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Hasso Plattner neuer Aufsichtsratsvorsitzender
Im Mai 2003 legte der Co-Vorstandssprecher Hasso
Plattner sein Vorstandsamt nieder. Er wurde von
der Hauptversammlung in den Aufsichtsrat der SAP
berufen und im Anschluss von den Aufsichtsratsmitgliedern
zu ihrem Vorsitzenden gewählt. In dieser Funktion
löste er Dietmar Hopp ab, der dieses Amt fünf
Jahre lang innehatte. Henning Kagermann wurde
damit zum alleinigen Sprecher des SAP-Vorstands.
In der schnelllebigen Branche, in der die SAP
tätig ist, muss auch der Aufsichtsrat stets aktuell
über die neuesten Entwicklungen informiert sein.
Dies wurde durch den Wechsel Hasso Plattners bekräftigt.
Gleichzeitig wird die enge Kooperation zwischen
dem Aufsichtsratsvorsitzenden und dem SAP-Vorstand
weiter fortgesetzt.
Umsetzung des Sarbanes-Oxley Act weit vorangeschritten
Die rechtzeitige Umsetzung der Anforderungen
des Sarbanes-Oxley Act stand auch im Berichtsjahr
im Mittelpunkt der Corporate-Governance-Arbeit
der SAP. Hierbei handelt es sich um ein US-amerikanisches
Gesetz zur Unternehmensführung und -kontrolle,
das im Jahr 2002 erlassen wurde. Unter anderem
wurden folgende Maßnahmen ergriffen:
- Bereits im Dezember 2002 war die SAP mit der
Einrichtung des so genannten „Disclosure Committee“
einer der zentralen Empfehlungen der US-amerikanischen
Börsenaufsichtsbehörde zur Umsetzung des Sarbanes-Oxley
Act nachgekommen. Diesem Komitee gehören neben
dem Vorstandssprecher und Finanzvorstand Führungskräfte
aus verschiedenen Bereichen an. Es sorgt dafür,
dass die SAP Kapitalmarktinformationen gemäß
den unternehmenseigenen Corporate-Governance-Grundsätzen
transparent, zeitnah, offen und verständlich
kommuniziert und damit allen einschlägigen rechtlichen
Anforderungen entspricht.
- Die Prozesse zur Dokumentation und Effektivitätsbeurteilung
ihrer internen Kontrollen baute die SAP aus.
Auf der Basis dieser Dokumentation gaben die
Vorstandssprecher und der Finanzvorstand im
März 2003 erstmals die vom Sarbanes-Oxley Act
geforderte Zertifizierung des an die US-Börsenaufsichtsbehörde
gerichteten Jahresberichts Form 20-F für das
Geschäftsjahr 2002 ab.
- Durch eine detaillierte unternehmensinterne
Richtlinie wurde sichergestellt, dass alle Prüfungs-
und Nichtprüfungsleistungen, die von den Abschlussprüfern
für die SAP erbracht werden, der Kontrolle durch
den Bilanzprüfungsausschuss des SAP-Aufsichtsrats
unterliegen.
- Die SAP folgte den Anregungen des Sarbanes-Oxley
Act und dokumentierte ihre traditionell im Unternehmen
gelebten Grundsätze einer integren Geschäftstätigkeit
in einem unternehmenseigenen Kodex, dem „Code
of Business Conduct“. Diese Geschäftsgrundsätze
stellen für alle SAP-Mitarbeiter und Mitglieder
der Unternehmensleitung den verbindlichen Maßstab
für ihre Interaktion mit Kunden, Partnern, Wettbewerbern
und Lieferanten dar. Sie wurden auf der Internetseite
der SAP veröffentlicht.
Bedingt durch den Wechsel von Hasso Plattner
in den Aufsichtsrat gab die SAP im Mai 2003 eine
geänderte Entsprechenserklärung zur Beachtung
des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK)
ab. Wie im Vorjahr erklärte die SAP darin die
weitgehende Übereinstimmung der unternehmenseigenen
Corporate-Governance-Grundsätze mit dem DCGK.
Im Rahmen der Erläuterung der Abweichungen zwischen
der SAP-eigenen Corporate Governance und dem DCGK
wurde auch erklärt, dass mit dem Wechsel von Hasso
Plattner nunmehr abweichend von den Empfehlungen
des DCGK drei ehemalige Vorstandsmitglieder dem
Aufsichtsrat angehören.
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