11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Die Ertragsteuern setzen sich wie folgt zusammen:
Im Dezember 2003 verabschiedete der deutsche Gesetzgeber
das „Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung
der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum
Steuervergünstigungsabbaugesetz“, das zum 1.
Januar 2004 in Kraft getreten ist. Die weitreichendste
Änderung dieses Gesetzes besteht darin, dass
ab Januar 2004 nur noch 95% der inländischen
Dividenden sowie 95% der Veräußerungsgewinne
aus dem Verkauf von inländischen und ausländischen
Beteiligungen steuerfrei sein werden. 5% der Dividenden
und Veräußerungsgewinne gelten nun generell
als nicht abzugsfähige Betriebsausgabe. Die
Auswirkung dieser und anderer Gesetzesänderungen
auf die konsolidierte Gewinn- und Verlustrechnung
für das Jahr 2003 war nicht materiell.
Die Auswirkungen früherer Gesetzesänderungen stellen
sich wie folgt dar: Das im September 2002 erlassene und ab
1. Januar 2003 gültige Flutopfersolidaritätsgesetz erhöhte den
gesetzlichen Körperschaftsteuersatz für das Jahr 2003 von 25%
auf 26,5%. Diese Gesetzesänderung hatte Auswirkung auf die
aktiven und passiven latenten Steuern der deutschen Konzernunternehmen
zum 31. Dezember 2002, für die die Umkehrung
der zugrunde liegenden Effekte im Jahr 2003 erwartet
wurde. Diese Gesetzesänderung bewirkte im Jahr 2002 eine
Erhöhung der Aufwendungen für latente Steuern in Höhe von
1.558 Tsd. €.
Das Einkommen vor Ertragsteuern, Minderheitenanteilen
und außerordentlichem Ertrag (siehe Textziffer
(12)) teilt sich wie
folgt auf das In- und Ausland auf:
Der effektive Ertragsteuersatz beträgt im Berichtsjahr 39,0%
(2002: 53,8%; 2001: 44,6%). In der folgenden Tabelle wird eine
Überleitung der erwarteten Steuerbelastung, ausgehend vom
deutschen kombinierten Ertragsteuersatz der Gesellschaft von
derzeit 37,71% (2002: 36,39%; 2001: 36,51%), zur tatsächlichen
Steuerbelastung vorgenommen. Dieser kombinierte Ertragsteuersatz
setzt sich zusammen aus Körperschaftsteuer (nach
Berücksichtigung der Abzugsfähigkeit der Gewerbesteuer) in Höhe von 22,91% (2002: 21,60%; 2001: 21,56%), 5,5% Solidaritätszuschlag
hierauf sowie Gewerbesteuer in Höhe von 13,54%
(2002: 13,60%; 2001: 13,77%).
Die folgende Tabelle zeigt die aktiven und passiven latenten
Steuern, die nach der Verbindlichkeitsmethode ermittelt werden,
für die einzelnen Bilanzposten:
Bezüglich ihrer Fristigkeit verteilen sich die aktiven und passiven
latenten Steuern wie folgt:
Zum 31. Dezember 2003 bestehen bei ausländischen
Konzerngesellschaften steuerliche Verlustvorträge
in Höhe von insgesamt 90.854 Tsd. € (2002:
140.452 Tsd. €), die gegen zukünftiges zu versteuerndes
Einkommen verrechnet werden können. Hiervon
beziehen sich 32.586 Tsd. € auf Verlustvorträge
für US-State-Tax-Zwecke, die innerhalb der
nächsten 20 Jahre genutzt werden können.
Weitere 25.467 Tsd. € würden verfallen, wenn
sie nicht innerhalb von drei bis sieben Jahren genutzt
werden. Die verbleibenden 32.801 Tsd. € können
zeitlich unbegrenzt genutzt werden. Die in diesem
Zusammenhang gebildeten aktiven latenten Steuern
wurden um Wertberichtigungen für jene Verlustvorträge
reduziert, deren |