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      Home > Finanzen > Konzernabschluss > Anhang > 23. Eigenkapital
       
 
C. ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNBILANZ
 


23. Eigenkapital

Grundkapital
Die Anzahl der per 31. Dezember 2003 ausgegebenen nennwertlosen Stammaktien belief sich auf 315.413.553. Auf jede Aktie entfällt ein rechnerischer Nennwert von 1 €.

Auf Grund der Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten, die im Rahmen von verschiedenen aktienorientierten Vergütungsprogrammen gewährt wurden, erhöhte sich die Anzahl der Stammaktien im Geschäftsjahr 2003 um 450.947, der Nennwert des Grundkapitals stieg entsprechend um 450.947 €.

Die Aktien verteilen sich per 31. Dezember 2003 auf folgende Eigentümer:

Stammaktien
Anteil am Grundkapital
Anteil am Grundkapital
2003
2003
2002
Tsd.
%
%
Hasso Plattner GmbH & Co.
Beteiligungs-KG
31.240
9,9
9,9
Dietmar Hopp Stiftung GmbH
28.017
8,9
8,9
Klaus Tschira Stiftung gGmbH
21.155
6,7
6,7
Dr. h. c. Tschira Beteiligungs
GmbH & Co. KG
15.833
5,0
5,0
Dietmar Hopp
(einschließlich unmittelbarer Familie)
8.721
2,8
3,1
Hasso Plattner Förderstiftung
gemeinnützige GmbH
6.000
1,9
1,9
Golfplatz St. Leon-Rot
GmbH & Co. Beteiligungs-KG
4.811
1,5
1,6
Dr. h. c. Klaus Tschira
(einschließlich unmittelbarer Familie)
4.134
1,3
1,3
Eigene Aktien
4.565
1,5
1,1
Sonstige
190.938
60,5
60,5



315.414
100,0
100,0


Dietmar Hopp hält alle Anteile an der Golfplatz St. Leon-Rot GmbH & Co. Beteiligungs-KG.

Genehmigtes Kapital
Gemäß der Satzung der SAP AG ist der Vorstand berechtigt, das Grundkapital durch die Ausgabe neuer Stammaktien wie folgt zu erhöhen.

  • Um bis zu insgesamt 60 Mio. € gegen Bareinlage bis zum 1. Mai 2006 (Genehmigtes Kapital I). Die neuen Aktien sind den Aktionären zum Bezug anzubieten.
  • Um bis zu 60 Mio. € gegen Bar- oder Sacheinlage bis zum 1. Mai 2006 (Genehmigtes Kapital II). Bei dieser Erhöhung ist der Vorstand unter bestimmten Bedingungen berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen.
  • Um bis zu insgesamt 15 Mio. € gegen Bareinlage durch Ausgabe neuer Stammaktien bis zum 1. Mai 2007 (Genehmigtes Kapital III). Die neuen Aktien können nur von einem Kreditinstitut und ausschließlich in dem Umfang übernommen werden, in dem das Kreditinstitut Wandlungs- und Bezugsrechte, die im Rahmen des LTI-Plans 2000 begeben werden oder Bezugsrechte, die im Rahmen des SAP Stock Option Plans 2002 („SAP SOP 2002“) begeben werden, mit befreiender Wirkung für die SAP AG erfüllt. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Der Vorstand darf von dieser Ermächtigung nur insoweit Gebrauch machen, wie der anteilige Betrag am Grundkapital, der auf die aus diesem Genehmigten Kapital III ausgegebenen neuen Aktien zusammen mit neuen Aktien aus Bedingtem Kapital und eigenen Aktien, die seit Wirksamwerden dieser Ermächtigung zur Erfüllung von Bezugsrechten nach dem Aktiengesetz ausgegeben bzw. übertragen werden, entfällt, 10% des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung dieser Ermächtigung nicht überschreitet.
Von der Ermächtigung des Vorstands zur Kapitalerhöhung durch genehmigtes Kapital wurde im Geschäftsjahr 2003 kein Gebrauch gemacht.
       
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