Wesentlichkeit und Richtigkeit neuer Informationen beurteilt und die Einhaltung von Veröffentlichungspflichten gewährleistet. Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der Einführung von Verhaltensgrundsätzen für Mitarbeiter (Code of Business Conduct), die im gesamten SAP-Konzern gelten. Damit verdeutlicht die SAP die hohen Ansprüche an das Verhalten ihrer Mitarbeiter und kommuniziert die Integrität des Geschäftsverhaltens der SAP.

PERSONELLE VERÄNDERUNGEN IM AUFSICHTSRAT UND IM VORSTAND DER
SAP AG


Mit Hasso Plattner hat sich der letzte Gründer der SAP im vergangenen Geschäftsjahr aus dem operativen Geschäft verabschiedet: Hasso Plattner hat zur Hauptversammlung am 9. Mai 2003 seine Mandate als Mitglied des Vorstands und als Vorstandssprecher der SAP AG niedergelegt.

Auf Vorschlag des Aufsichtsrats wurde Hasso Plattner auf der Hauptversammlung von den Aktionären als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat gewählt.

Nachdem Dietmar Hopp anschließend als Vorsitzender des Aufsichtsrats zurückgetreten ist, wurde Hasso Plattner vom Aufsichtsrat zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats bestimmt.

Im Rahmen des Wechsels von Hasso Plattner in den Aufsichtsrat ist das langjährige Aufsichtsratsmitglied Klaus-Dieter Laidig aus diesem Gremiumausgeschieden. Der Aufsichtsrat bedankt sich bei Klaus-Dieter Laidig sehr herzlich für die engagierte und konstruktive Zusammenarbeit im Interesse der SAP.

Erstmals wird das Unternehmen nun nicht mehr von einem Gründer geleitet. Henning Kagermann, der bisher zusammen mit Hasso Plattner die Funktion des Vorstandssprechers innehatte, nimmt fortan diese Position allein wahr. Der Führungswechsel ist aus Sicht des Finanzmarktes, der Kunden und Mitarbeiter als sehr gut geplant und reibungslos durchgeführt wahrgenommen worden. Der Aufsichtsrat ist auch deshalb der Überzeugung, dass der Vorstand unter der Führung von Henning Kagermann auch nach dem Ausscheiden von Hasso Plattner aktuellen und künftigen Herausforderungen bestens gewachsen ist.

Außerdem wurde in der Sitzung des Aufsichtsrats im Juli 2003 auf Vorschlag des Personalausschusses das Mandat von Peter Zencke als Vorstand der SAP AG bis zum 31. Dezember 2006 verlängert.
       
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