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Corporate Governance

 

Hasso Plattner neuer Aufsichtsratsvorsitzender
Im Mai 2003 legte der Co-Vorstandssprecher Hasso Plattner sein Vorstandsamt nieder. Er wurde von der Hauptversammlung in den Aufsichtsrat der SAP berufen und im Anschluss von den Aufsichtsratsmitgliedern zu ihrem Vorsitzenden gewählt. In dieser Funktion löste er Dietmar Hopp ab, der dieses Amt fünf Jahre lang innehatte. Henning Kagermann wurde damit zum alleinigen Sprecher des SAP-Vorstands.

In der schnelllebigen Branche, in der die SAP tätig ist, muss auch der Aufsichtsrat stets aktuell über die neuesten Entwicklungen informiert sein. Dies wurde durch den Wechsel Hasso Plattners bekräftigt. Gleichzeitig wird die enge Kooperation zwischen dem Aufsichtsratsvorsitzenden und dem SAP-Vorstand weiter fortgesetzt.

Umsetzung des Sarbanes-Oxley Act weit vorangeschritten
Die rechtzeitige Umsetzung der Anforderungen des Sarbanes-Oxley Act stand auch im Berichtsjahr im Mittelpunkt der Corporate-Governance-Arbeit der SAP. Hierbei handelt es sich um ein US-amerikanisches Gesetz zur Unternehmensführung und -kontrolle, das im Jahr 2002 erlassen wurde. Unter anderem wurden folgende Maßnahmen ergriffen:

  • Bereits im Dezember 2002 war die SAP mit der Einrichtung des so genannten „Disclosure Committee“ einer der zentralen Empfehlungen der US-amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde zur Umsetzung des Sarbanes-Oxley Act nachgekommen. Diesem Komitee gehören neben dem Vorstandssprecher und Finanzvorstand Führungskräfte aus verschiedenen Bereichen an. Es sorgt dafür, dass die SAP Kapitalmarktinformationen gemäß den unternehmenseigenen Corporate-Governance-Grundsätzen transparent, zeitnah, offen und verständlich kommuniziert und damit allen einschlägigen rechtlichen Anforderungen entspricht.
  • Die Prozesse zur Dokumentation und Effektivitätsbeurteilung ihrer internen Kontrollen baute die SAP aus. Auf der Basis dieser Dokumentation gaben die Vorstandssprecher und der Finanzvorstand im März 2003 erstmals die vom Sarbanes-Oxley Act geforderte Zertifizierung des an die US-Börsenaufsichtsbehörde gerichteten Jahresberichts Form 20-F für das Geschäftsjahr 2002 ab.
  • Durch eine detaillierte unternehmensinterne Richtlinie wurde sichergestellt, dass alle Prüfungs- und Nichtprüfungsleistungen, die von den Abschlussprüfern für die SAP erbracht werden, der Kontrolle durch den Bilanzprüfungsausschuss des SAP-Aufsichtsrats unterliegen.
  • Die SAP folgte den Anregungen des Sarbanes-Oxley Act und dokumentierte ihre traditionell im Unternehmen gelebten Grundsätze einer integren Geschäftstätigkeit in einem unternehmenseigenen Kodex, dem „Code of Business Conduct“. Diese Geschäftsgrundsätze stellen für alle SAP-Mitarbeiter und Mitglieder der Unternehmensleitung den verbindlichen Maßstab für ihre Interaktion mit Kunden, Partnern, Wettbewerbern und Lieferanten dar. Sie wurden auf der Internetseite der SAP veröffentlicht.

Bedingt durch den Wechsel von Hasso Plattner in den Aufsichtsrat gab die SAP im Mai 2003 eine geänderte Entsprechenserklärung zur Beachtung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) ab. Wie im Vorjahr erklärte die SAP darin die weitgehende Übereinstimmung der unternehmenseigenen Corporate-Governance-Grundsätze mit dem DCGK. Im Rahmen der Erläuterung der Abweichungen zwischen der SAP-eigenen Corporate Governance und dem DCGK wurde auch erklärt, dass mit dem Wechsel von Hasso Plattner nunmehr abweichend von den Empfehlungen des DCGK drei ehemalige Vorstandsmitglieder dem Aufsichtsrat angehören.

       
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